Last call: Antrag auf Aufenthalt für in Wien lebende Britinnen und Briten noch bis 31. Dezember möglich | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Last call: Antrag auf Aufenthalt für in Wien lebende Britinnen und Briten noch bis 31. Dezember möglich

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Wien (OTS) – Seit das Vereinigte Königreich mit 31. Dezember 2020 die EU verlassen hat, ist es notwendig, dass in Österreich lebende britische Staatsangehörige um einen österreichischen Aufenthaltstitel ansuchen. Etwas weniger als die Hälfte der in Österreich ansässigen Brit*innen wohnt in Wien, das sind rund 5.000 Brit*innen, die mit ihren Angehörigen ihren Lebensmittelpunkt in der Bundeshauptstadt haben. Rund 70% davon haben bei der Stadt Wien – Einwanderung und Staatsbürgerschaft bereits ihren Antrag auf Aufenthalt eingebracht. Bis Ende 2021 ist es für jene Brit*innen und ihre Familienangehörigen, die weiterhin in Wien bleiben möchten, möglich, in vereinfachter Form den Antrag auf einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ zu stellen. Die Antragstellung muss bis zum 31.12.2021 erfolgen, um sich weiterhin rechtmäßig in Österreich aufhalten zu können.

Vizebürgermeister Wiederkehr bittet daher alle Brit*innen und ihre Familienangehörigen, die noch keinen Antrag gestellt haben, dies umgehend zu tun:

„Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass Brit*innen weiterhin in Wien leben. Großbritannien bleibt auch künftig ein wichtiger Teil Europas und die hier lebenden Brit*innen bereichern die Wiener Gesellschaft. Ich freue mich über jede Person, die sich entscheidet, Wien zur Wahlheimat zu machen“, so Wiederkehr.

Wird der Antrag rechtzeitig bis zum 31.12.2021 gestellt, besteht ein Aufenthaltsrecht bis zum Abschluss des Verfahrens. Der Abschluss des Verfahrens sowie die Übermittlung der Karte kann auch erst nach Ablauf dieser Frist erfolgen.

Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ muss persönlich bei der MA 35 – Fachbereich Einwanderung, Referat 5.2 – Außenstelle Brexit gestellt werden. Dafür wird ein Termin benötigt, der unkompliziert über die Website gebucht werden kann. Alle weiteren Informationen und welche Unterlagen benötigt werden sind auf der Website abrufbar
[https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/aufenthaltsti
tel/bescheinigungen/brexit.html]
(https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/aufenthaltsti
tel/bescheinigungen/brexit.html)

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