Delogierungsprävention: Sozialausschuss ebnet Weg für 24 Mio. € schweres Hilfspaket
Wien (PK) – MieterInnen, die infolge der Corona-Pandemie mit ihren Mietzahlungen in Rückstand geraten sind und denen deshalb eine Delogierung droht, könnten schon bald finanzielle Unterstützung erhalten. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute den Weg für ein entsprechendes Hilfspaket geebnet. Demnach werden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 insgesamt bis zu 24 Mio. € für Delogierungsprävention und Wohnungssicherung bereitgestellt. Sozialminister Wolfgang Mückstein kann mit diesen Mitteln Projekte fördern, die darauf abzielen, Wohnungslosigkeit zu verhindern, dabei können auch ausständige Mietzahlungen übernommen werden. Der Beschluss im Ausschuss fiel mit breiter Mehrheit, nur die NEOS stimmten wegen der kurzfristigen Vorlage des Gesetzentwurfs dagegen. Sie behielten sich aber eine Zustimmung im Plenum vor.
Gebilligt hat der Sozialausschuss außerdem Novellen zum Epidemiegesetz und zum COVID-19-Zweckzuschussgesetz. Damit soll unter anderem eine gesetzliche Grundlage für die Ausstellung von gültigen Impfzertifikaten für Personen geschaffen werden, die von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind und deshalb nur einen Impfstich zur vollständigen Immunisierung benötigen. Zudem wird klargestellt, dass die – begrenzte – Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen nicht nur für freiwillige HelferInnen in Teststraßen, sondern auch in Impfstraßen noch bis Ende September gilt.
Weiters im Ausschuss zur Diskussion standen Berichte von Arbeitsminister Martin Kocher über Corona-Hilfen. Ihnen zufolge beliefen sich die Auszahlungen für Corona-Kurzarbeit mit Stand Ende April dieses Jahres auf 7,64 Mrd. €. Als Lohn- und Gehaltsersatz für Sonderbetreuungszeit wurden bislang (Stand Ende Mai) 11,32 Mio. € gewährt.
24 Mio. € für Delogierungsprävention und Wohnungssicherung
Die Bestimmungen zur Delogierungsprävention wurden in eine von den Koalitionsparteien beantragte Novelle zum COVID-19-Gesetz Armut (1661/A) eingefügt. Gemäß den Erläuterungen zum eingebrachten Abänderungsantrag sind die 24 Mio. € dafür gedacht, MieterInnen die mit ihren Mietzahlungen coronabedingt in Rückstand geraten sind, zu beraten und gegebenenfalls auch Mietrückstände samt angefallener Nebenkosten, wie etwa Gerichtskosten, zu übernehmen, wenn diese selbst dazu nicht in der Lage sind und deshalb eine Delogierung droht. Damit wollen die Abgeordneten Wohnungslosigkeit verhindern, wobei von den gesetzlichen Bestimmungen sowohl privat vermietete Wohnungen als auch der gemeinnützige Wohnsektor umfasst sind. ÖVP und Grüne verweisen in diesem Zusammenhang auf Warnungen von ExpertInnen, wonach infolge des Auslaufens der im vergangenen Jahr beschlossenen Mietstundungen ein starker Anstieg von Räumungsklagen droht.
Die genauen Förderrichtlinien und Auszahlungsmodalitäten sollen von Sozialminister Mückstein im Einvernehmen mit Finanzminister Gernot Blümel festgelegt werden. Geschäftsraummieten sind laut Erläuterungen ausdrücklich nicht umfasst.
Breite Zustimmung zu Hilfspaket
Das Vorhaben wurde grundsätzlich auch von der Opposition unterstützt. Der Antrag sei sinnvoll, schließlich seien 1,5 Millionen Menschen in Österreich von Armut bedroht, sagte etwa SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan. Allerdings hält er die Mittel von durchschnittlich 8 Mio. € pro Jahr für knapp bemessen. Auch sonst stellen sich für ihn noch einige Fragen, etwa was den Adressatenkreis betrifft. Auch Häuselbauer könnten infolge der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten, machte er geltend.
Für zu eng gefasst halten auch Peter Wurm (FPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS) den Anwendungsbereich des Gesetzes. So gab Fiedler zu bedenken, dass durch die gewählte Formulierung etwa MieterInnen von Haushälften oder Reihenhäusern nicht von den Bestimmungen umfasst wären. Wurm stellte in diesem Sinn einen Abänderungsantrag im Plenum in Aussicht.
