Gesundheitsausschuss für Mindeststrafen bei Verstößen gegen Corona-Schutzmaßnahmen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Gesundheitsausschuss für Mindeststrafen bei Verstößen gegen Corona-Schutzmaßnahmen

0 203

Wien (PK) – Im Gesundheitsausschuss haben die Abgeordneten heute für die Einführung von Mindeststrafen bei Verstößen gegen COVID-19-Schutzmaßnahmen gestimmt. Das betrifft unter anderem Verstöße gegen Betretungsverbote, Ausgangsbeschränkungen und Verbote von Zusammenkünften.

Außerdem hat der Ausschuss mehrere Änderungen in den Sozialversicherungsgesetzen auf den Weg gebracht, von Beitragsstundungen für DienstgeberInnen bis zu Bestimmungen über Corona-Tests in Apotheken und Arztpraxen. Zu Änderungen kommt es auch bei der Beschaffung von COVID-19-Medikamenten über den Gesundheitsminister. Zudem werden Fristen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, im MTD-Gesetz und im Sanitätergesetz sowie im Suchtmittelgesetz verlängert. Eine SPÖ-Initiative für eine Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung für Kinder wurde mit breiter Mehrheit angenommen.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein ging auf bisherige und zukünftige Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ein. Mit dem Lockdown sei es gelungen, die vierte Welle zu brechen. Laut ExpertInnen werde man mit den geplanten Öffnungen gut bis Ende Dezember bzw. Anfang Jänner kommen. Dann werde es darauf ankommen, wie viele Menschen sich impfen lassen. Wenn das nicht genug seien, könnte es sein, dass es im Februar „wieder los gehe“. In den nächsten Tagen werde man daher an alle ungeimpften Personen einen Brief mit einem Terminvorschlag für eine Impfung schicken. Zudem wolle man die Werbestrategie anpassen und vermehrt auf digitale Werbung für die Impfung setzen. Eine Antikörperstudie sei vom Wissenschaftsressort noch für dieses Jahr zugesichert worden, so Mückstein.

Mindeststrafen bei Verstößen gegen das COVID-19-Maßnahmengesetz

Zur Einführung von Mindeststrafen bei Verstößen gegen Ge- und Verbote im COVID-19-Maßnahmengesetz haben ÖVP und Grüne im Ausschuss einen Abänderungsantrag eingebracht. Ursprünglich hatte der Antrag der Koalitionsfraktionen für Novellierungen im Epidemiegesetz und COVID-19-Maßnahmengesetz nur redaktionelle Anpassungen vorgesehen (1969/A). Um das Gesundheitswesen vor einer Überlastung zu schützen, sollen nun im COVID-19-Maßnahmengesetz und im Epidemiegesetz neben den bestehenden Höchststrafen auch Mindeststrafen eingeführt werden. Es geht etwa um Verstöße gegen Betretungsverbote, Ausgangsbeschränkungen und Verbote von Zusammenkünften. ÖVP und Grüne stimmten der Regelung zu.

In den Erläuterungen wird darauf hingewiesen, dass die Mindeststrafen zur Hälfte unterschritten werden dürfen, wenn die Milderungsgründe die Erschwernisgründe beträchtlich überwiegen oder die beschuldigte Person jugendlich ist. Die Mindeststrafen wurden jeweils mit 10% der Höchststrafen bemessen. Geplant ist, dass die Änderungen im Epidemiegesetz mit Ende Juni 2022 wieder außer Kraft treten.

Mit der Abänderung wird auch eine Regelung verlängert, mit der die Bezirksverwaltungsbehörde Kontaktdaten einer von einer Absonderungsmaßnahme betroffenen Person der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister mitteilen darf, wenn die Person auf deren Gebiet wohnt und es für ihre Versorgung notwendig ist. Auch diese Verlängerung ist bis Ende Juni 2022 geplant.

