AK zu Erneuerbaren Ausbaugesetz: Viel Licht und ein wenig Schatten
Wien (OTS) – Das Licht: Das Erneuerbaren Ausbaugesetz ist nicht nur klimapolitisch ein wichtiger Meilenstein, sondern wird auch positive Beschäftigungseffekte bringen. Auf den jährlichen Förderkosten für den Ausbau von Erneuerbaren Energien von jährlich 1 Milliarde Euro ist ein fester Deckel drauf. Für eine Erhöhung bedarf es jetzt einer Zweidrittelmehrheit im Parlament. Damit ist gesichert, dass es nicht quasi „automatisch“ zu einer Erhöhung der jährlichen Fördersumme kommt, wenn das Geld knapp wird. Somit wird ein Anreiz geschaffen, sorgsam und effizient mit jedem Förder-Euro umzugehen.
Auch positiv: Künftig sollen auch ökosoziale Kriterien bei der Ausschreibung für Erneuerbare Energien berücksichtig werden und nicht nur der Preis.
Ein großer Vorteil für KonsumentInnen ist die geplante Transparenz bei den Fernwärmepreisen und damit die Möglichkeit, Preise zu vergleichen. Die Befreiung einkommensschwacher Haushalte (GIS-befreite KundInnen) vom Erneuerbaren Förderbeitrag, der Pauschale und dem Grüngas-Beitrag wird leichter: Künftig reicht es, wenn eine Person im Haushalt GIS-befreit ist und das gemeinsame Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Höhe bleibt, um sich von den jährlichen Förderkosten befreien zu lassen. Für niedrige Einkommen, die keine GIS-Befreiung haben, soll es zumindest eine Deckelung der Förderkosten in Höhe von 75 Euro geben.
Die Schattenseite: Auf Erdgas-KundInnen kommen künftig doppelte Förderkosten zu: für erneuerbaren Strom und für erneuerbares Gas. Die AK hat für die Förderung von Grünem Gas eine Finanzierung aus Steuermitteln gefordert – das wäre viel gerechter als die relativ kleine Gruppe der Gas-Haushalte, die kaum Möglichkeiten haben, auf einen anderen Energieträger zu wechseln, mit den Kosten für den Umstieg auf das Grüne Gas zu belasten.
Ein weiterer Wermutstropfen: Eine zentrale Forderungen der AK – die Klarstellung, dass der Erneuerbaren Förderbeitrag, die Förderpauschale, sowie der Grüngas-Förderbeitrag nicht der Umsatzsteuer (USt) unterliegen – wurde nicht umgesetzt. Trotz zweier steuerrechtlicher Gutachten, die aufgezeigt haben, dass dies machbar wäre. Damit hätten sich Haushalte mindestens 88 Millionen Euro pro Jahr erspart, ohne dass ein Förder-Euro verloren ginge. Geld, das jetzt nur dem Finanzminister zugutekommt.
Fazit: Mit dem Erneuerbaren Ausbaugesetz ist ein wichtiger energie-und klimapolitischer Wurf gelungen, jetzt muss es rasch in die Umsetzung gehen. Die Zeit drängt, bis 2030 sind es nämlich nur mehr knapp neun Jahre.
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