Industrie: Faire Steuerreform muss richtige Schwerpunkte setzen
Wien (OTS) – „Österreich braucht eine faire Steuerreform, die beide – Menschen UND Unternehmen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – spürbar entlastet und dabei nicht auf halbem Weg stecken bleiben darf. Wer jedoch die Industrie einseitig belasten möchte, der gefährdet bestehende Arbeitsplätze und verhindert neue“, betonten Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung (IV), und IV-Generalsekretär Christoph Neumayer am heutigen Mittwoch bei einer Pressekonferenz. Die Industrie erwarte ein „zukunftsweisendes Reformkonzept, das Nachhaltigkeit und Klimaschutz mit Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätzen und spürbarer Entlastung kombiniert“. Das sei der einzig richtige Weg, den aktuellen Aufschwung, der nachweislich zu zwei Dritteln von der Industrie und unternehmensnahen Dienstleistungen getragen wird, zu stärken.
KöSt-Senkung stärkt Arbeitsplätze, Investitionen und Wohlstand
Neben der bereits angekündigten Senkung der Lohnsteuer müsse der Fokus auf der Stärkung des Eigenkapitals der Unternehmen liegen. „Wir müssen tief atmen können, um auch künftige Krisen durchtauchen zu können“, so Knill. Die sowohl bei der vergangenen Tarifreform als auch im aktuellen Regierungsprogramm angekündigte Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) auf 21 Prozent würde „uns hier dringend notwendige Luft verschaffen und die Krisenresilienz weiter stärken“. Davon habe die gesamte Volkswirtschaft etwas, denn eine KöSt-Senkung stärke Arbeitsplätze, Investitionen und damit den Wohlstand im Land. Diese Kraft für Investitionen brauche es vor allem auch, um die klimapolitische Transformation zu stemmen. Es sei „allerhöchste Zeit, bei den Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen nun nachzuziehen“, zumal die letzte spürbare Entlastung vor mehr als 15 Jahren (!) erfolgt sei.
Zudem plädiere die IV für einen COVID-Bonus für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Ziel der Steuerpolitik muss es sein, dass sich Arbeit und Leistung auszahlen“, so Knill. Mit einer Gewinnbeteiligung bzw. einem steuerlichen COVID-Freibetrag von bis zu 3.000 Euro pro Beschäftigtem, analog zum letztjährigen Corona-Bonus, könnte der Faktor Arbeit zielgerichtet entlastet und die Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem eigenen Unternehmen gefördert werden. Die Umsetzung dieser bereits von der Vorgängerregierung beschlossenen Maßnahme sei ein Gebot der Stunde.
Mit fiktiven Eigenkapitalzinsen Unternehmen stärken,
Behaltefrist bei Kapitalertragsteuer wiedereinführen
Als weitere wichtige Maßnahmen, um das „Eigenkapital der Unternehmen aufzupolstern“, bezeichnete IV-Generalsekretär Neumayer den von Finanzminister Gernot Blümel vor dem Sommer vorgestellten Vorschlag, der die Einführung fiktiver Eigenkapitalzinsen als Betriebsausgabe vorsieht. Neumayer: „Das wäre eine starke Maßnahme, um die Eigenkapitalausstattung von Unternehmen weiter zu verbessern und die bisherige Diskriminierung gegenüber Fremdkapital zu beenden.“ Außerdem schlage die Industrie die Einführung einer Behaltefrist bei der Kapitalertragsteuer vor. „Konkret geht es uns darum, dass der Verkauf von Aktien und Fonds nach mehr als einem Jahr von der Kapitalertragsteuer ausgenommen werden sollte. Gerade im Hinblick auf die langfristige private Pensionsvorsorge wäre das ein wichtiger Anreiz für die Bürgerinnen und Bürger“, betonte der IV-Generalsekretär. Zumal Österreich zu einer Minderheit von Staaten gehöre, die für einen längerfristigen Vermögensaufbau keinerlei Anreize vorsehen.
Chance nicht verpassen
„Die ökosoziale Steuerreform ist eine Chance, die wir nicht verpassen dürfen. Neben den gewünschten Lenkungseffekten brauchen wir eine spürbare Entlastung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Gleichzeitig muss es eine tragfähige, dauerhafte Regelung geben, die eine Zusatzbelastung insbesondere für jene Betriebe verhindert, die schon jetzt dem EU-Emissionshandelssystem unterstehen. Hier darf es keine zusätzliche Besteuerung geben!“, so Knill, der darauf verwies, dass heimische Unternehmen heuer die Rekordsumme von über 300 Mio. Euro für Emissionszertifikate zahlen. Zudem fordere die Industrie, dass die Energieabgabenrückvergütung rechtlich sichergestellt sein muss. „Es geht um Arbeitsplätze und nachhaltiges Wachstum. Jetzt ist weitsichtige Standortpolitik ein Gebot der Stunde, die vor allem darauf achtet, dass Unternehmen und Beschäftigte, die gemeinsam jeden Tag hart im internationalen Wettbewerb für den Wohlstand in unserem Land arbeiten, bestmögliche Rahmenbedingungen erhalten. Mit einer klugen, fairen Steuerreform können wir jetzt die Weichen dafür stellen“, so Knill und Neumayer abschließend.
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