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Pandemie brauche man eine stärkere Einhaltung der Regeln, führte Ralph Schallmeiner (Grüne) aus. Er drückte die Hoffnung aus, dass man durch die Einführung der Mindeststrafen der Pandemie schneller ein Ende setzen könne. Schallmeiner wies ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, strafmildernde Gründe geltend zu machen. Alexandra Tanda (ÖVP) zeigte sich ebenfalls der Ansicht, dass Strafen in einer Demokratie einen Sinn haben. Sie würden dem Schutz der Gesundheit der Menschen dienen, so Tanda.

Fiona Fiedler (NEOS) hingegen fand Strafen zu wenig. Es gelte, ein gutes Pandemiemanagement zu betreiben und die Impfung zu forcieren, sagte die Abgeordnete. Auch Philip Kucher (SPÖ) meinte, eine klare Linie der Bundesregierung statt des „Zick-Zack-Kurses“ wäre wirkungsvoller als Strafen. Gerhard Kaniak (FPÖ) bezeichnete Strafen als kontraproduktiv. Wenn man die Emotionalisierung und Polarisierung in der Gesellschaft verringern wolle, sollten Verwaltungsorgane mit Augenmaß handeln und Verwarnungen aussprechen dürfen, sagte er.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein betonte, dass die Schutzmaßnahmen in Österreich relativ streng seien, jedoch immer nur so wirksam seien, wie sie eingehalten werden. Deshalb brauche es verstärkte Kontrollen und Mindeststrafen.

Mehrere Änderungen in den Sozialversicherungsgesetzen

Mit einem ebenfalls von ÖVP und Grünen im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrag haben die Abgeordneten ohne die Stimmen der NEOS diverse pandemiebedingte Änderungen in den Sozialversicherungsgesetzen auf den Weg gebracht. Mit der Änderung der Sozialversicherungsgesetze (2061/A) wollten ÖVP und Grüne ursprünglich nur grammatikalische und redaktionelle Berichtigungen vornehmen.

Für Essensgutscheine für MitarbeiterInnen im Home Office sollen neben der Steuerbefreiung auch keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Außerdem können die Beiträge der DienstgeberInnen auch für November und Dezember 2021 bis zum 31. Jänner 2022 gestundet werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Beiträge pandemiebedingt nicht gezahlt werden können.

Ebenfalls geändert wird eine Regelung, nach der PensionistInnen, die zur Pandemiebekämpfung wieder in ihren Job im Gesundheitswesen einsteigen, ihre vorzeitig bezogene Alterspension nicht verlieren. Diese Regelung soll auch für Zeiträume im nächsten Jahr gelten.

Angepasst wird auch die Bestimmung, die es Apotheken und HausärztInnen erlaubt, bei Personen ohne Symptomen Corona-Tests durchzuführen. In Zukunft soll eine Verordnung des Gesundheitsministers die Voraussetzung für diese Möglichkeit sein. Tests auf Rechnung der Krankenversicherung sollen dann nur noch für Personen möglich sein, die in einer weiteren Verordnung festgelegt werden. Auch die Art des Tests, die elektronische Meldung sowie die Höhe des Honorars sind durch den Gesundheitsminister per Verordnung festzulegen.

Weitere Änderungen betreffen pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für nebenberuflich tätige SportlerInnen, die im November und Dezember 2021 auch bei geschlossenen Sportstätten beitragsfrei ausbezahlt werden können. Außerdem sollen Gutscheine, die DienstnehmerInnen von November 2021 bis Ende Jänner 2022 von ihren DiestgeberInnen erhalten, in Angleichung an die einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen bis zu einem Wert von 365 € beitragsfrei sein.

Laurenz Pöttinger (ÖVP) legte dar, dass mit der Änderung einige steuerrechtliche Anpassungen auch im Beitragsrecht der Sozialversicherungen nachvollzogen werden sollen. Gerhard Kaniak (FPÖ) drückte seine Zustimmung zum Antrag aus. Für Fiona Fiedler (NEOS) hingegen unterläuft die Verlängerung der Gratis-Tests die Impfung. Sie plädierte dafür, Tests für Ungeimpfte kostenpflichtig zu machen.