Ernst Gödl (ÖVP) sieht das Vorhaben als Teil des Sozialhilfenetzes, um betroffenen Menschen in einer prekären Situation auszuhelfen. Grundsätzlich müsse es aber Vorrang haben, Armut durch die Vermittlung von Arbeitsplätzen zu bekämpfen, sagte er. Seitens der Grünen begrüßte Markus Koza die Initiative ausdrücklich.
Sozialminister Wolfgang Mückstein wies auf die gravierenden Folgen von Obdachlosigkeit für betroffene Menschen hin. Zudem seien die Kosten für Prävention geringer als die Folgekosten von Wohnungslosigkeit, hob er hervor. Zusätzliches Geld will Mückstein, wie er ankündigte, auch für Psychotherapieangebote bereitstellen, zudem will er einen besonderen Fokus auf Suizidprävention von SchülerInnen richten.
Sozialhilfe: FPÖ sieht Länder bei Umsetzung des Grundsatzgesetzes nach wie vor säumig
Mitverhandelt mit dem Koalitionsantrag wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ (294/A(E)). FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl und seine FraktionskollegInnen pochen weiterhin drauf, dass die Sozialhilfe-Gesetze der Länder – unter Bedachtnahme auf das einschlägige VfGH-Erkenntnis – an das Grundsatzgesetz des Bundes angepasst werden und für die vom VfGH aufgehobenen Gesetzesteile auf Bundesebene verfassungskonforme Regelungen beschlossen werden. Die FPÖ sieht nicht nur etliche Länder, sondern auch das Sozialministerium säumig.
Österreich habe alles in allem ein gutes Sozialnetz, sagte Dagmar Belakowitsch (FPÖ) im Ausschuss. Man müsse aber aufpassen, das System finanziell nicht zu überfordern. Konkrete Kritik übte sie vor allem an der Gemeinde Wien, die höhere Leistungen zahle als vorgesehen. Der Antrag fand bei der Abstimmung allerdings keine Zustimmung über die FPÖ hinaus.
Ausstellung von gültigen Impfzertifikaten für genesene Personen
Erst im Ausschuss mit konkretem Inhalt befüllt wurde auch die mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen angenommene Novelle zum Epidemiegesetz und zum COVID-19-Maßnahmengesetz (1780/A). Durch den vorgelegten Abänderungsantrag wollen die Koalitionsparteien sicherstellen, dass Personen, die von einer COVID-19-Infektion genesen sind, bereits nach der Erstimpfung ein Impfzertifikat ausgestellt werden kann. Zudem soll die Geltungsdauer von Verordnungen, die Zusammenkünfte von mehr als 500 Personen regeln, verlängert werden, um aufgetretene Vollzugsprobleme zu beseitigen und mehr Planungssicherheit zu schaffen.
Ergänzend dazu hat der Sozialausschuss mit Zustimmung von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen eine ebenfalls von den Koalitionsparteien initiierte Novelle zum COVID-19-Zweckzuschussgesetz gebilligt. Demnach sollen Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen in Impfstraßen -analog zu den zuletzt schon verlängerten Bestimmungen für Teststraßen – ebenfalls noch bis Ende September steuer- und abgabenfrei bleiben, wobei die Grenzen bei 1.000 € pro Monat bzw. einem Stundensatz von 20 € für medizinisch geschultes Personal und 10 € für anderes Personal liegen. Auch für die Ausgleichszulage und die Mindestsicherung werden Entschädigungen bis zu 1.000 € weiterhin nicht angerechnet.
SPÖ ortet Probleme beim „Grünen Pass“
Zustimmung erhielten beide Gesetzesvorlagen auch von der SPÖ, wiewohl Verena Nussbaum und Michael Seemayer grundsätzliche Probleme beim „Grünen Pass“ sehen. So wies Nussbaum etwa darauf hin, dass Genesene mangels EU-weit einheitlicher Regelungen für eine Reise ins Ausland oftmals zwei Impfungen bräuchten, viele Hausärzte ihnen aber keinen zweiten Stich verabreichen wollten. Man dürfe Genesenen nicht die zweite Impfung verwehren, mahnte sie. Ihr zufolge kommt es außerdem vor, dass Genesungszertifikate vor Ablauf ihrer Gültigkeit aus dem „Grünen Pass“ verschwinden. Seemayer kritisierte ergänzend, dass positive Antikörpertests nicht in das System eingespielt würden.
