31 Jahre Psychotherapiegesetz: Die längst fällige Novellierung kann nicht länger warten
Wien (OTS) – Das österreichische Psychotherapiegesetz wurde im Juni 1990 beschlossen. Dringende und wichtige Themen, wie die längst fällige akademische Ausbildung sowie die Reform des Psychotherapie-Beirats im Gesundheitsministerium sind überfällig. Bereits seit vielen Jahren wird über eine Neustrukturierung der Psychotherapieausbildung diskutiert, vor acht Jahren wurde die Novellierung des Gesetzes seitens des Gesundheitsministeriums zugesagt, getan hat sich aber bis dato nichts bzw. nicht genug.
„Im Hinblick auf die akademische Ausbildung bedarf es sofortiger Erneuerungen. Diese ist beispielsweise für KollegInnen, die in Institutionen tätig sind, unabdingbar, da sie derzeit Nachteile bezüglich Karriere und Einkommen zu tragen haben. Die Psychotherapieausbildung dauert deutlich länger und umfasst mehr Ausbildungseinheiten, als es die Bologna-Kriterien zur Erreichung eines Master Titels vorsehen“, erklärt ÖBVP-Präsident Dr. Peter Stippl.
Nach eigenen Angaben der Ausbildungsinstitute sind 75-80% bereits darauf vorbereitet, die Ausbildung zur PsychotherapeutIn mit dem akademischen Grad Master im Abschluss anzubieten.
„Nach nunmehr 31 Jahren sind die Inhalte des Psychotherapiegesetzes den bisherigen Entwicklungen anzupassen. Eine fachliche und rechtliche Überarbeitung ist jetzt notwendig“, fordert ÖBVP-Präsidiumsmitglied und Psychotherapeutin Mag.ª Barbara Haid.
Unter folgendem Link finden Sie das Interview mit Chefredakteur Peter Pelinka, ausgezeichnet mit der „Psychotherapeutischen Feder“ verliehen durch den ÖBVP, und ÖBVP-Präsident Dr. Peter Stippl zum Thema 31 Jahre Psychotherapiegesetz:
https://www.youtube.com/watch?v=w94k4We939Y
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