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Nehammer: Neuer Verfassungsschutz starke Schutzmauer

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Wien (PK) – Die Neuaufstellung des Verfassungsschutzes passierte heute den Nationalrat. Die Abgeordneten sprachen sich mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für die Reform aus. Die Reform soll das Vertrauen der Bevölkerung und der internationalen Partnerdienste in den Verfassungsschutz wiederherstellen. Innenminister Nehammer betonte, dass der neue Verfassungsschutz eine starke Schutzmauer der Republik werde.

Kernpunkte der Reform sind unter anderem die Trennung der Bereiche Staatsschutz und Nachrichtendienst, ein Ausbau der Präventionsaufgaben durch die Einführung von Fallkonferenzen für den Staatsschutz, verstärkte GefährderInnenansprache zur Deradikalisierung sowie die Beobachtung von GefährderInnen im Rahmen einer Meldeverpflichtung. Da auch eine stärkere parlamentarische Kontrolle vorgesehen ist, wurden auch Änderungen der Geschäftsordnung des Nationalrats notwendig. Diese wurden in zweiter Lesung einstimmig angenommen. Die letztgültige Abstimmung darüber in Form einer Dritten Lesung ist nach Tagungsbeginn im September zu erwarten.

BVT künftig „Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst“

Der beschlossene Gesetzesentwurf sieht eine strukturelle Trennung von Nachrichtendienst und Staatsschutz innerhalb eines reformierten BVT vor. Dieses soll künftig „Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst“ heißen. Den bisherigen Landesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung soll ausschließlich die Aufgabe des Staatsschutzes zukommen. Neben der bereits bestehenden sicherheitspolizeilichen Fallkonferenz soll eine „Fallkonferenz Staatsschutz“ eingeführt werden. Diese sollen Maßnahmen zur Vorbeugung verfassungsgefährdender Angriffe möglichst effizient aufeinander abstimmen. Außerdem können Verfassungsschutzbehörden Einrichtungen der Deradikalisierungsarbeit künftig bei der Risikoeinschätzung radikalisierter Personen unterstützen. Der Verfassungsschutz wird künftig auch für die GefährderInnenansprache und die Meldeverpflichtung verantwortlich sein.

Verstärkte parlamentarische Kontrolle in Zusammenarbeit mit Kontrollkommission Verfassungsschutz

Für die verstärkte parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes sind Änderungen in der Geschäftsordnung des Nationalrats notwendig. Damit werden Minderheitsrechte und Berichtspflichten in den beiden parlamentarischen Geheimdienst-Unterausschüssen gestärkt.

Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes wird eng mit der neuen Kontrollkommission verzahnt, die im Innenministerium eingerichtet werden soll. Diese soll systemische Mängel und Optimierungsbedarf in der Organisation aufzeigen. Sie kann entweder aus eigenem, über Ersuchen des Innenministers oder des parlamentarischen Unterausschusses tätig werden. Die Minderheitenrechte werden unter anderem insofern gestärkt, als ein Viertel der Ausschussmitglieder eine Ausschusssitzung, eine Aussprache oder eine Prüfung durch die Kontrollkommission einfordern kann. Die Mitglieder der Kontrollkommission Verfassungsschutz werden künftig auf Vorschlag des Hauptausschusses vom Nationalrat gewählt.

Innenminister Nehammer: neuer Verfassungsschutz starke Schutzmauer

Es sei die größte Verfassungsschutzreform der Zweiten Republik, begrüßte Innenminister Karl Nehammer den Beschluss des Gesetzesvorhabens im Nationalrat. Das alte BVT habe als alte Schutzmauer der Republik zuletzt Risse sowie poröse und brüchige Stellen gezeigt. Nun werde eine neue starke Mauer errichtet. Dies sei notwendig, da der Verfassungsschutz das Grundfundament der Republik sei und Freiheit, Sicherheit und Demokratie ermögliche. Von Anfang an sei klar gewesen, dass für die Wiederherstellung des Vertrauens eine breite Basis im Parlament notwendig sei, begrüßte der Innenminister die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit und Zustimmung. Mit den erweiterten Kontrollrechten werde sichergestellt, dass die ParlamentarierInnen die KontrolleurInnen der operativen Verwaltung und Sicherheitsbehörden seien.