Beschaffung von COVID-19-Medikamenten über den Gesundheitsminister

ÖVP, Grüne und SPÖ stimmten für eine von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene Änderung im Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden (2091/A). Mit dem Gesetz wurde der Gesundheitsminister ermächtigt, etwa über Impfstoffe, Schutzmasken, Tests und Medikamente gegen COVID-19 zu verfügen. Konkret geht es nun um Änderungen bei der Beschaffung von Medikamenten. Aktuell ist diese auf die Beschaffung über das „Joint Procurement“ der EU beschränkt. Weil einige Arzneimittelhersteller aber nicht über das Beschaffungsprogramm der EU verkaufen, werden bilaterale Verträge nötig, weshalb die Einschränkung zur Beschaffung weniger restriktiv sein soll. Die Änderung soll rückwirkend mit 1. Dezember 2021 in Kraft treten, um die Verteilung von außerhalb des gemeinsamen Beschaffungsprozesses der EU angeschafften Produkte noch im Dezember zu ermöglichen.

Mit einem im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrag wurde noch festgelegt, dass die Verfügung über COVID-19-Arzneimittel mit 31. Dezember 2022 außer Kraft tritt. Außerdem gehen die Abgeordneten in den Erläuterungen davon aus, dass die ursprünglich angenommenen Kosten von 50 Mio. € aufgrund der veränderten Pandemiesituation deutlich überschritten werden.

Man wolle damit klarstellen, dass es sich bei dieser Summe nicht um einen Kostendeckel, sondern einen angenommenen Wert handle, führte Josef Smolle (ÖVP) aus. Spezifisch wirksame Medikamente gegen COVID-19 seien in der Pipeline. Es sei daher sinnvoll, dass die Republik in der angespannten Marktsituation möglichst akkordiert mit der EU diese Medikamente für die PatientInnen im Land sichere.

Fiona Fiedler (NEOS) äußerte sich zwar grundsätzlich positiv zur Beschaffung von Medikamenten gegen COVID-19, war jedoch der Ansicht, dass ein Grundstock auf jeden Fall über die EU zu beschaffen sei. Gerhard Kaniak (FPÖ) fand den Antrag grundsätzlich positiv, fand jedoch problematisch, dass darin vorgesehen sei, Arzneimittel an andere Länder zu verschenken. Es solle primär um die Versorgung der österreichischen Bevölkerung gehen, sagte er. Ralph Schallmeiner (Grüne) erwiderte, dass ein Verschenken nur dann vorgesehen sei, wenn der Bedarf im Inland gedeckt sei.

Philip Kucher (SPÖ) merkte kritisch an, dass das Gesundheitsministerium für bestimmte Medikamente nach wie vor keinen Vertrag zur Beschaffung erstellt habe. Einige Medikamente seien bereits bestellt, die Bestellung von gewissen Antikörpermedikamenten sei im Werden, sagte der Gesundheitsminister. Österreich habe, wie praktisch jedes Land in der EU, teilweise über das Joint-Procurement-Programm und auch über bilaterale Verträge bestellt, weil es um den Zeitfaktor gehe, so Mückstein.

Coronabedingte Fristverlängerungen

Einstimmig hat der Ausschuss außerdem Fristverlängerungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, im MTD-Gesetz sowie im Sanitätergesetz auf den Weg gebracht (2064/A). Die derzeit geltenden beruflichen Sonderbestimmungen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie würden mit Ende des Jahres auslaufen. Aktuell dürfen auch Personen, die nicht in das Gesundheitsberuferegister eingetragen sind, eingesetzt werden, wenn ihr ausländisches Diplom zwar bereits anerkannt ist, ihnen aber etwaige Ergänzungsausbildungen noch fehlen. Damit diese Personen nicht mit Anfang Jänner ihre Berechtigung verlieren und somit dem Gesundheits- und Pflegebereich abhandenkommen, soll diese Regelung bis Ende Juni 2022 verlängert werden.

