ARBÖ: Auch Nikolaus und Krampus müssen sich an Regeln halten
Wien (OTS) – Traditionelle Perchtenläufe oder Nikolausumzüge fallen auch heuer wieder aus, allerdings dürfen laut Verordnung Nikolaus und Krampus Kinder besuchen. Allerdings muss ein gültiger 3G-Nachweis vorhanden sein und an der Wohnstätte dürfen nur die dort gemeldeten Bewohner anwesend sein.
Reisen der Heilige und sein wilder Begleiter mit dem Auto an, gilt es, die gesetzlichen Regelungen zu beachten. Masken und unhandliche Kostüme sind für Autofahrerinnen und Autofahrer fehl am Platz. Verkleidungen sind während des Fahrens nicht grundsätzlich verboten, allerdings muss eine gute Rundum-Sicht gewährleistet sein, wie Mag. Martin Echsel, ARBÖ-Rechtsexperte ausführt: „Die Lenkerin oder der Lenker hat den Lenkerplatz in bestimmungsgemäßer Weise einzunehmen. Sie oder er hat dafür zu sorgen, dass die eigene Sicht für das sichere Lenken des Fahrzeugs ausreicht.“ Mit Masken, Perücken und/oder falschen Bärten ist dies womöglich nicht der Fall. Ebenso müssen die maximale Beweglichkeit und Fußfreiheit (es darf sich nichts im Pedal verhängen) gegeben sein und auch das Gehör darf nicht beeinträchtigt sein. Des Weiteren empfiehlt der ARBÖ Nikolaus und Krampus, gänzlich auf Alkohol zu verzichten, wenn sie mit dem Auto unterwegs sind.
Außerdem sollten Autofahrerinnen und Autofahrer in den kommenden Nächten besonders vorsichtig sein: Die verkleideten Personen sind oft nicht gut sichtbar, daher gilt: Vorausschauend fahren, Tempo besonders in Wohngebieten anpassen und bremsbereit fahren, um sich und andere zu schützen.
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