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AUA Kündigungen

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Flughafen Wien (OTS) – Bei etablierten Airlines, wie Austrian eine ist, gibt es gute Arbeitsverträge (Kollektivverträge). Diese sorgen dafür, dass Pilot*innen ein regelmäßiges Gehalt bekommen, Recht auf Urlaub, Teilzeit etc. haben und nicht fliegen müssen wenn sie krank sind oder sich ‚unfit to fly‘ melden. Weiters sind die Arbeitnehmer*innen davor geschützt, einfach gekündigt zu werden, wenn sie Entscheidungen im Cockpit treffen, die ausschließlich der Sicherheit dienen und nicht auf ökonomische Auswirkungen Rücksicht nehmen. Zum Beispiel etwas mehr Treibstoff zu tanken, weil das Wetter unterwegs nicht so gut aussieht und man eine Extra-Reserve mitnehmen will. Denn nur wenn Pilot*innen diese Entscheidungsfreiheit und die Verträge, die sie schützen, haben, können sie sich auf alle Herausforderungen, die in einem Flug vorkommen können, optimal konzentrieren. Was wiederum direkte Auswirkungen auf die Flugsicherheit hat.

Wie ACA festgestellt hat, wird derzeit mit den Kündigungen von 12 Kapitänen die übliche Vorgangsweise verlassen. Aufgrund der Ausflottung der Dash hätte man die Betroffenen auf ein anderes Flugzeugmuster umschulen sollen, wie schon zahlreiche Kolleg*innen erst kürzlich vor ihnen. Stattdessen stehen die Kündigungen dieser Kollegen im Raum.

ACA schließt sich der Meinung des AUA Bord-Betriebsrats und der VIDA an (siehe OTS vom 12.08.2021), dass die Sachverhalte der Umschulung und des Dienstortwechsels getrennt voneinander betrachtet werden müssen.

Es ist besorgniserregend, wenn ein international in der Luftfahrt übliches und wertvolles Reglement, das maßgeblich zur Flugsicherheit beträgt, nämlich wie und wann Kündigungen von Pilot*innen stattzufinden haben, verletzt wird.

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