Korrektur OTS062: Grüne Wien/Otero: Chance für echte Demokratisierung bei Novelle des Landwirtschaftskammergesetzes wurde vertan | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Korrektur OTS062: Grüne Wien/Otero: Chance für echte Demokratisierung bei Novelle des Landwirtschaftskammergesetzes wurde vertan

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Wien (OTS) – Korrektur der OTS 065: Im letzten Absatz muss es heißen:
„… wollen wir beim PASSIVEN Wahlrecht….

Kritik an der Novelle des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes kommt von der Umweltsprecherin der Grünen Wien, Huem Otero. Die Novelle wird heute in der Landesregierung beschlossen, die Grünen Wien werden diese jedoch ablehnen und im Landtag einige Änderungsanträge einbringen.

„Wir begrüßen, dass die Kammerzugehörigkeit und damit das Wahlrecht für Familienangehörige präzisiert wurde und nun an die Versicherungspflicht in der Pensionsversicherung nach den Bestimmungen des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes gebunden ist. Bisher galten Familienangehörige in einem Betrieb als kammerzugehörig, sofern sie für den Betrieb hauptberuflich ohne Rücksicht auf ein Entgelt tätig waren. Die hauptberufliche Tätigkeit in einem Betrieb war bisher nicht für die Wahlbehörde feststellbar. Dieser Missstand ist jetzt korrigiert. Das haben die Grünen Bäuerinnen und Bauern durchgesetzt“, so Otero.

„Wir sprechen uns jedoch weiterhin dagegen aus, dass Pensionist:innen bei der Landwirtschaftskammerwahl wahlberechtigt. sind. Das ist nicht zeitgemäß. In keiner anderen Interessensvertretung (Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer) ist das der Fall. Das ist fast so, als wären alle Akademiker:innen des Landes bei der ÖH-Wahl wahlberechtigt“, so Otero.

„Der Gesetzesentwurf hat den Anspruch, die Wahlordnung an neue gesellschaftliche Gegebenheiten anzupassen, tut er aber leider nicht“, betont Otero. Auch dass das WählerInnenverzeichnis als Ausdruck und nicht in elektronischer Form an die wahlwerbenden Parteien auszufolgen ist, erachten die Grünen als nicht zeitgemäß und ist nicht im Sinne eines fairen Wettbewerbs.

Die Mitglieder der Fachausschüsse werden im vorliegenden Vorschlag von der Vollversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Um eine möglichst hohe fachliche Kompetenz in den Ausschüssen und eine sinnvolle Verteilung der steigenden Arbeitslast zu gewährleisten, wäre es sinnvoll gewesen, den Kreis der möglichen Ausschussmitglieder auf die Wahlwerberinnen und Wahlwerber (Kandidat:innen) der einzelnen Wählerinnen- und Wählergruppen auszuweiten, so wie das auch im Landwirtschaftskammer-Gesetz OÖ Gültigkeit hat.

„Last but not least wollen wir beim passiven Wahlrecht einen Schritt weiter gehen. In der Novelle wird ein Wahlrecht für EU-Bürger:innen und für Bürger:innen aus dem EWR-Raum vorgeschlagen, wir fordern ein Wahlrecht für alle“, so Otero abschließend.

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