Was die steuer- und abgabenrechtliche Sonderbehandlung von Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen betrifft, plädierte Nussbaum dafür, die gesetzlichen Bestimmungen bis Ende des Jahres zu verlängern. Die Teststraßen werden sicher länger in Betrieb sein als bis Ende September, meinte sie.
FPÖ fordert Aufhebung aller coronabedingten Restriktionen
Die FPÖ nutzte die Debatte vorrangig dazu, um eine Aufhebung aller coronabedingten Restriktionen wie der 3-G-Regel in Österreich zu fordern. Angesichts der extrem niedrigen Inzidenz gebe es keinen Grund, „die Panikmache aufrechtzuerhalten“, viele Menschen hätten die Dauerbevormundung satt, argumentierte Dagmar Belakowisch. Vor allem Kinder und Jugendliche würden unter den „absolut übertriebenen“ Maßnahmen leiden. Belakowitsch machte zudem geltend, dass es auch im vergangenen Sommer keine Maskenpflicht gegeben habe, obwohl noch keine Impfung verfügbar gewesen sei. Sollte es im Herbst notwendig sein, könne man immer noch bestimmte Maßnahmen wieder einführen.
Peter Wurm (FPÖ) äußerte die Befürchtung, dass sich die 3-G-Regel negativ auf den heimischen Tourismus auswirken wird. Diese Regel gebe es nur in Österreich, Urlaubsgäste in Italien und Griechenland müssten „das nicht über sich ergehen lassen“, sagte er. Zudem glaubt er, dass viele Menschen an einer „Fehlimpfung“ sterben werden, weil sie unwissend mit Corona infiziert waren und für sie eine zweite Impfdosis damit gefährlich sein könnte.
Auf wenig Verständnis stieß die Kritik der FPÖ bei den Koalitionsparteien. Es sei nicht seriös, auf der einen Seite zu fordern, die 3-G-Regel abzuschaffen, und auf der anderen Seite darauf zu pochen, dass alles getan werden müsse, dass man im Herbst nicht die gleichen Probleme haben werde wie letztes Jahr, sagte etwa Nikolaus Prinz (ÖVP). In Richtung SPÖ hielt Bedrana Ribo (Grüne) fest, es gebe keine gesetzlichen Schranken für eine zweite Impfung von Genesenen.
Seitens der NEOS qualifizierte Fiona Fiedler die Intention der Änderung des Epidemiegesetzes als in Ordnung. Sie fragte sich allerdings, warum die notwendige Gesetzesänderung nicht schon viel früher passiert sei.
Mückstein hält Corona-Tests weiter für wichtig
Gesundheitsminister Mückstein hielt der FPÖ entgegen, dass der „Grüne Pass“ gerade für den Tourismus von großer Bedeutung sei. Würden die Infektionszahlen in Österreich steigen, würde es auch keinen Tourismus mehr geben. Das zeige auch das Beispiel Portugal, das von Deutschland als Virusmutationsgebiet eingestuft worden sei.
Die Inzidenz sei in Österreich außerdem nur deshalb so niedrig, weil bereits viele Menschen zur Impfung gegangen seien, ein großer Teil sich regelmäßig testen lasse und sich die Bevölkerung auch insgesamt solidarisch verhalten habe, erklärte Mückstein. Jetzt gelte es, gut durch den Sommer zu kommen und sich auf den Herbst vorzubereiten. In diesem Sinn hält er Testungen weiter für wichtig und appellierte an die Abgeordneten, gemeinsam zu Impfungen aufzurufen. Impfstoff sei genug da, so der Minister. Die Delta-Variante sei im Übrigen „kein Hirngespinst“, hielt er in Richtung FPÖ fest.
Was die Impfung von Genesenen betrifft, gebe es auch von europäischer Seite eine klare Empfehlung, dass eine Teilimpfung ausreichend sei, erklärte der Minister. Eine zweite Impfung sei medizinisch nicht notwendig.
FPÖ gegen Benachteiligung von Personen, die „Grünen Pass“ nicht nutzen
Zum Thema „Grüner Pass“ lag dem Sozialausschuss auch ein Entschließungsantrag der FPÖ (1739/A(E)) vor, der jedoch über die AntragstellerInnen hinaus keine Unterstützung fand. Dagmar Belakowitsch und ihre ParteikollegInnen warnen vor einer Diskriminierung von Personen, die den Pass nicht nutzen, und fordern die Regierung auf, dies verfassungsgesetzlich zu verbieten. Zudem müsse der volle und uneingeschränkte Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen auch für gesunde Personen gewährleistet sein, die keinen 3-G-Nachweis haben. Die FPÖ spricht in diesem Zusammenhang von „Gesundheitsapartheid“ und kritisiert, dass für Personen, die sich dem System „nicht unterwerfen“, Grund- und Freiheitsrechte ausgesetzt würden.
