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EU-Unterausschuss: Digital Services Act soll besseren Schutz von VerbraucherInnen bringen

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Wien (PK) – Im EU-Unterausschuss stand heute der Digital Services Act im Mittelpunkt der Debatte. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS wurde eine Stellungnahme beschlossen. Die drei Fraktionen forderten die Justizministerin darin auf, sich dafür einzusetzen, dass alle Mitgliedstaaten zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der NutzerInnen, insbesondere der VerbraucherInnen digitaler Dienstleistungen, verpflichtet werden. Anträge der SPÖ und FPÖ auf Stellungnahme fanden keine Mehrheit.

Die Abgeordneten befassten sich außerdem mit Sorgfaltspflichten von Unternehmen für die Wahrung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette. Ein Antrag auf Stellungnahme der SPÖ, wonach sich die Regierung für eine rasche Vorlage von EU-Rechtsvorschriften in dem Bereich einsetzen sollte, fand keine Mehrheit. Ebenfalls auf der Tagesordnung stand eine Evaluierung der Europäischen Kommission über eine Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt.

Digital Services Act: besserer Schutz von VerbraucherInnen

Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsvorschlag zu einem Digital Services Act vorgelegt. Dieser zielt auf den besseren Schutz von VerbraucherInnen und ihren Grundrechten im Internet. Zudem soll ein leistungsfähiger und klarer Transparenz- und Rechenschaftsrahmen für Online-Plattformen geschaffen werden sowie Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit am Binnenmarkt gefördert werden.

Dabei wird Augenmerk auf die Neuregulierung der Haftungsfreistellungen für Vermittlungsdienste sowie die explizite Festlegung spezifischer Sorgfaltspflichten gelegt. Der Rechtsakt gilt für alle AnbieterInnen, die ihre Dienste NutzerInnen in der Europäischen Union zur Verfügung stellen – unabhängig davon, in welchem Land die DienstleisterInnen ihren Firmensitz haben. Neue Mechanismen sollen Justiz- und Verwaltungsbehörden erlauben, grenzüberschreitend gegen illegale Inhalte vorzugehen und Auskünfte von Providern einzufordern. Außerdem werden Sorgfaltspflichten von Providern sowie Verpflichtungen für Vermittlungsdienste, Online-Plattformen und Online-Marktplätze definiert. Eigene Regelungen werden für große Online-Plattformen mit mindestens 45 Mio. aktiven monatlichen NutzerInnen getroffen. So werden für diese AnbieterInnen unter anderem die Transparenz von Recommender-Systemen, zusätzliche Transparenzpflichten und der Datenaustausch mit Behörden und Forschung festgelegt.

Es brauche einen durchsetzungsstarken Rechtsrahmen, um gegen international agierende Internetgiganten ankommen zu können, erklärte Justizministerin Alma Zadić. Die Reichweite nationaler österreichischer Gesetze reiche hier nicht aus, begrüßte Zadić die Umsetzung in Form von Unionsrecht.

ÖVP und Grüne: VerbraucherInnen und deren Vertrauen in die digitale Wirtschaft schützen

Für wirksame, verhältnismäßige und einheitliche Regulierungsmaßnahmen, die VerbraucherInnen und deren Vertrauen in die digitale Wirtschaft schützen, setzten sich die beiden Regierungsfraktionen in einem gemeinsamen Antrag auf Stellungnahme ein. Dieser wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen. Die beiden Fraktionen forderten die Justizministerin auf, sich dafür einzusetzen, dass alle Mitgliedstaaten zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der NutzerInnen, insbesondere der VerbraucherInnen digitaler Dienstleistungen, verpflichtet werden. Die Nutzung digitaler Dienstleistungen müsse unter Wahrung der Grund- und Menschenrechte, insbesondere der Rechte auf Datenschutz, Privatsphäre und Meinungsäußerungsfreiheit gewährleistet werden. Außerdem müsse der Zugang zu unabhängigen staatlichen Rechtsstellen sichergestellt werden, wenn die Rechtmäßigkeit von auf Plattformen veröffentlichten Inhalten, Dienstleistungen und Waren strittig sei. Für kleine und mittlere Unternehmen sollten andere Sorgfaltspflichten und Verpflichtungen gelten als für große Plattformen, erklärte Antragstellerin Therese Niss (ÖVP). Man müsse auf die Größe der Unternehmen Rücksicht nehmen. Dies unterstützte auch Süleyman Zorba (Grüne)und betonte, dass es wichtig sei, einheitliche Regelungen auf EU-Ebene zu setzen, um stärker gegen große Internetkonzerne vorgehen zu können.

