Koralmkraftwerk: Nach beispiellosem Behördenpfusch beginnt das richtige UVP-Verfahren erst beim BVwG | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Koralmkraftwerk: Nach beispiellosem Behördenpfusch beginnt das richtige UVP-Verfahren erst beim BVwG

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Wien (OTS) – Nach Ausstellung eines nicht rechtskräftigen Genehmigungsbescheides durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung für das Pumpspeicherkraftwerk Koralm kritisiert die Umweltorganisation VIRUS das Verfahren und das Projekt. Sprecher Wolfgang Rehm „Dieses Privatier-Kraftwerk ist als Zugpferd für die aktuelle Baukampagne des Verbands der Elektrizitätswerke „Österreichs Energie“ denkbar schlecht geeignet, und leistet amtlich festgestellt keinen Beitrag zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in der Steiermark. Die faktisch eininstanzliche Umweltverträglichkeitsprüfungbeginnt jetzt mit dem Bundesverwaltungsgericht, die Behörde hat praktisch alles falsch gemacht, was falsch zu machen war.“

Es handle sich nicht um ein Kraftwerk eines großen Energieunternehmens sondern um eine von zwei Privatiers dominierte Gesellschaft, wo weder klar sei, ob sie so ein Großprojekt stemmen könne, noch wie ein noch nicht feststehender zukünftiger Betreiber es betreiben werde. Denkbar sei hier auch ein Kombibetrieb mit dem nahegelegenen slowenischen Kernkraftwerk Krsko. Unabhängig von einem derartigen Szenario habe im abgelaufenen Verfahren habe die behördlich bestellte Amtssachverständige festgestellt, dass das Vorhaben „nicht zur Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren Energie bzw. zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Steiermark“ beiträgt. „Dies hat die zu belangende Behörde aber einfach ignoriert und enthält ihr Bescheid trotz 386 Seiten Umfanges nur wenige Zeilen Beweiswürdigung, die damit nichtexistent ist,“ kritisiert Rehm. Werde weiters berückschtigt, dass dieses Verfahren nicht einmal einen Antrag enthält, die öffentliche Auflage der Projektunterlagen ebenso rechtswidrig erfolgte, wie die des Gutachtens unvollständig war, wesentliche Teile der Projektunterlagen der Akteneinsicht entzogen und das Recht auf Parteiengehör nicht gewahrt wurde dann könne man nur konstatieren dass, praktisch alles falsch gemacht worden sei was nur falsch gemacht werden kann. Dass der aktuelle „Bescheid“ eine falsche Rechtsmittelbelehrung enthalte, runde das Bild ab. „Ich habe große Erfahrung mit zahlreichen Umweltprüfungsverfahren aber was hier die Behörde abgeliefert hat, ist beispiellos verpfuscht. Drei negative Gutachten wurden ignoriert und das Verfahren willkürlich verschleppt und ist die Behörde für die erfolgte Aufhebung von Naturdenkmalen gar nicht zuständig“, kritisiert Rehm. VIRUS werde Beschwerde erheben, und da der Bescheid somit nicht rechtskräftig werden wird, gebe es auch kein grünes Licht und beginne das faktische Ein-Instanzen Verfahren beim BVwG. „Besonders hervorzustreichen ist auch, wie sehr die steiermärkische Landespolitik seit Jahren versucht hat den privaten Betreibern praktisch alles hinten hineinzuschieben, vom gescheiterten Versuch die UVP-Pflicht zu umgehen über Grundübertragungen, Vorkaufs und Jagdrechte, Aufhebung eines Landschaftsschutzgebiets und Nichtausweisung eines Natura 2000 Gebiets.“ Der landesrätlich angekündigte Entscheidungszeitpunkt zeige die Überheblichkeit des Landes Steiermark mit der offensichtlich von vornherein nicht beabsichtigt gewesen sei, die im Sommer 2021 erst mit dreijähriger Verspätung eingeholten Parteienstellungnahmen jemals zu berücksichtigen.

Technisch gesehen handle es sich um ein Wasserkraftwerk ohne natürlichen Zufluss, das Wasser lediglich als Arbeitsmedium einsetze aber keine Wasserkraftprimärenergie gewinne und sei daher nicht mit den Kraftwerksgruppen. Kaprun oder Malta oder Sellrain-Silz. „Die installierte Leistung von 1000 Megawatt mag zwar beeindruckend klingen, kann aber aufgrund des kleinen Reservoirs nicht einmal 9 Stunden im Vollbetrieb gehalten werden, und gibt es im Gegensatz zu Kraftwerken mit natürlichem Zufluss kein Regelarbeitsvermögen. Insofern ist es absurd auf Basis des Murkraftwerks für das Koralmkraftwerk eine Versorgung von 1 Million Haushalten hochzurechnen, wie das einige Medien getan haben, das ist ein unzulässiger Vergleich von Äpfeln mit Birnen“, so Rehm, der auch auf die Kuriosität verweist, dass das Vorhaben so schlecht geplant war, dass erst mitten im UVP- Verfahren hervorgekommen ist dass das Projekt der 380-KV Leitung der Verbund APG so nahe kommen würde, dass ein Mast mitten im der Staudamm des Oberspeichers liegen würde. Die Folge wäre eine aufwändige Verlegung mehrerer Masten der wichtigsten österreichischen Stromleitung. „Für von ORF Redakteuren unter Berufung auf „Österreichs Energie“ ins Treffen geführte jahreszeitliche Verlagerungen wäre das Pumpspeicherkraftwerk Koralm übrigens ungeeignet, das schaffen nur die großen Jahresspeicher in den Kraftwerksgruppen Kaprun, Malta, Sellrain-Silz und auch das nur in eingeschränkter Form“, so Rehm. Es sei eben unzulässig, verschiedene Kraftwerkstypen oder auch nur verschiedene Pumpspeicherkraftwerksanlagen über einen Leisten zu spannen und seien verschiedene Anlagen auch verschieden zu bewerten. „Beim Koralmkraftwerksprojekt handelt es sich zusammengefasst um ein Vorhaben mit praktisch nicht existentem Nutzen aber großen Umweltbelastungen, „Österreichs Energie“ wäre gut beraten dies nicht als Zugpferd für ihre aktuelle Baukampagne zu erwählen oder sich auch nur unterjubeln zu lassen,“ so Rehm abschließend.

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