Appell von WKÖ-Lebensmittelgewerbe: Steuerentlastung jetzt verlängern
Wien (OTS) – Wo kein Umsatz ist, kann auch keine gesenkte Umsatzsteuer wirken: Die Branchensprecher des Lebensmittelgewerbes in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) schließen sich deshalb der Forderung der gastgewerblichen Fachverbände an die Politik, die Senkung der Mehrwertsteuer über das Jahresende hinaus zu verlängern, vollinhaltlich an.
„Der reduzierte Mehrwertsteuersatz in Höhe von fünf Prozent hat sich als sehr effizientes Mittel erwiesen: Er wirkt unbürokratisch, unmittelbar und verhilft den Betriebe zu dringend benötigter Liquidität. Wegen der zahlreichen Lockdown-Monate im Jahr 2021 konnte die Maßnahme aber nur sehr eingeschränkt wirken. Deshalb ist eine Verlängerung aus unserer Sicht zwingend nötig“, sagt Josef Schrott, Innungsmeister der österreichischen Bäcker.
Willibald Mandl, Bundesinnungsmeister der Lebensmittelgewerbe, schließt sich der Forderung an: „Viele unserer regionalen Versorger können auf Dauer nur überleben, indem sie auf mehrere Standbeine setzen. Die Verabreichung von Mittagsmenüs oder das Catering sind für viele – vor allem kleinere – Betriebe ein sehr wichtiges Geschäftsfeld geworden, das ihnen in den Lockdown-Monaten verwehrt wurde und ausgefallen ist.“
Die Branchensprecher appellieren deshalb an die Politik, die steuerliche Entlastung über das Jahresende hinaus zu prolongieren und wirken zu lassen: „Jetzt sind bei vielen Betrieben die letzten Reserven aufgebraucht. Die gesenkte Umsatzsteuer ist für sie ein überlebenswichtiger Strohhalm.“ (PWK758/HSP)
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