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Bundesheer: Bereit für die Paralympics in Tokio!

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Wien (OTS) – Am Mittwoch, den 21. Juli 2021, versammelten sich die österreichischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die paralympischen Spiele in Tokio im Hauptgebäude der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Dort bekamen die Sportler das neue Outfit für ihre bevorstehenden Wettkämpfe. Unter den 24 Qualifizierten, befinden sich auch 13 Heeressportlerinnen und Heeressportler. Damit stellt das Bundesheer mehr als 50 Prozent des Österreichischen Paralympic-Kaders. Angeliefert wurde die Kleidung für das österreichische Team bereits am 3. Juli durch die Heeresbekleidungsanstalt des Bundesheeres. Diese übernahm für den Zeitraum der verschobenen olympischen Spiele die Einlagerung des Olympia und Paralympia Outfits.

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner zeigt sich stolz auf die Truppe: „Corona war für uns alle eine schwere Zeit. Für unsere Sportlerinnen und Sportler war die Belastung enorm, denn wichtige Wettkämpfe wie die Paralympics wurden verschoben. Jetzt geht es aber bald wieder los. Mit der Einkleidung geht es nun Schritt für Schritt in Richtung Tokio. Ich bin unfassbar stolz auf unser Paralympic-Team und drücke euch die Daumen!“ Am Donnerstag verabschiedet sich die Ministerin dann persönlich von Sportlerinnen und Sportler in der Wiener Innenstadt.

Das Heeressportzentrum fördert mit seinen zehn Heeres-Leistungssportzentren seit 1962 den österreichischen Leistungssport. Derzeit sind über 450 Personen Teil des Förderprogramms des Heeressports. Traditionell stellt der Heeressport zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei sportlichen Großveranstaltungen wie den Olympischen Spielen, Europa- und Weltmeisterschaften. Diese konnten zahlreiche Erfolge und Medaillen für Österreich erringen. Seit 2016 werden auch Sportlerinnen und Sportler mit besonderen Bedürfnissen gefördert. Mit 2021 können Behindertensportlerinnen und -sportler im Österreichischen Bundesheer ebenfalls als Soldatinnen und Soldaten angestellt werden. Das Bundesheer setzt sich für die komplette Gleichbehandlung behinderter und nicht behinderter Sportlerinnen und Sportler ein.

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