Nur eine Ausnahme von der Sonntagsruhe
Wien (OTS) – Dass am Sonntag den 19. Dezember nach dem vierwöchigen Lockdown in Wien die Geschäfte offen halten dürfen, stellt eine Ausnahme-Regelung dar, welche wegen der vorweihnachtlichen Schließungen infolge der Pandemie notwendig geworden ist. Um den schwer geschädigten Handelsbetrieben die Weihnachtsumsätze wenigstens noch zum Teil zu sichern und den Kunden die Besorgung von Geschenken zu ermöglichen, haben sich die Sozialpartner auf einen Sonder-Kollektivvertrag geeinigt. Fritz Pöltl, Fraktionsobmann von FCG und ÖAAB in der Arbeiterkammer Wien: „Wieder einmal beweist die Gewerkschaft Weitsicht und Unterstützung in schwierigen Zeiten. Für uns ist und bleibt dies freilich nur eine Ausnahme. Eine generelle Sonntagsöffnung kommt für uns nicht in Frage, denn der Sonntag wird für uns und die Familien selbstverständlich heilig bleiben.“
Entlohnung
Für die Beschäftigten ist die Tätigkeit an diesem Verkaufssonntag freiwillig. Wenn Sie sich weigern zu arbeiten, dürfen Sie nicht benachteiligt werden. Lehrlinge sind jedenfalls von der Beschäftigung am 19.12.2021 ausgenommen. Die Verkaufsstellen dürfen am 19. Dezember übrigens nur von 10 bis 18 Uhr offenhalten. Zusätzlich zur Vergütung der Normalstunden muss ein Zuschlag von 100 Prozent bezahlt sowie ein Ersatzruhetag gewährt werden.
Geringe Nachfrage
„Sonntagsarbeit wird von den Handelsangestellten und ihren Familien, mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Und auch unter den möglichen Kunden dürfte der Sonntageinkauf nicht besonders beliebt sein“, wie der Wiener FCG-Vorsitzende Thomas Rasch erklärt. Wie eine aktuelle KURIER-Leserumfrage zeigt, wollen nämlich nur 11 Prozent der Befragten am 4. Adventsonntag tatsächlich auch einkaufen gehen. „89 Prozent der Befragten wollen den Sonntag wie gewohnt mit der Familie verbringen“, freut sich Thomas Rasch für die Handelsangestellten.
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