Bisher mehr als 11 Mrd. € rechtsverbindlich für Corona-Kurzarbeit zugesagt
Im Ausschuss zur Diskussion standen weiters drei Berichte von Arbeitsminister Martin Kocher über bisher gewährte Beihilfen für Corona-Kurzarbeit (III-328 d.B.) und für Sonderbetreuungszeit (III-326 d.B., III-343 d.B.). Demnach waren mit Stand Ende April 7,64 Mrd. € für Corona-Kurzarbeit ausgezahlt worden, die gesamte Budgetbelastung inklusive noch offener Verpflichtungen belief sich auf 10,84 Mrd. €. Unterstützt wurden laut Bericht 117.604 Betriebe, die Zahl der geförderten Personen wird mit 1.273.170 angegeben. Der Frauenanteil liegt bei 43,9%.
Was die Sonderbetreuungszeit betrifft, liegen Daten bis Ende Mai vor. Demnach beträgt die Fördersumme über alle vier Phasen hinweg 11,32 Mio. €, für die aktuell laufende Phase 4 sind es 2,29 Mio. €. Die Zahl der in Phase 4 eingebrachten Anträge liegt bei 3.680, davon wurden 2.773 bewilligt und 122 abgelehnt. 785 Anträge waren mit Ende Mai noch offen.
Nach Meinung von Arbeitsminister Martin Kocher spiegeln die Berichte wider, dass die Sonderbetreuungszeit eine wichtige Unterstützungsmaßnahme gewesen sei. Was die Kurzarbeit betrifft, sind ihm zufolge inzwischen mehr als 11 Mrd. € rechtsverbindlich zugesagt. Die endgültige Abrechnung der Phase 4 werde aber erst im August bzw. September vorliegen, sagte Kocher, wobei er damit rechnet, dass Kurzarbeit nur für rund die Hälfte der vorangemeldeten MitarbeiterInnen tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Was die mit heutigem Tag gestartete Phase 5 betrifft, rechnet er mit einem deutlichen Rückgang der Nutzung.
NEOS sehen Phase 5 der Kurzarbeit kritisch
Dass das Corona-Kurzarbeitsmodell gut funktioniert, führt SPÖ-Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek auf die gute Zusammenarbeit der Sozialpartner zurück. Bei der Sonderbetreuungszeit habe es aber von Anfang an ein Chaos gegeben, meinte sie und begründete damit auch die Ablehnung der beiden einschlägigen Berichte durch ihre Fraktion. So sei ganz lange nicht klar gewesen, wann man Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen könne. Auch nach Einführung des Rechtsanspruchs habe weiterhin Unsicherheit bei den Eltern bestanden. Heinisch-Hosek wollte zudem wissen, ob über eine Verlängerung der Sonderbetreuungszeit nachgedacht wird.
Ernst Gödl (ÖVP) begrüßte die regelmäßige Bekanntgabe von aktuellen Arbeitsmarktdaten und wies auf die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt hin.
Kritik an der Phase 5 der Corona-Kurzarbeit kam von Fiona Fiedler (NEOS). Sie vermisst eine Verschärfung der Zugangsregeln und ein langsames Auslaufen der Maßnahme. Die derzeitige Ausgestaltung des Modells fördere den Fachkräftemangel im Tourismus, ist sie überzeugt.
Die beiden Berichte zur Sonderbetreuungszeit wurden mit den Stimmen der Koalitionsparteien zur Kenntnis genommen, dem Bericht zur Kurzarbeit stimmte auch die SPÖ zu.
FPÖ fordert Verlängerung der gesetzlichen Corona-Kreditstundungen
Nicht durchsetzen konnte sich die FPÖ schließlich mit ihrer Forderung, die aufgrund der Corona-Krise beschlossenen und Ende Jänner ausgelaufenen gesetzlichen Kreditstundungen zu verlängern, um eine Insolvenzwelle zu vermeiden. Wer infolge der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, konnte die Rückzahlung von Krediten wie etwa Wohnkrediten um bis zu zehn Monate aussetzen, diese also nach hinten verschieben. Auch für Kleinstunternehmen galten analoge Bestimmungen. Der Antrag (1403/A(E)) wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt.
(Fortsetzung Sozialausschuss) gs
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