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Wirtschaftsbund NÖ: „Gesetzesreform lässt Unternehmer ruhiger schlafen“

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St. Pölten (OTS) – Im Nationalrat wurde heute die Novelle zum Lohn-und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) beschlossen. Als wichtiger Reformpunkt wurde dabei die Kumulation von Verwaltungsstrafen nach diesem Gesetz abgeschafft. „Der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping ist ein wichtiges Anliegen, aber die Abschaffung des Kumulationsprinzips haben wir lange und vehement eingefordert“, sagt Wirtschaftsbund Landesobmann WKNÖ Präsident Wolfgang Ecker. Zudem hatten der EUGH und der VwGH die bisherige Kumulierung von Strafen bei Formalfehlern als rechtswidrig erkannt. „Mit der nun beschlossenen Gesetzesnovelle wird die Mehrfachbestrafung abgeschafft, Rechtssicherheit hergestellt und eine wichtige Verbesserung für die Unternehmen umgesetzt“, so Ecker.

„Bisher wurden bereits bei kleinen Vergehen hohe Strafen verhängt, ohne dass sich die betroffenen Unternehmen einer Verfehlung bewusst waren“, betont Wirtschaftsbund Niederösterreich Direktor Harald Servus. Es sei essentiell, dass geringfügige Irrtümer bei Abrechnungen oder andere Formalfehler in Zukunft nicht zu exorbitanten Strafen für die Betriebe kumuliert werden. Die neue Regelung bringe nun einen Gesamtrahmen ohne Kumulation je Arbeitnehmer und mit Höchstgrenzen. „Für Kleinstunternehmen mit bis zu neun Arbeitnehmern wird zudem die Obergrenze des Strafrahmens im Erstfall von 50.000 Euro auf 20.000 Euro herabgesetzt“, so Harald Servus. „Diese Änderungen sind notwendig, damit die Verhältnismäßigkeit bei Unternehmensstrafen sichergestellt wird.“

Zudem werde die Bereithaltung der Lohnunterlagen bei kurzen Entsendungen von bis zu 48 Stunden vereinfacht. Dadurch werde die Flexibilität für die Betriebe gewahrt und der bürokratische Aufwand reduziert. Die Reform soll am 1. September in Kraft treten.

„Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind bereits mit einer Vielzahl an Auflagen und Meldepflichten konfrontiert. Diese Gesetzesreform bringt wichtige Entschärfungen für die Unternehmen und stellt sicher, dass bei kleineren Versehen mit Augenmaß agiert wird“, so Ecker und Servus zur Abschaffung des Kumulationsprinzips bei Strafen nach dem LSD-BG.

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