HV für Aussetzen der Maskenpflicht bei Handelsmitarbeiter:innen, die 3-G-Nachweis erbringen – solange virologisch vertretbar
Wien (OTS) – Am 22. Juli soll bekanntlich die Maskenpflicht für Kund:innen im heimischen Non-Food-Handel fallen. Das Aus für die Maskenpflicht in den Geschäften ist in dieser Phase und angesichts einer weiterhin niedrigen Inzidenz von 12,2 die logische Konsequenz. Zudem ist der Handel, wie zahlreiche Studien belegen, kein Corona-Hotspot.
Nun braucht es allerdings auch eine Entlastung der mehr als 600.000 Mitarbeiter:innen im österreichischen Handel, sofern diese die 3-G-Regel erfüllen. Zurzeit müssen sie bei hochsommerlichen Temperaturen den ganzen Tag mit MNS oder FFP2-Maske körperlich arbeiten. Immer mehr Beschäftigte kommen an ihre Belastungsgrenze, viele klagen über Atemprobleme und Erschöpfungserscheinungen. Der Handelsverband empfiehlt daher ebenso wie die Gewerkschaft das Aus der Maskenpflicht für alle Handelsmitarbeiter:innen, die einen entsprechenden 3-G-Nachweis (getestet; geimpft; genesen) erbringen – ab spätestens 22. Juli und solange dies virologisch vertretbar ist. Laut dem Gesundheitsministerium stehen die diesbezüglichen Regelungen noch in Ausarbeitung und werden voraussichtlich im Zuge einer Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung kundgemacht. Hier braucht es für die Betreibe rasch Klarheit.
„Hunderttausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäften des täglichen Bedarfs haben in den vergangenen 16 Monaten während der Pandemie hart gearbeitet und so die Versorgung der österreichischen Bevölkerung sichergestellt. Jetzt haben sie sich eine Entlastung verdient. Alle Beschäftigten im Handel, die genesen, geimpft oder negativ getestet wurden, sollten daher spätestens ab 22. Juli ebenfalls von der Maskenpflicht befreit sein“, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
Gleichzeitig braucht es jetzt mehr Krisenfestigkeit: 50 Euro Impf-Gutschein, um hohe Durchimpfungsrate zu erreichen
Wir müssen den Sommer nutzen, um die Durchimpfungsrate zu erhöhen. Bisher erhielten 64% der impfbaren Bevölkerung mindestens eine Corona-Schutzimpfung, nur 47% haben bereits einen vollständigen Impfschutz. Der Handelsverband fordert daher weiterhin gezielte Positiv-Anreize, um eine größtmögliche Resilienz aufzubauen und eine vierte Corona-Welle bestmöglich zu vermeiden.
„Mit den bisher bekannten Maßnahmen werden wir eine weitere Infektionswelle im Herbst nicht verhindern können. Das Einzige, das uns krisenfest machen kann, ist die Impfung. Daher empfehlen wir die einmalige Ausgabe von 50-Euro-Gutscheinen an alle Österreicherinnen und Österreicher, die sich gegen Corona impfen lassen. All jene, die einen derart wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Bevölkerung leisten, sollen entsprechend belohnt werden“, so Branchensprecher Will.
Der Vorschlag des Handelsverbandes sieht die einmalige Ausgabe von 50-Euro-Gutscheinen an alle Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich vor, die sich erstmalig gegen Corona impfen lassen. Dabei sollen nicht nur künftige Erstimpfungen belohnt werden, sondern nachträglich auch jene, die bereits geimpft wurden. Sollte sich tatsächlich die gesamte impfbare Bevölkerung Österreichs (ab 12 Jahre) – insgesamt 7,9 Mio. Personen – impfen lassen, liegen die Gesamtkosten für die Gutscheine bei 395 Millionen Euro. Wichtig ist, dass hierbei niemand diskriminiert wird, etwa impfwillige Personen, bei denen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Die Rechnung ist einfach: Jede Lockdown-Woche kostet den Staatshaushalt rund 2,5 Milliarden Euro. Die Gutschein-Initiative des Handelsverbands benötigt lediglich ein Sechstel davon, maximal 395 Millionen Euro. Alle würden davon profitieren, die Bevölkerung, die Wirtschaft und unser Gesundheitssystem. Viele österreichische Händler haben sich bereit erklärt, die Initiative werblich zu unterstützen.
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