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ÖH und BJV: Sommerschulgesetz in vorgeschlagener Form nicht tragbar

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Wien (OTS) – Mit 12.11.2021 endete die Begutachtungsfrist für den Entwurf des Gesetzes, das die Sommerschulen verankern soll. Sowohl die Bundesjugendvertretung (BJV) als auch die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) sehen diverse Probleme im Gesetzesentwurf. Die Teilnahme an den Sommerschulen stellt für viele Studierende ein Problem dar, weil diese im Sommer arbeiten müssen, um sich ihr Studium finanzieren zu können: “Da auch die Sommerschulen Arbeit bedeuten, müssen auch diese fair entlohnt werden, was auch eine Deckung sämtlicher anfallender Kosten beinhaltet”, wiederholt das Referat für pädagogische Angelegenheiten der ÖH seine bereits gestellte Forderung. “Auch wenn eine faire Entlohnung kommt, ist die Anerkennung der Sommerschulen als Teil der in den Curricula festgelegten Praxiserfordernisse unzulässig, weswegen sie nicht verpflichtend werden dürfen”, ergänzt das Referat.

„Als BJV begrüßen wir grundsätzlich die Verankerung der Sommerschule. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Bildung. Möglichkeiten des Förderunterrichts müssen daher für alle geschaffen werden, wenn diese gebraucht werden. Jedoch muss hier auch auf die gegebene Situation der lehrenden Personen geachtet werden“, betont BJV-Vorsitzender Sabir Ansari und fordert eine angemessene Betreuung der Lehramtsstudierenden, die in den Sommerschulen unterrichten sollen. „Es ist die Aufgabe des Bildungssystems, sowohl auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler_innen einzugehen, gleichzeitig aber auch eine hohe Qualität an Praxiserfahrung für die Lehramtsstudierenden zu gewährleisten. Eine Betreuung der Studierenden durch Lehrpersonen ist daher unbedingt notwendig“, erklärt Ansari.

Auf Kritik stößt auch das angedachte Buddy-System, das vorsieht, dass erfahrene Schüler_innen für Lehrpersonen unterstützend an der Sommerschule teilnehmen. Hier könne nicht sichergestellt werden, dass genügend Schüler_innen während ihrer Ferienzeit zur Verfügung stehen würden. Weiters kann nicht von Lehramtsstudierenden erwartet werden, zusätzlich zu ihren Aufgaben Buddy-Schüler_innen vorzubereiten, genauso, wie nicht von Schüler_innen erwartet werden kann, dass diese “Arbeitsmaterialien bereitstellen und Organisation des projektorientierten Unterrichts” übernehmen. “Zwar ist positiv anzumerken, wie kreativ das Ministerium den Lehrer_innenmangel inzwischen auszugleichen versucht und zukünftige Generationen für diesen Beruf begeistern möchte, dennoch muss das Konzept der Buddy-Akademie ohne zusätzliche Arbeitslast bei den Lehramtsstudierenden gänzlich neu gestaltet werden!”, fordert Oliver Schmidt, Referent für Bildungspolitik der ÖH.

Für das Vorsitzteam der ÖH ist klar, dass die Trennung von Schüler_innen mit Förderbedarf von jenen mit ausreichenden Kenntnissen im jeweiligen Fach kein pädagogisch wertvoller, sondern ein überholter Weg ist. Es gibt ausreichend inklusivere Ansätze, um individuell auf die Schüler_innen und deren Bedürfnisse einzugehen, jedoch wurde keiner davon gewählt. “Das BMBWF hat einen der vielen Missstände in unserem Bildungssystem erkannt, aber anstatt sich dessen Ursache zu widmen und mutige Veränderungen anzustreben, hat es sich mit einer undurchdachten und in der vorliegenden Form das Ziel verfehlenden Symptombekämpfung zufrieden gegeben!”, beanstandet das Vorsitzteam der ÖH. Um ein aussagekräftiges Zwischenergebnis der Sommerschulreform zu erhalten und darauf aufbauend fundierte Maßnahmen setzen zu können, fordert die ÖH abschließend eine gesetzlich verankerte verpflichtende Evaluierung seitens des BMBWF in Zusammenarbeit mit Statistik Austria.

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