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Schiene soll künftig mehr Abfalltransporte abwickeln

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Wien (OTS) – Vergangenen Freitag, den 19. November 2021, wurde die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) durch das Plenum des Nationalrats beschlossen. Diese sieht eine stufenweise Verringerung der Distanzen für verpflichtende Abfalltransporte vor: Ab 2023 müssen Transporte von Abfällen mit einem Gesamtgewicht von mehr als zehn Tonnen und über 300 km Transportdistanz verpflichtend auf die Schiene, ab 2024 sollen dann 200 km und ab 2026 Abfalltransporte ab 100 km Distanz auf der Schiene erfolgen.

Nicht erst seit der Corona-Pandemie ist der Ausschuss Schienengüterverkehr in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) massiv gefordert, um die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Güterbahnen so gut wie möglich voranzutreiben. Der nun vorliegende Beschluss zur Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes ist dabei ein wichtiger Meilenstein für die Güterverkehrsbetreiber. Insgesamt sind dies 35 Eisenbahnverkehrsunternehmen – vom Marktführer Rail Cargo Austria bis hin zu sämtlichen privaten Güterbahnen.

„Hier ziehen alle Unternehmen gemeinsam an einem Strang. Es geht schlichtweg um nichts weniger als um unsere gesteckten Klimaziele. Und ohne eine verstärkte und vor allem auch verpflichtende Verlagerung der Güter von der Straße auf die Schiene werden wir diese nicht erreichen. Genau dafür brauchen wir klare und eng gefasst Vorgaben“, zeigt sich Thomas Scheiber, Obmann des Fachverbandes Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), von der AWG-Novelle überzeugt.

ÖBB-CEO Andreas Matthä unterstreicht: „Als größtes Klimaschutzunternehmens Österreichs begrüßen wir die neuen Regelungen im AWG. Es gibt noch viel Verlagerungspotential von Gütertransporten auf die Schiene. Allein im Abfallbereich eignen sich bis zu 80 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Österreich zum Bahntransport. Wir sind darauf vorbereitet und bauen noch zusätzlich laufend unser Angebot und unsere Leistungsfähigkeit auf der Schiene aus. “

LTE-CEO und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Schienengüterverkehr in der WKO, Andreas Mandl ergänzt: „Die Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes bietet nun die Chance, dieses Potential zu nutzen und verstärkt Abfalltransporte weg von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Diese Verlagerung ist ein bedeutender Hebel zur Erreichung der österreichischen Klimaziele und ein wesentlicher Beitrag die möglichen Strafzahlungen Österreichs in der Höhe von 9 Mrd. EUR zu vermeiden. Die im Fachverband Schienenbahnen der WKÖ vertretenen Unternehmen stehen dazu mit ihrer gesamten Leistungspalette bereit!“

Verlagerungspotential für Abfalltransporte

Das gesamte Abfallaufkommen in Österreich betrug im Jahr 2019 rund 72 Millionen Tonnen. Viele dieser Abfallarten würden sich allerdings aufgrund ihrer Eigenschaften besonders gut für den Transport auf der Bahn eignen, wie zum Beispiel Aushubmaterial, Bau- und Abbruchabfälle, Haushaltsabfälle sowie Asche und Schlacken. Trotzdem werden rund 80 Prozent dieser für die Bahn besonders geeigneten Abfälle nach wie vor auf der Straße transportiert. Hier gibt es viel Potenzial für eine Transportverlagerung auf die Schiene und damit auch für eine sofortige Reduktion von CO2, Feinstaub und Straßenlärm in Österreich. Denn jeder Transport mit der Bahn ist ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz, 40-mal klimafreundlicher als der LKW-Verkehr und verursacht weniger als ein Drittel externer Kosten im Vergleich zum Straßengüterverkehr.

Voraussetzungen, um Abfall auf die Schiene zu bringen

Voraussetzung für die einfache und effiziente Organisation von Abfalltransporten auf der Schiene ist eine klare Übersicht über sämtliche Angebote aller Eisenbahnverkehrsunternehmen. Das neue AWG sieht vor, dass diese Angebote spätestens ab 1. Dezember 2022 auf einer digitalen Plattform einfach abgefragt werden können. Die Schienengüterverkehrsdienstleister werden dann innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung über die verfügbaren Transportmöglichkeiten auf der Schiene liefern. (PWK672/DFS)

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