Saint-Denis-Konvention: Österreich tritt Europarat-Übereinkommen für „Sicherheit, Schutz und Service“ bei Sportveranstaltungen bei | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Saint-Denis-Konvention: Österreich tritt Europarat-Übereinkommen für „Sicherheit, Schutz und Service“ bei Sportveranstaltungen bei

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Wien (OTS) – „Sport ist ein fundamentaler Bestandteil der österreichischen Identität, weshalb unser Ziel ist, es möglich zu machen, dass Sportveranstaltungen in einem sicheren, geschützten und einladenden Umfeld genossen werden können“, sagte Innenminister Karl Nehammer anlässlich der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen. „Es freut mich daher sehr, dass Österreich mit diesem Übereinkommen die internationale Zusammenarbeit für Sicherheit im Sport auf die nächste Stufe heben konnte.“

Die so genannte Saint-Denis-Konvention ist das einzige internationale Instrument, das eine institutionelle Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren festlegt, die an der Organisation von Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen beteiligt sind. Sie wurde am 4. Mai 2016 vom Ministerkomitee des Europarats angenommen und am 3. Juli 2016 in Saint-Denis (Frankreich) zur Unterzeichnung aufgelegt.

Ziel des Übereinkommens

Das Übereinkommen baut auf der Arbeit auf, die international seit der Annahme des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen im Jahr 1985 geleistet wurde. Ziel ist, von einem auf Gewalt fokussierten Ansatz zu einem integrierten Ansatz zu wechseln, der auf drei unabhängigen Pfeilern ruht:
Sicherheit, Schutz und Service.

Hierbei soll die Zusammenarbeit aller öffentlichen und privaten Akteure intensiviert werden, die dazu beitragen, Sportveranstaltungen sicher, geschützt und attraktiv zu machen. Das Übereinkommen sieht die Einrichtung eines Ausschusses für Sicherheit und Schutz vor, der die Vertragsparteien bei der Einhaltung und Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens berät und unterstützt.

Ausschuss für Sicherheit und Schutz bei Sportveranstaltungen

Der Ausschuss setzt sich aus Delegationen der Vertragsstaaten zusammen, die aus Vertretern der obersten Regierungsbehörden, vorzugsweise mit Zuständigkeit für Sport und Sicherheit, und aus Vertretern der nationalen Fußballinformationsstelle besteht.

Er überwacht die Anwendung des Übereinkommens durch ein Besuchsprogramm in den Vertragsstaaten, das auf der Zusammenarbeit zwischen den Partnern und einem „Peer Review-Mechanismus” basiert. Diese Besuche haben zum Ziel, die Staaten zu beraten und zu unterstützen, damit bewährte Erfahrungen und Prozesse übernommen sowie Bestimmungen des Übereinkommens eingehalten werden können.

Der Ausschuss spricht Empfehlungen an die Vertragsparteien im Hinblick auf Maßnahmen aus, die für die Umsetzung des Übereinkommens ergriffen werden müssen. Darüber hinaus bietet er bei Bedarf fachliche Unterstützung an. Er soll außerdem relevante Partner konsultieren und Erfahrungen und gute Praxisbeispiele in den Vertragsstaaten sammeln und austauschen.

Drei Pfeiler eines ganzheitlichen Konzeptes

Erster Pfeiler: Sicherheit. Sie ist darauf ausgerichtet, bei Sportveranstaltungen Menschen vor Verletzungen oder vor Gefahren für ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen zu schützen. Dazu zählt z.B. die Infrastruktur in den Stadien, Notfallpläne oder Maßnahmen in Bezug auf alkoholische Getränke. Die Sicherheitsmaßnahmen umfassen darüber hinaus aber auch Menschen auf der Anreise zur Veranstaltung und in Public-Viewing-Bereichen außerhalb von Stadien.

Zweiter Pfeiler: Schutz. Dazu gehören das Bekämpfen, das Verhindern und das Sanktionieren von Gewalt oder sonstigen Fehlverhalten, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadien. Insbesondere schließt der zweite Pfeiler auch die Risikobewertung mit ein sowie die generelle Zusammenarbeit zwischen Polizei und den Partnerinstitutionen. Auch das Festlegen der Art der Sanktionsmaßnahmen ist hier miteinbegriffen.

Dritter Pfeiler: Service. Dies dient dem Ziel, Fußballspiele und andere Sportveranstaltungen für alle Menschen einladend und attraktiv zu gestalten, sowohl in Stadien als auch auf öffentlichen Plätzen. Wesentliche Bausteine vom Service-Pfeiler sind Aspekte der Hospitality, also gute Versorgung mit Speisen und Getränken oder die Disponibilität von Toilettenanlagen. Darüber hinaus ist aber auch der generelle Umgang mit Fans und Gästen ein zentraler Punkt, der hier behandelt wird.

Mehr Informationen zur Saint-Denis-Konvention: [Safety, Security and Service (coe.int)]
(https://www.coe.int/en/web/sport/safety-security-and-service-approac
h-convention)

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