SPÖ: US-amerikanische Konzerne enger an die Zügel nehmen

Europa müsse die US-amerikanischen Konzerne vor allem in jenen Bereichen enger an die Zügel nehmen, wo es um demokratische und soziale Errungenschaften geht. Diese Online-Konzerne hätten mittlerweile sehr große wirtschaftliche Macht und Einfluss auf das Meinungsgeschehen angehäuft, stellte die SPÖ-Abgeordnete Katharina Kucharowits in einem Antrag auf Stellungnahme fest. Der Antrag blieb mit den Stimmen von SPÖ und NEOS in der Minderheit. In dem Antrag forderte die SPÖ die Bundesregierung dazu auf, sich für zahlreiche Präzisierungen und Verbesserungen beim Digital Services Act einzusetzen. So forderten die SPÖ-Abgeordneten unter anderem bessere Widerspruchsmöglichkeiten bei Beitragslöschungen, strengere Vorgaben bei Online-Werbung, mehr Transparenz bei Algorithmen sowie die Feststellung, dass die Rechtsprechung eine staatliche Aufgabe sei.

Es sei wichtig, den Rechtsschutz zu erleichtern, erklärte Johannes Margreiter (NEOS) die Unterstützung des SPÖ-Antrags durch seine Fraktion. Derzeit sei es etwa für Unternehmen schwierig, gegen nicht gerechtfertigte Bewertungen ihrer Betriebe auf Portalen vorzugehen.

FPÖ: Meinungsfreiheit im digitalen Raum erhalten

Meinungsfreiheit sei eines der höchsten Güter in einer funktionieren Gesellschaft, stellten die FPÖ-Abgeordneten Reinhard Eugen Bösch und Harald Stefan in einem Antrag auf Stellungnahme fest, der keine Mehrheit fand. Der Vorschlag für eine Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Gesetze verfolge eine Strategie der Zensur. Dieser würde AnbieterInnen ermutigen, in Form eines „overblocking“ Inhalte im Zweifel zu löschen, kritisierte Harald Stefan und forderte Maßnahmen, die digitale AnbieterInnen davon abhalten, aus Zeit- oder Kostengründen überschießend Inhalte zu löschen. Damit soll der FPÖ nach die Meinungsfreiheit im digitalen Raum erhalten werden.

Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in gesamter Lieferkette

Die Abgeordneten diskutierten heute im EU-Unterausschuss auch die geplante verstärkte Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht von Unternehmen . Das Europäische Parlament hat im März 2021 eine Entschließung verabschiedet, in dem es eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen (Corporate Due Diligence Directive) forderte und einen eigenen Entwurf dafür präsentierte. Ein Richtlinien-Entwurf der Europäischen Kommission wurde für Herbst 2021 angekündigt, liegt aber noch nicht vor.

Herzstück des EP-Entwurfs ist eine „Due-Diligence-Strategie“, die die erfassten Unternehmen aufstellen und umsetzen müssen. In dieser müssen unter anderem nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Umwelt und die verantwortungsvolle Unternehmensführung ermittelt und bewertet werden.Dem Vorschlag des Europäischen Parlaments nach sollen in der Richtlinie nicht nur große Unternehmen erfasst werden, sondern auch bestimmte „EU-KMU“. Darüber hinaus soll sie aber auch für drittstaatliche Unternehmen gelten, die im EU-Binnenmarkt aktiv sind.

Justizministerin Alma Zadić erklärte, dass Menschenrechte, ArbeitnehmerInnenrechte und der Schutz der Umwelt gewahrt werden können, wenn rechtliche Vorschriften in der gesamten Lieferkette eingehalten werden. Es müsse das gemeinsame Ziel Europas sein, sich für ein konsequentes Eintreten gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung auf allen Ebenen sowie das Einfordern unternehmerischer Verantwortung durch verbindliche Regeln einzusetzen. Freiwillige Handlungsempfehlungen würden dafür leider nicht ausreichen, wie die Erfahrung zeige. Verbindliche Regeln würden auch zu einem faireren Wettbewerb beitragen und jenen heimischen Unternehmen helfen, die menschenrechtliche Standards einhalten, so Zadić. Sie werde sich daher für eine rasche Vorlage eines Vorschlags der Kommission einsetzen. Sollte es nicht dazu kommen, wolle sie auf österreichischer Ebene einen Vorschlag erarbeiten, sagte die Justizministerin.

Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) unterstützte das klare Einfordern eines Richtlinienvorschlags. Sie sprach sich jedoch für eine Umsetzung aus, die den kleinen und mittleren Betrieben keinen überbordenden administrativen Mehraufwand verursache. Auch Harald Stefan (FPÖ) plädierte dafür, sich durch entsprechende Regelungen nicht mehr zu behindern, als man damit erreichen könne.

Niemand habe gesagt, dass es einfach werde, entgegnete Petra Bayr (SPÖ). Der Schutz der Umwelt und der Menschenrechte habe es sich aber verdient, dass man sich anstrenge. Der Entwurf des EP beinhalte auch, dass die Regelung angemessen sei und es nicht zu Belastungen für kleine Betriebe komme. Weil die Kommission noch immer keine Richtlinie vorgelegt habe, wollte Bayr die Regierung mit einer Stellungnahme auffordern, sich auf europäischer Ebene für eine schnellstmögliche Vorlage von EU-Rechtsvorschriften zu Sorgfaltspflichten für Menschen und Umwelt entlang der gesamten globalen Lieferkette einzusetzen. Der Antrag auf Stellungnahme fand jedoch keine Mehrheit.

Sie wolle die Justizministerin nicht durch einen Handlungsauftrag einschränken, sagte Astrid Rössler (Grüne) in diesem Zusammenhang. Es sei jedenfalls klar, dass es Regeln brauche, weil freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen in diesem Bereich nichts bringe.

Neue EU-Richtlinie für strafrechtlichen Schutz der Umwelt Ende 2021

Ebenfalls Thema im Ausschuss war eine Richtlinien-Evaluierung der Europäischen Kommission über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Diese Richtlinie sei das wichtigste Instrument der EU im Bereich des Umweltstrafrechts, führt die Kommission darin an. Sie schaffe die Verpflichtung, dass rechtswidriges, die Umwelt gefährdendes Verhalten geahndet wird. Die Richtlinie soll nun überarbeitet werden, da die Ziele nicht vollständig erreicht worden seien und trotz einiger Fortschritte nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen würden, wird angeführt. Ein entsprechender Legislativvorschlag soll Ende dieses Jahres vorliegen.

UmweltsünderInnen sollten stärker zur Verantwortung gezogen werden können, betonte Justizministerin Alma Zadić im Ausschuss. Derzeit gebe es eine vergleichsweise niedrige Verurteilungsrate im Bereich des Umweltstrafrechts in Österreich. Dies zeige den Reformbedarf in diesem Bereich. Insbesondere im Bereich der Tatbestandsmerkmale sei die Definition derzeit nicht genau genug und sollte nachgeschärft werden. Sie werde sich daher auf europäischer und auf nationaler Ebene für eine rasche Umsetzung von scharfen und zielgerichteten Maßnahmen einsetzen, betonte die Justizministerin.

Er lese aus der Evaluierung die Tendenz heraus, das Umweltstrafrecht auf europäischer Ebene zentralisieren zu wollen, sagte Reinhard Eugen Bösch (FPÖ), und wollte wissen, ob die Ministerin das begrüße. Die NEOS stünden einer Verschärfung des Umweltstrafrechts mit Skepsis entgegen, erläuterte Johannes Margreiter. Aus seiner Sicht seien die Tatbestände ausreichend erfasst, es handle sich eher um ein Vollzugsproblem.

Georg Strasser (ÖVP) erkundigte sich nach den Erwartungshaltungen gegenüber der geplanten Richtlinie. Astrid Rössler (Grüne) wollte wissen, wo Zadić den größten Handlungsbedarf sehe, und Eva Maria Holzleitner (SPÖ) interessierte sich für die Positionierung der Ministerin.

Alma Zadić sprach sich für eine stärkere zwischenstaatliche Zusammenarbeit aus. Die Evaluierung habe ergeben, dass nicht in jedem Land das gleiche Delikt strafbar sei. Eine europäische Vorgabe von strafbaren Delikten sei daher in diesem Bereich aus ihrer Sicht absolut sinnvoll. Verbesserungsbedarf, auch auf nationaler Ebene, sehe sie insbesondere bei der Verantwortlichkeit von juristischen Personen und bei der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungskompetenz. Hier wolle sie mit verstärkten Schulungen ansetzen. (Schluss EU-Unterausschuss) pst/kar/kuc

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