Kostenersatz durch Land NÖ und WKNÖ beim betrieblichen Impfen gesichert
St. Pölten (OTS) – In 250 betrieblichen Impfstellen für über 700 Firmen und deren 60.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde bereits die erste Impfung durchgeführt. Das war nur durch die optimale Zusammenarbeit der Betriebe mit Notruf NÖ und der Wirtschaftskammer möglich. Nun gibt es auch eine unbürokratische Lösung beim Kostenersatz. Dieser kann nach der zweiten Teilimpfung von den Firmen mit betrieblichen Impfstellen beantragt werden, die Beantragungsfrist läuft bis 31. August 2021.
„Von der Bedarfsanmeldung, der Durchführung bis hin zum Kostenersatz sind die betrieblichen Impfungen ein runder Prozess, bei dem alle an einem Strang ziehen. Durch die gute Zusammenarbeit in Niederösterreich ist es nun auch möglich, den Betrieben den Kostenersatz für die Aufwendungen beim betrieblichen Impfen unbürokratisch anzubieten. Das zeigt einmal mehr, dass in Niederösterreich gemeinsam etwas bewegt wird“, betonen Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf, Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger, Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig und Wirtschaftskammer NÖ-Präsident Wolfgang Ecker.
Organisatorische Abwicklung durch Wirtschaftskammer NÖ
Die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) übernimmt dabei die organisatorische Abwicklung des Kostenersatzes. WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker: „Vom Start weg unterstützten wir als Wirtschaftskammer gemeinsam mit Notruf NÖ jene Betriebe, die betriebliche Impfstellen eingerichtet haben. Ich bedanke mich bei allen, die die Impfungen in den Betrieben möglich gemacht haben und damit nicht nur Verantwortung übernommen haben, sondern auch einen entscheidenden Beitrag für die Planbarkeit und Sicherheit in unseren Unternehmen leisten. “
LH-Stv. Stephan Pernkopf: „Das betriebliche Impfen ist eine wichtige Säule in der niederösterreichischen Impfstrategie. Schon jetzt sind bereits über eine Millionen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher geimpft oder haben einen Termin – dank dem betrieblichen Impfen erreichen wir zusätzliche Zielgruppen und die Impfbereitschaft steigt. Das ist erfreulich und wichtig, denn jede einzelne Impfung hilft im Kampf gegen die Pandemie und auf dem Weg zurück zur Normalität. Impfen ist der langfristige Schlüssel für dauerhafte Öffnungen und damit für die Absicherung der Arbeitsplätze im unserem Land.“
Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger: „Jeder Stich ist wesentlich im Kampf gegen die Pandemie und für den Aufschwung in Niederösterreich. Die Impfung ist die beste Konjunktur-Spritze. Je schneller große Teile der Bevölkerung durchgeimpft ist, desto abgesicherter sind die aktuellen Öffnungsschritte und desto schneller wächst die Wirtschaft. Dieses ‚Jauckerl‘ sichert nicht nur unsere Gesundheit, sondern auch Arbeitsplätze und Wohlstand in unserem Land.“
„Wir wollen möglichst viele Impfdosen möglichst rasch an die Bevölkerung verimpfen, damit diese gut geschützt ist. Die niederösterreichischen Betriebe sind in diesem Zusammenhang wichtige Partner und leisten mit ihrem Angebot einen wesentlichen Beitrag zu einer hohen Impfquote. In Zusammenarbeit mit den Betrieben, ÄrztInnen und den Impfzentren wird es bis Ende Juni gelingen, allen Personen, die sich impfen lassen wollen, einen Erstimpfungstermin anbieten zu können. Derzeit haben 61 Prozent der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher entweder schon einen Erststich erhalten oder einen Termin gebucht“, bedankt sich NÖ Gesundheitslanderätin Ulrike Königsberger-Ludwig bei der NÖ Wirtschaft für das tolle Engagement.
Hintergrund Kostenersatz:
Der Kostenersatz betrifft die Kosten für geleistete externe Arbeitsstunden am Impftag von verabreichenden Ärztinnen und Ärzten, Turnusärztinnen und –ärzten unter Aufsicht, medizinischem Personal (z.B. DGKS, Notfallsanitäter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Rettungsorganisationen) sowie sonstigem externen Personal. Kostenersatz gibt es ebenfalls für sonstige Kosten erforderlicher verwendeter Verbrauchsmaterialien im Rahmen der Abwicklung der Impfaktion, die nicht im Rahmen der Impfstofflieferung bereitgestellt wurden. Dazu zählen z.B. persönliche Schutzausrüstung für den Impfenden, Hand-, Haut- und Flächendesinfektionsmittel, Tupfer, Wundpflaster.
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