Caritas: Dringender Ausbau des Hospiz- & Palliativ-Bereichs als wirksame Suizidprävention notwendig
Wien (OTS) – Vor wenigen Tagen wurde der Schlussbericht aus dem Dialogforum Sterbehilfe veröffentlicht, zwischenzeitlich wurde für den Herbst eine Gesetzesvorlage zu den Regelungen zum assistierten Suizid angekündigt. Ein Gesetz, das spätestens mit 1.1.2022 in Kraft treten muss. Aus diesem Anlass erneuert die Generalsekretärin der Caritas Österreich Anna Parr den [Appell für den Drei-Punkte-Plan für den Hospiz- und Palliativbereich]
(https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210401_OTS0064/caritas-dre
i-punkte-plan-fuer-hospiz-und-palliativ-bereich): „Auch im Dialogforum wurde unterstrichen, dass die Verfügbarkeit von Hospiz-und Palliativangeboten – in angemessener Qualität sowohl flächendeckend als auch bedarfsdeckend in Wohnortnähe – die beste und wirksamste Suizidprävention ist. Denn der Wunsch, das eigene Leben frühzeitig zu beenden, ist ganz oft ein Hilferuf, ein Ruf nach Nähe, nach Schmerzlinderung. Das wissen wir auch von Ländern mit gut ausgebauten palliativen und hospizbegleitenden Versorgungsstrukturen.“
Die Caritas weist schon seit vielen Jahren auf den notwendigen Ausbau dieser Angebote hin, so Parr weiter: „Die Klärung der Regelfinanzierung steht nun mittlerweile dringend an. Wir appellieren dafür, noch vor dem Gesetz für den assistierten Suizid eine ‚Regelfinanzierung FÜR das Leben‘ zu beschließen. Konkret also die bundesweit einheitliche und vor allem langfristige Regelfinanzierung von Hospiz- und Palliativ-Angeboten als Voraussetzung für den so dringend notwendigen Ausbau dieser Angebote. Mit den derzeitigen Angeboten kann nur die Hälfte des Bedarfes abgedeckt werden.“
Ganz wesentlich im Sinne einer Suizidprävention sei der Ausbau insbesondere der mobilen Angebote, so die Generalsekretärin: „Denn erst mit ausreichend vorhandenen mobilen Palliativ- und Hospizteams wird eine wirklich wohnortnahe Versorgung und Begleitung von Menschen möglich.“ Zudem müsse die Aus- und Weiterbildung von Menschen in Gesundheits- und Sozialberufen im Bereich Palliativ-Care gefördert werden und es brauche verbindliche Qualitätsstandards für alle Angebote in ganz Österreich – mobil, wie stationär, für Erwachsene und Kinder. Außerdem weist die Generalsekretärin auf die Dringlichkeit in der Sache hin: „Ja, die Klärung der Regelfinanzierung ist sowohl im Regierungsprogramm enthalten, als auch ein wichtiger Teil der Pflegereform. Doch auf den offiziellen Start der Pflegereform kann nicht gewartet werden.“
Abschließend streicht Parr hervor: „Zurzeit kann statistisch nur jede*r zweite Betroffene ein Angebot in Wohnortnähe finden. Seit Jahren ist bekannt, dass es doppelt so viele Angebote braucht – dafür braucht es auch eine Verdopplung öffentlicher Gelder. Wir appellieren jetzt für eine schnelle Konsensfindung zwischen den zuständigen Ministerien, um die Regelfinanzierung noch im Herbst beschließen zu können. Der Ausbau der Angebote als wichtiges Angebot der Suizidprävention muss jetzt beginnen.“
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