ÖVP: Historischer Tag für den Verfassungsschutz

In der Debatte begrüßten die Abgeordneten aller Fraktionen den parlamentarischen konstruktiven Diskussionsprozess, es sei ein positives Beispiel gelebten Parlamentarismus. So begrüßte der Obmann des Innenausschusses Karl Mahrer (ÖVP), dass eine breite Basis für einen neuen Verfassungsschutz gefunden werden konnte. Es sei ein historischer Tag für den Verfassungsschutz, denn es werde ein funktionierender Verfassungsschutz mit parlamentarischer Kontrolle geschaffen.

SPÖ: Stärkere Trennung von Staatsschutz und Nachrichtendienst

Der SPÖ seien bei der Reform zwei Dinge besonders wichtig gewesen, führte der sozialdemokratische Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner an. Einerseits sei eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle entscheidend und andererseits die strikte Trennung von Nachrichtendienst und Staatsschutz. Den letzten Punkt sieht der SPÖ-Abgeordnete nicht voll umgesetzt. Zwar sei eine Trennung von Staatsschutz und Nachrichtendienst erreicht worden, diese seien aber in einer Organisationseinheit zusammengefasst. Die Trennung sollte daher noch strikter erfolgen. Insgesamt sei der Gesetzentwurf aber zu begrüßen, erklärte Einwallner und hob die geschaffenen parlamentarischen Minderheitsrechte als gute Basis für eine stärkere Kontrolle hervor. Dies werde das Vertrauen in den Verfassungsschutz wieder herstellen, zeigte sich Einwallner optimistisch.

FPÖ: Evaluierung in fünf Jahren wichtig

Insgesamt sei die vorgesehene Evaluierung der Reform in fünf Jahren wichtig, erklärte Hannes Amesbauer (FPÖ). So könne bis dahin festgestellter Verbesserungsbedarf repariert werden. Es werde nach dem Vertrauensverlust der internationalen Partnerdienste nun neues Vertrauen aufgebaut. Dies sei entscheidend, da Vertrauen die „wichtigste Währung“ in diesem Bereich sei. Im Vergleich zum ersten Gesetzesentwurf seien wesentliche Verbesserungen erfolgt. Für die Zustimmung der FPÖ seien die erweiterte parlamentarische Kontrolle entscheidend gewesen. Ebenfalls zu begrüßen seien der Versuch der Entpolitisierung der Führungspositionen, die Verschärfung der Nebenbeschäftigungsregelungen sowie die stark verbesserte interne Kontrolle durch Qualitätssicherungssysteme.

Grüne: Grundrechte und Sicherheit sind kein Widerspruch

Mit der Reform werden die zwei grundverschiedenen Aufgaben des Verfassungsschutzes deutlich getrennt, betonte Georg Bürstmayr (Grüne). Diese seien im alten BVT noch vereint gewesen, was ein Konzept des 20. Jahrhunderts gewesen sei. Nun werde ein Konzept des 21. Jahrhunderts umgesetzt. Besonders begrüßte der Abgeordnete der Grünen, dass die Neuaufstellung – im Unterschied zu anderen Ländern -ohne tiefgreifende Eingriffe in die Grundrechte der Menschen funktioniert habe. Grüne Sicherheitspolitik sei, Grundrechte und Sicherheit zusammen zu denken und zu gestalten. Diese seien kein Widerspruch zueinander.

NEOS: Kontrollkommission soll mehr Prüfrechte haben

Nikolaus Scherak (NEOS) betonte, dass die Reform dringend notwendig gewesen sei. Die NEOS würden zwar weiten Teilen des Vorhabens inhaltlich zustimmen. Im Bereich der Kontrollkommission werde aber Verbesserungsbedarf gesehen. Die Kontrollrechte sollten auch laufende und nicht wie vorgesehen nur abgeschlossene Verfahren betreffen. So könnten dem Gesetzesvorhaben nach die laufenden Ermittlungen zum Terroranschlag in Wien vergangenes Jahr nicht geprüft werden, führte der NEOS-Abgeordnete als Beispiel an. Dem NEOS-Vorschlag entgegnete Hannes Amesbauer (FPÖ), dass eine Kontrolle laufender Ermittlungen etwas sehr heikles seien. „Wir sind Abgeordnete und keine Ermittler“, erklärte der Freiheitliche Sicherheitssprecher. Karl Mahrer (ÖVP) zeigte sich ebenfalls kritisch gegenüber dem NEOS-Vorschlag. Dies würde das Vertrauen internationaler Partnerdienste und unter Umständen auch die Sicherheit der MitarbeiterInnen gefährden. (Fortsetzung Nationalrat) pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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