WKÖ-Fachverband begrüßt Entwurf zur Urheberrechtsnovelle 2021
Wien (OTS) – Der heute, Freitag, vom Bundesministerium für Justiz präsentierte Entwurf zur Urheberrechtsgesetz-Novelle 2021 wird vom Fachverband der Film- und Musikwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ausdrücklich begrüßt. Das Regierungsprogramm 2020 – 2024 sieht im Medienkapitel die „Umsetzung der Copyright-Richtlinie und den Schutz des geistigen Eigentums“ vor. Die vorliegende Umsetzung entlang der EU-Copyright-Richtlinie schafft bei prioritären Themenfeldern für die Film- und Musikwirtschaft eine faire und praxistaugliche Balance zwischen Produzent*innen und Kreativen. Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport sowie die „Chefverhandler*innen“ der Regierungskoalition haben entscheidend zu einer sachgerechten und ausgewogenen Lösung im Urhebervertragsrecht beigetragen.
Modernes Urheberrecht stärkt den Film- und Musikstandort Österreich
„Ein modernes Urheberrecht stärkt den Produktionsstandort Österreich und damit die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Film- und Musikwirtschaft. Von entscheidender Bedeutung ist, dass der vorgelegte Entwurf nun für die Branche und alle verwandten Kreativzweige, wo Werke aus der Zusammenarbeit Vieler entstehen, spezifische Rahmenbedingungen etabliert. Entwicklung, Finanzierung, Vertragsfreiheit und Verwertung sind aus Branchensicht dabei zentrale Punkte“, betont Alexander Dumreicher-Ivanceanu, Obmann des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft.
Kollektivvertrag sichergestellt
„Rechtssicherheit und Vertrauen darauf, dass Vereinbarungen halten, sind die wesentliche Grundlage für die Produktion, Beauftragung und Verwertung von Film und Musik. Im Begutachtungsentwurf wird nun diese Rechtssicherheit in Bezug auf den Film-Kollektivvertrag sichergestellt. Es ist für den Fachverband als Sozialpartner entscheidend, dass die Wirksamkeit und alleinige Gültigkeit der kollektivvertraglichen Vereinbarungen für Film inklusive einer vereinbarten Pauschalabgeltung außer Streit gestellt ist. Damit wird gewährleistet, dass heimischer kreativer Content sowohl in Österreich als auch international finanziert und verwertet werden kann“, so Dumreicher-Ivanceanu.
Wirtschaftliche Realität des Marktes für Kreativproduktionen wird abgebildet
„Der Novellenentwurf bringt mehr Verantwortung großer Sharing-Plattformen für kreativen Content mit sich und stärkt damit die Position der heimischen Musiklabels und Urheber*innen. Um das hohe kreative Potenzial, das wir in Österreich im Musikbereich haben, voll ausschöpfen zu können, brauchen wir praxisbezogene Regelungen in Bezug auf Finanzierung, Re-Finanzierung und Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Werke und Produktionen. Der Entwurf schafft in Bezug auf Vergütungen die Möglichkeit, den Produzent*innen und Künstler*innen die Wahl der Vertragsgestaltung und der Verwertung zu lassen. In diesen Punkten wird die wirtschaftliche Realität der Kulturwirtschaft entsprechend abgebildet“, so Georg Tomandl, Obmann-Stellvertreter im Fachverband der Film- und Musikwirtschaft.
Urheberrechts-Novelle hat zukunftsweisende Bedeutung
„Die rechtliche und wirtschaftliche Basis der Film- und Musikwirtschaft ist das Urheberrecht. Mit der vorgelegten Novelle kommt es zu entscheidenden Weichenstellungen, insbesondere zum Themenkomplex Digitalisierung und Verwertung. Wir haben in der Film-und Musikwirtschaft grenzüberschreitende Produktions- und Distributionswege. Daher braucht es international harmonisierte Rahmenbedingungen in der EU. Der Fachverband wird nach eingehender Analyse des Begutachtungsentwurfs prüfen, ob die Gesetzesvorschläge in allen Bereichen diesem Prinzip entsprechen. Er wird sich jedenfalls im laufenden Begutachtunsgprozess aktiv positionieren und für faire und wirtschaftsorientierte Rahmenbedingungen eintreten“, so Dumreicher-Ivanceanu und Tomandl abschließend. (PWK 410/PM)
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