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Städtebauvorhaben: Wiener fordern Stopp bei Milliardenprojekt Donaufeld

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  • Alter Feststellungsbescheid unionsrechtswidrig; Umweltprüfung
    muss ordentlich stattfinden
  • BUWOG, Wohnfonds Wien, Wien-Süd und ARWAG sind gefordert
  • Verein „Freies Donaufeld“ tritt an Umweltanwältin, Baubehörde und Wiener Umweltschutzabteilung heran

Neben der Seestadt Aspern ist das Stadtentwicklungsprojekt Donaufeld eines der größten Bauvorhaben Österreichs. Auf 65 Hektar Fläche zwischen Floridsdorf und Kagran sollen zumindest 6.000 neue Wohnungen im 21. Wiener Gemeindebezirk entstehen; geplant von BUWOG, Wohnfonds Wien, Wien-Süd, ARWAG und weiteren. Nun regt sich in der Bevölkerung Widerstand. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen Wohnbau, bestehen aber darauf, dass dieser umwelt- und sozialverträglich ist“, so Obmann Robert Alder des Vereins „Freies Donaufeld“. Das Problem liege bei der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Das heutige Projekt sei nicht mehr ident mit den Plänen, die 2018 eingereicht wurden. Auch der 2018 erlassene Feststellungsbescheid, dass auch ohne UVP-Prüfung gebaut werden kann, ist nach heutiger Ansicht unionsrechtswidrig. Daher tritt der Verein jetzt an die Wiener Umweltschutzabteilung MA22, die Umweltanwältin sowie die Baubehörde heran und fordert eine ordentliche Prüfung.

Dabei wird der Verein von Rechtsanwalt Wolfram Schachinger vertreten: „Es kann nicht sein, dass bei einem Milliardenprojekt aufgrund eines Zeitgewinns zu Lasten der Bevölkerung gesetzliche Vorgaben umgangen werden. Die 2018 ausgestellte Bescheinigung gilt nicht auf Vorrat. Dass man den Bauträgerwettbewerb aber erst 2019 durchführte und die dort erarbeiteten Projektvorgaben als Grundlage für den Feststellungsbescheid verwendet werden sollten, ist ein offensichtlicher Widerspruch. Dies wird sogar von einem der Durchführer des Bauträgerwettbewerbs auf der eigenen Homepage wiedergegeben.“ (Link unten anbei)

Neben dieser offensichtlich unmöglichen Zeitachse sei auch die Beurteilung durch die Umweltschutzabteilung der Stadt Wien, die MA22, unionsrechtswidrig: „Bei einem Vorhaben dieser Größe verlangt die UVP-Richtlinie der EU zwingend die Umweltauswirkungen zu überprüfen. Das österreichische UVP-Gesetz hat diesen Umstand zwar bis heute noch nicht berücksichtigt, was man aber nicht zu Lasten der Betroffenen auslegen kann. Auch die Umweltbehörde selbst beruft sich in anderen aktuellen Verfahren schriftlich auf diesen Umstand – und wird daher auch beim Projekt Donaufeld nicht gegen ihre eigene Argumentation ankommen“, so Schachinger. Man gehe daher davon aus, dass die Umweltbehörde nach der Anregung amtswegig tätig werde und die Umweltprüfung durchführe. Der mit 2022 geplante Baubeginn könnte sich dadurch verzögern.

Detaillierter Hintergrund.
Das österreichische UVP-Gesetz steht kurz vor einer Novellierung im Bereich Städtebau. Da aber der Gesetzgeber die Vorgaben der EU-Richtlinie bereits in der Vergangenheit auch ins österreichische Gesetz umsetzen hätte sollen, muss das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union unmittelbar angewendet werden.

Link zum Verein:
[www.freiesdonaufeld.at] (http://www.freiesdonaufeld.at)

Link zum Durchführer des Bauträgerwettbewerb
[https://www.iba-wien.at/projekte/projekt-detail/project/donaufeld]
(https://www.iba-wien.at/projekte/projekt-detail/project/donaufeld)

Im Auftrag des Vereins „Freies Donaufeld“.

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