Hilferuf an politisch Verantwortliche: Dringende Reform der „Sozialhilfe“ Not-wendig. | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Hilferuf an politisch Verantwortliche: Dringende Reform der „Sozialhilfe“ Not-wendig.

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Wien (OTS) – „Die Krise zeigt wie wichtig jetzt eine gute Mindestsicherung wäre, statt einer schlechten Sozialhilfe, die Menschen in Notsituationen nicht auffängt“, sendet die Armutskonferenz einen dringenden Hilferuf an die politisch Verantwortlichen im Land aus, das Sozialhilfegesetz zu reformieren. „Das Gesetz verschärft bestehende Armutslagen, degradiert Betroffene zu „Bittstellern“ und eröffnet neue Hürden und Unsicherheiten, mit denen Menschen in schwierigen Lebenssituationen konfrontiert werden“, zählt Sozialexperte Martin Schenk die dringlichsten Probleme auf.

Nicht krisenfest

„In Oberösterreich, Niederösterreich oder Salzburg können wir gerade beobachten, worin die neue Sozialhilfe gänzlich versagt:
nämlich Menschen, die ohnehin wenig haben, krisenfest abzusichern“, berichtet die Armutskonferenz. „Geringere Richtsätze für Erwachsene und Kinder, Ausschluss aus der Krankenversicherung, Anrechnung der Wohnbeihilfe oder Kürzungen bei Notwohnungen“, so Schenk. Das führt dazu, dass Menschen in sozialen Krisen jetzt in der Pandemie um mehrere hundert Euro monatlich weniger Hilfe haben als in der Mindestsicherung.

Zu wenig zum Wohnen, zu wenig zum Leben

Die Änderung der Aufteilung von 25% Wohnbedarf und 75% Lebensunterhalt (BMS) auf 40% Wohnbedarf und 60% Lebensunterhalt wird die Wohnungslosigkeit verfestigen. Wohnungslose Menschen erhalten damit 20% weniger verfügbaren Lebensunterhalt. Und es wird die Möglichkeit der Ansparung auf Anmietungskosten verunmöglicht.

Zuverdienst abkassiert

Auch die Zuverdienstgrenze für Menschen mit Behinderungen wird drastisch reduziert. Bei Bezug der Mindestsicherung konnten Menschen mit Behinderungen in Werkstätten ca. 107 Euro monatlich ohne Schmälerung des Leistungsbezuges dazuverdienen, mit der neuen Sozialhilfe beträgt diese Zuverdienstgrenze nur ca. 15 Euro pro Monat, alles darüber wird einkassiert.

Einzelfallhilfe verwehrt

In Niederösterreich beispielsweise gab es vor der im Juni 2019 beschlossenen Gesetzesänderung immerhin die Möglichkeit, im Einzelfall und zur Verhinderung einer sozialen Notlage Unterstützung zu gewähren. Die Entscheidung darüber oblag der vollziehenden Behörde, also der Bezirksverwaltungsbehörde, konkret dem Sozialamt. Diese Möglichkeit der Behörde anhand der konkreten Lebenssituation Betroffener zu entscheiden, ist den Bezirksverwaltungsbehörden durch das neue Gesetz verwehrt.

Corona und die soziale Krise: Boden unter den Füßen verlieren

„Corona hat uns gezeigt, wie schnell es gehen kann, den Boden unter den Füßen zu verlieren. Und wie stark Soziales und Gesundheit zusammenhängen“, so Schenk. Jetzt schon weisen 23% der Menschen im letzten sozialen Netz einen sehr schlechten Gesundheitszustand auf, 22% sind stark beeinträchtigt durch eine Behinderung, 55% chronisch krank (Statistik Austria).

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[Folgen und Auswirkungen der „Sozialhilfe“]
(https://www.ots.at/redirect/armutskonferenz81)

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