AK: Leerstandsabgabe darf nicht ins „Leere“ laufen – Bund muss tätig werden!
Wien (OTS) – „In neu gebauten, frei finanzierten, leer stehenden Wohnungen wird sehr viel Geld geparkt und damit Gewinn gemacht. Beim spekulativen Leerstand muss dringend etwas getan werden“, sagt AK Wohnexperte Thomas Ritt. „Eine wirksame Leerstandsabgabe muss her – die sollen die Länder einheben können. Sie könnten zwar jetzt schon Abgaben für gewisse Zwecke einheben, haben aber im Wohnungsrecht zu wenig Spielraum als Gesetzgeber. Daher muss der Bund ran und den Ländern mehr gesetzliche Kompetenzen übertragen, damit eine Leerstandsabgabe Wirkung hat und verfassungsrechtlich hält – so wie bei der Wohnbauförderung.
„Wohnen muss auch am freien Wohnungsmarkt leistbar werden“, sagt Thomas Ritt, Leiter der AK Abteilung Kommunal und Wohnen. „Doch der freie Markt funktioniert nicht. Trotz vieler neuer, privater Wohnungen ist von sinkenden Preisen keine Spur. Im Gegenteil: Es wird am privaten Markt teurer und teurer! Verantwortlich für die exorbitanten Immobilienpreise: Spekulanten, etwa Investmentfonds – sie parken ihr Geld in neuen, frei finanzierten Wohnungen, sie stehen leer und so machen Spekulanten damit Bares. Und weil der freie Markt keinen leistbaren Wohnraum schafft, muss es die Politik regeln.“
Die Bundesländer können zwar schon selbst etwa für Infrastrukturzwecke eine Abgabe auf Wohnraum einheben. Der springende Punkt: Die Abgabe darf nur niedrig sein und die Länder haben beim sogenannten Volkswohnungswesen und generell im Wohnungsrecht zu wenig Spielraum als Gesetzgeber. Überschreiten sie ihre Kompetenz und heben eine Leerstandsabgabe ein, laufen sie Gefahr, dass die Regelungen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden (wie es schon zweimal der Fall war). Daher braucht es eine Klarstellung. Das heißt: Der Bund muss den Ländern gesetzliche Kompetenzen für die Erhebung und Sanktionierung des Wohnungsleerstandes in den Ballungsgebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt schaffen. Somit könnten die Länder Leerstandsabgaben erlassen, die wirken. Zudem sollte der Bund auch den Gemeinden die Kompetenzen und Möglichkeiten übertragen, eine Leerstandsabgabe einzuheben. Schließlich steht auch im aktuellen Regierungsprogramm: „Die Bundesregierung möchte das Angebot an Wohnungen vergrößern und wird zu diesem Zweck gemeinsam mit den Ländern den Leerstand mobilisieren.“
Die AK verlangt bei einer Leerstandsabgabe:
+ jährliche Nachweispflicht von EigentümerInnen über ihren regelmäßigen Energieverbrauch in ihren eigenen Wohnobjekten oder über regelmäßige Mieteinnahmen;
+ bei nicht nachweisbaren Sanierungsarbeiten oder mehr als sechs Monate dauernden Leerstand muss eine Leerstandsabgabe verpflichtend sein;
+ Erhöhung der Leerstandsabgabe entsprechend der Dauer des Leerstandes.
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