Zentralausschuss-AFH Manfred Reindl: Bundesministerin Tanner hat leichtes Spiel
Wien (OTS) – „Es ist vergebene Liebesmüh, wenn der freiheitliche Wehrsprecher, NAbg. Dr. Reinhard Bösch, die ÖVP-Verteidigungsministerin auffordert, in Bezug auf die Corona-Zwangsimpfung für Soldaten in einen Dialog mit der Personalvertretung <a></a>zu treten, denn da redet nur die ÖVP mit der ÖVP“, so Vizeleutnant Manfred Reindl, stellvertretender Vorsitzender im Zentralausschuss im BMLV und Fraktionsführer der Arbeitsgemeinschaft Freiheitlicher Heeresangehöriger (AUF/AFH).
Gleichgültig, ob es derzeit die Zwangsimpfung ist oder ob es um den Verkauf von Liegenschaften geht bis hin zur Zentralstellenreform, die ÖVP-nahe Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) als Mehrheitsfraktion im Zentralausschuss ist der willfährige Erfüllungsgehilfe der Ministerin.
Es macht daher vermutlich auch keinen Sinn, wenn man sich als betroffener Bediensteter im Zusammenhang mit der rechtlich nicht gedeckten Zwangsimpfung an den Vereinsrechtsschutz der GÖD-Gewerkschaft (FCG-dominiert) wendet. Die Bediensteten werden weder von der FCG-Personalvertretung noch von der GÖD unterstützt. Das bekommen nämlich Personalvertreter der AFH laufend von betroffenen Bediensteten zu hören.
Noch nie hat das BMLV eine Impfung im Bundesheerimpfplan vorgeschrieben, bevor die Impfung im Österreichischen Impfplan aufgenommen worden ist – bis zu dieser umstrittenen COVID-Impfung. Viele Bedienstete haben sich in den letzten Monaten bei Vzlt Manfred Reindl gemeldet, den sie als einzigen Rettungsanker gegen diese Maßnahme sehen. Und er will sich auch für jeden einzelnen Bediensteten einsetzen und ihn unterstützen, „denn das ist meine Pflicht als Personalvertreter und Kamerad. Unrecht, das beinahe an Nötigung grenzt, darf nicht zu Recht werden“, so Reindl.
Die Freie Gewerkschaft Österreich hat ihren Mitgliedern ebenfalls Rechtsschutz und Unterstützung zugesagt. Daher empfiehlt Vizeleutnant Reindl den Bediensteten, „egal ob ihnen gedroht wird, dass man aus dem Auslandseinsatz repatriiert oder erst gar nicht entsendet wird, rechtlich dagegen vorzugehen. Wichtig dabei sei vor allem, dass man sich Befehle und Weisungen, die zur Impfung oder zum Testen verpflichten, schriftlich geben lässt. Am Ende des Tages werde das Recht siegen, ist Reindl überzeugt. „Alle Bediensteten, denen verbal gedroht wird, sei es auch bei Kursen oder Kursbeschickungen, meldet es uns und lasst Euch diese Verbalattacken nicht gefallen, wir werden Euch mit allen rechtlichen Mitteln unterstützen“, so Reindl.
Derzeit gibt es leider sehr viele Erfüllungsgehilfen im vorauseilenden Gehorsam, wie dies auch aus dem Impferlass des Heeres zu ersehen ist. „Letzte Woche beispielsweise hat ein Kompaniekommandant aus Kärnten einen Unteroffizier in die Quarantäne befohlen, ohne rechtlichen Hintergrund. Ein paar Wochen davor mussten sich die Kursteilnehmer auf der Sanitätsschule impfen, ansonsten hätten sie nicht am Kurs bleiben dürfen. Das ist klar rechtswidrig, daher werden wir alle diese Bediensteten unterstützen. Lasst Euch nicht unter Druck setzen, egal ob sie Euch mit der Auflösung des KPE-Vertrages drohen oder dass ihr keine Kurse mehr besuchen dürft. Vieles ist vom Verfassungsgerichtshof bereits augehoben worden und vieles wird noch dort landen und ebenfalls aufgehoben werden. Die Zeit arbeitet für Recht und Gerechtigkeit. Die Zwangsimpfung ist RECHTSWIDRIG und das weiß der Dienstgeber. Da der Druck meistens nur verbal ausgeübt wird, sollten derartige Befehle und Weisungen daher immer schriftlich verlangt werden“, so Reindl. „Wir, die AFH-Fraktion, haben im Zentralausschuss in Bezug auf den COVID-Wahnsinn zahlreiche Anträge eingebracht, aber es wird praktisch alles von der FCG-Mehrheitsfraktion abgelehnt. Daher, sehr geehrte Bedienstete, dürft Ihr Euch von den FCG-Personalvertretern und von der GÖD-Gewerkschaft keine Unterstützung in COVID-Fragen erwarten. Wir, die AFH-Fraktion, werden jeden Bediensteten bei der Bekämpfung dieser rechtswidrigen Vorgangsweise unterstützen“, so Reindl abschließend.
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