Korrigierte Neufassung der OTS0135 AK Analyse: Nachbesserungen für PendlerInnen und MieterInnen!
Wien (OTS) – Bei einer näheren Analyse der Auswirkungen der Steuerreform zeigen sich bereits zwei Defizite: Vor allem für PendlerInnen, denen die Benutzung des öffentlichen Verkehrs unzumutbar ist und für MieterInnen, die mit Öl und Gas heizen, bringt die Re-form Verschlechterungen. „Damit PendlerInnen besser aussteigen, schlagen wir eine Reform des Pendlerpauschale Richtung Pendlerabsetzbetrag vor“, sagt AK Steuerexperte Dominik Bernhofer. Für die betroffenen MieterInnen fordert die AK ebenfalls Nachbesserungen und eine faire Kostenbeteiligung der VermieterInnen.
500.000 MieterInnen in Österreich heizen mit Öl und Gas. Sie haben keine Möglichkeit, über das im Wohnhaus verwendete Heizsystem mitzubestimmen, tragen aber über die Verträge mit den Energieversorgern zur Gänze den CO2-Preis. Das ist nicht nur unsozial, sondern auch ökologisch problematisch. Denn Vermieter haben keinen Anreiz, alte, umweltschädliche und teure Heizsysteme zu tauschen, wenn ohnehin die MieterInnen die ganzen Kosten bezahlen müssen. Die „Ökosoziale Steuerreform“ sieht keine gesonderte Unterstützung für MieterInnen vor. Durch die regionale Staffelung fällt der Ökobonus in Städten geringer aus. Und damit für den Großteil der Mieterinnen und Mieter. Die AK fordert daher die Vermieter mit 50% an den Kosten der CO2-Bepreisung zu beteiligen.
Arbeitslose haben nur wenig von der Steuerreform
Familie mit 2 Kindern, beide Elternteile arbeitslos, Mietwohnung im städtischen Bereich. Hier ist keine Entlastung vorgesehen. Da der CO2-Preis nicht nur das Heizen, sondern letztlich den gesamten Warenkorb teurer macht, bleibt für diese Gruppe trotz Ökobonus relativ wenig:
Familie
Entlastung Tarifsenkung 0
Entlastung KV-Senkung 0
Entlastung Familienbonus
oder Kindermehrbetrag 0
Ökobonus 300
30 € CO2-Preis Heizung* 108,0
Netto -8,0
*15.000 kwh Gas
Mehrkindfamilien mit Durchschnittseinkommen haben wenig von der Steuerreform:
Für eine Familie mit durchschnittlichem Einkommen und mehreren Kindern hat die Steuerreform folgende Auswirkung:
Elternteil mit 2.700 Euro
brutto im Monat (ohne Zulagen)
Elternteil mit 1.000 Euro
brutto im Monat
KV-Beitrag jetzt 1.462,8 541,80
Lohnsteuer lfd Bezüge
vor Absetzbeträgen jetzt 4.338,9 0
Familienbonus für
3 Kinder jetzt 4.338,9 0
KV-Beitrag neu 1.462,8 303,80
Lohnsteuer lfd Bezüge vor
Absetzbeträgen neu 3.919,1 0
Familienbonus neu 3.919,1 0
Entlastung 0 238,0
Würde man für den/die ArbeitnehmerIn die Kosten durch die kalte Progression berück-sichtigen, ergäbe sich ein Minus.
„Regionalbonus“ nicht ausreichend für PendlerInnen ArbeitnehmerInnen die (ohne zumutbares Öffi) in die Arbeit pendeln müssen, steigen deutlich schlechter aus als Nicht-PendlerInnen mit vergleichbaren Eigenschaften:
Nicht-Pendler Pendler
Entlastung Tarifsenkung
(bei 3.000 € brutto im Monat) 573,8 573,8
Kalte Progression seit 2016 420 420
Ökobonus 200 200
30 € CO2-Preis Heizung* 108,0 108,0
30 € CO2-Preis PKW** 97,0 97,0
Kosten Pendeln (35 km)*** – 142,2
Netto 148,8 6,5
*15.000 kwh Gas
**13.500 km Fahrleistung Diesel PKW, 7,5 Liter auf 100 km
***für 220 Arbeitstage
Der Unterschied steigt mit einfacher Wegstrecke und CO2-Preis. Während Öffi-PendlerInnen mit dem Klimaticket zusätzlich entlastet werden, ist für PendlerInnen ohne zumutbaren öffentlichen Verkehr keine Unterstützung vorgesehen. Deshalb braucht es bessere ökologische Alternativen für PendlerInnen durch einen Ausbau des öffentlichen Verkehrs und Anreize umzusteigen.
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