Grüne Wien/Pühringer, Spielmann, Öztas: Nein zum Sozialabbau in der Wiener Mindestsicherung
Wien (OTS) – Die Grünen Wien bringen in der heutigen Landtagssitzung einen Antrag zu den geplanten Änderungen beim Mindestsicherungsgesetz ein. „Die vorgelegte Gesetzesnovelle der rot-pinken Stadtregierung zum Wiener Mindestsicherungsgesetz enthält einige Verschlechterungen für Bezieher:innen der Wiener Mindestsicherung. Ausgerechnet in der durch die Covid-19 Pandemie ausgelöste größte Wirtschaftskrise der Zweiten Republik müssen Mindestsicherungsbezieher:innen mit Kürzungen der Leistung, Verschärfungen der Sanktionen, der Streichung des „Beschäftigungsbonus Plus“ und der Erhöhung des Drucks auf Mindestsicherungsbezieher:innen, die unter 25 Jahre alt sind, rechnen“, so Judith Pühringer, Stadträtin für soziale Gerechtigkeit. Von den Kürzungen sind 8.988 18-24 jährige Wiener:innen potentiell betroffen.
Wien hatte sich unter Grüner Regierungsbeteiligung darauf verständigt, keine Politik auf dem Rücken der Ärmsten zu machen und stattdessen 10.000 junge Mindestsicherungsbezieher:innen in Beschäftigung zu bringen. Es wurde in die Menschen investiert und vor allem jungen Menschen eine Perspektive geboten. Und die Stadtregierung war zu Recht stolz auf die Errungenschaften der Mindestsicherung, die österreichweit einzigartig waren.
„Die Änderungen des Mindestsicherungsgesetzes schaden besonders jungen Menschen in Wien. Mitten in der Krise übt Rot-Pink Jugendlichen noch mehr Druck bei der Arbeitssuche aus und bestraft sie! Das ist eine jugendfeindliche Politik“, so der Jugendsprecher der Grünen Wien, Ömer Öztas.
„Es ist erschreckend, dass diese Errungenschaften nun zurückgenommen werden sollen. Eine soziale Stadt wie Wien darf niemanden zurücklassen – schon gar nicht während der Krise. Zusätzlich muss im Wiener Mindestsicherungsgesetz rechtlich sichergestellt werden, dass die Maßnahmen der Bundesregierung zur sozialen Abfederung der Krise durch die temporäre Erhöhung der Notstandshilfe und durch den Bildungsbonus auch bei denen ankommen, die sie gerade am meisten brauchen. Es muss rechtlich klargestellt werden, dass diese Leistungen nicht auf die Mindestsicherung angerechnet werden“, so Sozialsprecherin Viktoria Spielmann.
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