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vida und vidaflex unterstützen Klage einer 24-Stunden-Betreuerin auf Anstellung

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Wien (OTS) – Die Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida und die von ihr vor vier Jahren gegründete gewerkschaftliche Initiative vidaflex für EPUs und Neue Selbständige widmen sich gemeinsam verstärkt dem Kampf gegen die Scheinselbständigkeit. Denn scheinselbständig zu sein, heißt, schlecht bezahlt zu werden und schlecht abgesichert zu sein, ohne Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bei Krankheit oder im Urlaub, und mit geringen Pensionen der Altersarmut ausgeliefert zu sein.

Das heißt es auch für eine 24-Stunden-Betreuuerin aus Kroatien im heute von vidaflex und vida in einer Pressekonferenz präsentierten Rechtsfall. Die Betreuerin wurde immer, wenn sie nach ihrer Anmeldung bei der Sozialversicherung und anderen Dokumenten gefragt hatte, von ihrer Vermittlungsagentur und deren MitarbeiterInnen abgewimmelt. „Dramatisch wurde es, als die Betreuerin einen Arbeitsunfall erlitten hatte, nicht mehr arbeiten konnte und auf ihren Spesen sitzen blieb. Es stellte sich heraus, dass sie nicht einmal zur Sozialversicherung angemeldet war“, erklärt Olivia Janisch, Mitglied des Vorstandes von vidaflex, stv. vida-Vorsitzende und vida-Bundesfrauenvorsitzende, warum vidaflex und vida die Klage der Betreuerin gegen die Vermittlungsagentur auf Anstellung unterstützen.

„Die Klägerin war bei einer Agentur, deren Inhaber der Beklagte ist, von September 2020 bis Mitte Mai 2021 als 24-Stunden-Betreuerin angestellt und im Wege einer Arbeitskräfteüberlassung an eine zu betreuende betagte Frau überlassen – zumindest glaubte die 24-Stunden-Betreuerin dies. Die Klägerin war dabei im typischen ‚Blockdienst‘ bzw. ‚Radldienst‘ mit der Betreuung dieser Person beauftragt, wobei sie seitens der Agentur bezahlt wurde“, schildert Rechtsanwalt Dr. Michael Haider (Rechtsanwält_innen GmbH Freimüller, Obereder, Pilz) den Fall, der schließlich zum Einbringen eine Mahnklage auf Zahlung von 8.057,83 brutto an die Klägerin geführt hat. „Die Klägerin war dabei unserer Einschätzung nach als Scheinselbständige tätig, in Wahrheit liegt in diesem konkreten Fall ein echter Arbeitsvertrag vor“, ergänzt Haider.

Die Klägerin sei seitens des Beklagten – rechtlich unrichtig – als Scheinselbständige behandelt worden. „Die Klägerin unterlag nämlich den typischen persönlichen Weisungen der Agentur als auch der betagten Frau, war an Arbeitszeit und Arbeitsort gebunden, musste den Wünschen der betagten Frau entsprechende Tätigkeiten verrichten und konnte sich ohne negative Konsequenzen nicht vertreten lassen“, erklärt Rechtsanwalt Haider.

„Dieser Fall zeigt ganz klar, immer dann, wenn sogenannte Vermittlungsagenturen Weisungen erteilen, Honorare festlegen, kurz gesagt, Rechte für sich in Anspruch nehmen, die nur Arbeitgebern zustehen, dann müssen sie unserer Meinung nach laut österreichischer Rechtslage auch die Verantwortung eines Arbeitgebers übernehmen“, betont Janisch. Gerade in Fällen von Krankheit und Unfall geht es für Betroffene um ihre Existenz: Selbständige sind mit Kosten konfrontiert, erhalten aber erst nach 43 Tagen Krankheit Krankengeld. Will die Frau den Betreuungsplatz behalten, braucht sie eine zweite Betreuerin als Vertretung. Für einen Transport nach Hause, aber auch für ein Ersatzquartier in Österreich bei nicht vorhandener Transportfähigkeit können schnell hohe Kosten anfallen. Wenn die Frau im Glauben ist, angestellt zu sein, dann hat das fatale Folgen für die Betroffene, so das vidaflex-Vorstandsmitglied.

„Frauen, die sich teilweise nicht wehren können, werden in der 24-Stunden-Betreuung brutal ausgenutzt“, weist vida-Generalsekretärin Anna Daimler darauf hin, dass im konkreten Fall der 24-Stunden-Betreuerin ihr die Selbstbestimmtheit einer Unternehmerin verwehrt wurde, ohne ihr die gute Absicherung einer Arbeitnehmerin im Unfall- und Krankheitsfall zuzugestehen. „Da ist es dann auch bezeichnend, dass man genau in den Branchen, in denen händeringenden nach Fachkräften gesucht wird, recht häufig die Arbeits- und Sozialgerichte bemühen muss. Die Option für einen Ausstieg aus der Selbständigkeit ist nur dann gut möglich, wenn es schon bei der 24-Stunden-Betreuung Qualitätskriterien gibt. Diese erleichtern dann den Frauen auch die Anstellung wie beispielsweise als Heimhilfe.“

Der Wunsch vieler Menschen, in Würde zu Hause altern zu können, muss respektiert und so lange wie möglich realisiert werden. Es sollte auch sehr zu denken geben, dass bereits jetzt 15 bis 20 Prozent der Menschen, die zu Hause betreut werden wollen, keine professionellen BetreuerInnen finden. „Es gibt einfach nicht genug Menschen, welche die 24-Stunden-Betreuung zu den aktuellen Bedingungen ausüben wollen“, merkt Daimler an und bekräftigt:
„Prognosen sagen einen Bedarf von 70.000 und mehr benötigten Pflegekräften in Österreich voraus. Wir werden daher um Menschen, die für uns im Alter da sein wollen, verstärkt mit guten Bedingungen und Angeboten werben müssen.“

vida/vidaflex-Forderungen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit:

  • Die staatlichen Kontrollbehörden müssen mehr finanzielle Mittel erhalten und personell aufgestockt werden. Würde die Zahl der Finanzpolizisten um 100 Personen erhöht werden, hätten sich diese innerhalb von acht Monaten aufgrund der vermehrten Strafzahlungen bereits amortisiert.
  • Auch die Sozialversicherungen müssen verstärkt kontrollieren und Verdachtsfällen von Scheinselbständigkeit nachgehen. Erfolgt die Ausübung von Scheinselbständigkeit auf Druck von Dritten, wie etwa durch einen Auftraggeber, so sollten für diesen auch die Strafen und Bußgelder deutlich höher wie derzeit ausfallen.
  • Undurchsichtige Auftraggeber-Netzwerke müssen ausgeschaltet
    werden. Wenn für selbständige und auch die angestellten BetreuerInnen nicht mehr ganz klar ist, wer ihre AuftraggeberInnen sind und sich mehrere Agenturen bei den Familien und Frauen bereichern, dann muss das unterbunden werden.

Unterlagen zur Pressekonferenz sind auf Anfrage erhältlich.

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