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Information zur Wiener COVID-Verordnung

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Wien (OTS/RK) – Die Stadt Wien informiert darüber, dass die Wiener COVID-Maßnahmenbegleitverordnung an die bundesweite COVID-Verordnung angepasst wurde. Grundsätzlich gelten in Wien die Regeln aus der Bundes-Verordnung mit zwei Einschränkungen, die jedoch auch bisher schon in Wien galten.

1. Gültigkeitsdauer von Tests

Die bisher bekannten Gültigkeiten für COVID-Tests bleiben aufrecht. Ein PCR-Test gilt in Wien auch weiterhin 48 Stunden ab Probeentnahme. Antigen-Schnelltests, die von einer befugten Stelle abgenommen wurden, gelten ebenfalls weiterhin 24 Stunden ab Probeentnahme.

2. 2G+ bei Outdoor-Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmer*innen

Auch die Regelungen betreffend Outdoor-Zusammenkünfte bleiben in Wien unverändert. Alle Outdoor-Zusammenkünfte mit mehr als 25 Teilnehmer*innen unterliegen 2G+. Das bedeutet: Geimpft oder Genesen und zusätzlich ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Das betrifft alle Outdoor-Zusammenkünfte, unabhängig davon, ob es zugewiesene Sitzplätze gibt oder nicht. Die Regelungen für Indoor-Zusammenkünfte aus der Bundes-Verordnung werden auch in Wien übernommen. (Schluss)

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