WKÖ-Tourismus: 3G-Regel am Arbeitsplatz zusätzliche Herausforderung für Wintersaison
Wien (OTS) – Seit 1. November gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz, wobei noch bis einschließlich 14. November eine Übergangsregelung besteht: Bis dahin dürfen Mitarbeiter ohne 3G-Nachweis stattdessen eine FFP2-Maske tragen. Hinsichtlich der Zeit danach äußert sich Robert Seeber, Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), besorgt: „Die Wintersaison hat gerade erst begonnen, unsere Betriebe sind nach dem Totalausfall im letzten Jahr auf erfolgreiche Monate angewiesen. Aufgrund der Winterregeln der Bundesregierung ist eine wirtschaftlich erfolgreiche Saison machbar. Allerdings stellt die 3G-Regel eine Herausforderung dar.“
Herausforderungen ortet Seeber bei der praktischen Umsetzung:
„Zunächst muss gewährleistet sein, dass in Österreich eine flächendeckende PCR-Testinfrastruktur besteht. Die ‚Sichere Gastfreundschaft‘, also das vom Tourismusministerium geförderte PCR-Testprogramm, hat sich zwar hervorragend bewährt. Zusätzlich bedarf es aber noch weiterer Testgelegenheiten. Derzeit kann der hohe Bedarf an PCR-Tests, sowohl seitens unserer Mitarbeiter, als auch seitens unserer Gäste aus dem In- und Ausland, nämlich nicht gedeckt werden.“
Zudem moniert Seeber, dass einige praktische Fragen im Zusammenhang mit der 3G-Regel am Arbeitsplatz weiterhin offen sind:
„Die Auswertung von PCR-Tests benötigt zumindest einige Stunden. Deshalb muss klargestellt werden, dass Mitarbeiter bereits zu arbeiten beginnen dürfen, während sie auf ihr Testergebnis warten. Ebenso wäre es überschießend, wenn man Mitarbeiter nach Hause schicken muss, weil die Gültigkeit ihres Tests im Lauf des Arbeitstags abläuft. Überhaupt wäre Flexibilität hinsichtlich der Gültigkeitsdauer von Tests wünschenswert, auch um Stoßzeiten an den Teststationen zu vermeiden. Warteschlangen am Montagmorgen wären auch in epidemiologischer Hinsicht kontraproduktiv. Ein weiteres Problem bleibt, dass viele unserer Saisonarbeitskräfte lediglich den Nachweis einer Impfung mit Sputnik erbringen können. Nachdem dieser Impfstoff in Österreich nicht anerkannt wird, bedarf es klarer Handlungsempfehlungen, wie hier ein 3G-Nachweis erbracht werden kann.“
Zuletzt habe das Gesundheitsministerium das Problem der sputnik-geimpften Saisonkräfte noch einmal zusätzlich verschärft, so Seeber. Die jüngste Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmen streicht ab 8. November nämlich die Möglichkeit, einen 3G-Nachweis mittels Antikörpernachweis zu erbringen: „Diese Änderung kommt für uns überaus überraschend. Zumindest in Hinblick auf die 3G-Regel am Arbeitsplatz sprechen wir uns deshalb nachdrücklich dafür aus, den Nachweis neutralisierender Antikörper weiterhin anzuerkennen. Andernfalls bleibt bei sputnik-geimpften Saisoniers nur die Möglichkeit des Drittstichs mit einem EMA-zugelassenen Impfstoff, um nicht laufend testen zu müssen. Diesbezüglich vertreten wir den Rechtsstandpunkt, dass der Antikörpernachweis weiterhin eine gewisse Erleichterung schafft. Nach unserem Verständnis der COVID-19-Maßnahmenverordnung gelten Personen mit Antikörpernachweis, also auch Sputnik-Geimpfte, nämlich bereits mit einem einzigen weiteren Stich und ohne 21-tägiger Wartefrist als geimpft.“
Nach wie vor oberste Priorität hat für Seeber die Erhöhung der Impfquote: „Staaten wie Spanien, Portugal oder Dänemark haben es vorgemacht. Mit einer Durchimpfungsrate von über 80 Prozent lässt sich die Pandemie in den Griff bekommen. Um möglichst viele Menschen doch noch von der Impfung zu überzeugen, setzen wir uns für einen Mix an Maßnahmen aus: Neben Überzeugungsarbeit und niederschwelligen Impfangeboten können auch positive Impfanreize helfen.“ (PWK658/ES)
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