Versammlungen am 18.12.2021 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Versammlungen am 18.12.2021

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Wien (OTS) – Für den kommenden Samstag wurden insgesamt 38 Versammlungen angezeigt, neun davon mussten untersagt und eine Versammlung zurückgewiesen werden.
Die Landespolizeidirektion Wien als Versammlungsbehörde muss jede Versammlungsanzeige sorgfältig prüfen und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit etwaigen anderen Grundrechten abwägen. Gerade am pandemiebedingten einzigen Einkaufswochenende im Advent ist den Interessen des Handels und der Bürgerinnen und Bürger auf das verfassungsmäßige Recht der Erwerbsfreiheit besondere Beachtung zu schenken. Es war daher im Einzelfall zu prüfen, ob die Durchführung einer angezeigten Versammlung eine Störung des Rechts auf Erwerbsfreiheit der Wiener Wirtschaftsbetriebe sowie eine wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Straßenverkehrs aufgrund des zu erwartenden hohen Verkehrsaufkommens an diesem Adventsamstag bewirkt. Die Abhaltung von mobilen Großkundgebung in und um die betroffenen Einkaufsstraßen würde diese wesentlichen Interessen beeinträchtigen.
Die Wiener Polizei hat in Gesprächen mit den Anzeigern der betreffenden Versammlungen mehrere Ersatzstandorte bzw. Routen für die Abhaltung der Kundgebung angeboten. Mit den meisten Versammlungsanzeigern konnte ein Einvernehmen hergestellt und die Abhaltung der Versammlungen ermöglicht werden. Es wird als Ergebnis dieser Verhandlungen mehrere Standkundgebungen im innerstädtischen Bereich geben.
Lediglich einzelne Verantwortliche zeigten sich uneinsichtig, in diesen Fällen musste die Wiener Polizei mit Untersagungen vorgehen. Die Wiener Polizei bereitet sich auf den Großeinsatz mit einer ausreichend hohen Anzahl an uniformierten sowie zivilen Einsatzkräften vor, um einerseits den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlungen und andererseits den sicheren Ablauf des Einkaufssamstags zu gewährleisten.
„Die Wiener Polizei hat bei jeder Entscheidung die entgegengesetzten Interessen im Einzelfall zu prüfen. Einerseits die Versammlungsfreiheit und andererseits das öffentliche Interesse am Recht auf Erwerbsfreiheit“, so der Landespolizeipräsident in Wien, Dr. Gerhard Pürstl.

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