Im Gesetz über die Regelung für medizinisch-technische Dienste (MTD-Gesetz) und im Sanitätergesetz werden ebenfalls Fristen bis Ende Juni 2022 verlängert. Angehörige des medizinisch-technischen Laboratoriumsdienstes sowie von AbsolventInnen eines naturwissenschaftlichen oder veterinärmedizinischen Studiums dürfen in der Pandemie anfallende Laboratoriumsmethoden weiterhin anwenden. SanitäterInnen dürfen weiterhin Testungen und Impfungen im Zusammenhang mit COVID-19 durchführen.

Mittels Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen haben die Abgeordneten auch berufsrechtliche Sonderbestimmungen für Intensivpflegepersonal und andere Spezialsierungen wie Krankenhaushygiene und Anästhesiepflege bis Ende Juni 2022 verlängert.

Die Verlängerungen sollen helfen, Personalengpässe besser auszugleichen, führte Ralph Schallmeiner (Grüne) aus. Werner Saxinger (ÖVP) bezeichnete diese als sinnvoll. Gerhard Kaniak (FPÖ) drückte ebenfalls seine vollinhaltliche Zustimmung aus. Verena Nussbaum (SPÖ) plädierte dafür, die entsprechenden Bestimmungen für Personen in der Basisversorgung von Menschen mit Behinderungen ebenfalls zu verlängern. Gesundheitsminister Mückstein sicherte zu, das zu prüfen.

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS wurde zudem eine Bestimmung im Suchtmittelgesetz bis Ende Juni 2022 verlängert (2065/A). Im Zuge der Pandemie wurde die Möglichkeit geschaffen, PatientInnen unter gewissen Voraussetzung eine Substitutions-Dauerverschreibung auszustellen, die nicht mehr von einem Amtsarzt oder einer Amtsärztin beglaubigt werden muss. Damit will man dafür sorgen, dass Kontakt vermieden und die AmtsärztInnen entlastet werden.

SPÖ-Antrag für Informationsoffensive zur Kinderimpfung angenommen

Eine breite Mehrheit gab es für eine SPÖ-Initiative für eine breit angelegte Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung für Kinder unter zwölf Jahren (1894/A(E)). Nach Ansicht der SozialdemokratInnen habe die Regierung bislang keinerlei Aktivitäten gesetzt, um ausreichend über die Corona-Impfung aufzuklären – ein Fehler, der bei der Kinderimpfung nicht wiederholt werden dürfe. Mit diesem Vorwurf sei man natürlich nicht glücklich, sagte Josef Smolle (ÖVP). Der Antrag für eine breite, gute Aufklärung sei jedoch zu unterstützen. Ralph Schallmeiner (Grüne) wies darauf hin, dass das Ministerium schon einiges auf den Weg gebracht habe. Dennoch sei der Antrag gut. Rudolf Silvan (SPÖ) betonte, es gehe darum, Vertrauen aufzubauen. Fiona Fiedler (NEOS) drückte ihre Zustimmung aus. Der Antrag wurde ohne die Stimmen der FPÖ angenommen.

Am Rande der Tagesordnungspunkte entwickelte sich auch eine Debatte zur Impfpflicht. Peter Wurm (FPÖ) bezeichnete es als Verhöhnung des Parlaments, dass den Abgeordneten noch immer kein Entwurf zum Gesetz vorgelegt worden sei. Auch Gerald Hauser (FPÖ) sah es höchst an der Zeit, den Ausschuss über das geplante Gesetz zu informieren. Der Gesundheitsminister betonte, man verpasse dem Entwurf noch den letzten Schliff, bevor er in eine mindestens vierwöchige Begutachtung gehe. Gabriela Schwarz (ÖVP) bezeichnete es für nicht sinnvoll, über „ungelegte Eier zu gackern“. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) kar

———————————————————————

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.