ERINNERUNG: Die Sonderausstellung „Maximilian1 – Der Kaiser und seine Turniere“ eröffnet am 28. Mai in der Hofburg Innsbruck | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

ERINNERUNG: Die Sonderausstellung „Maximilian1 – Der Kaiser und seine Turniere“ eröffnet am 28. Mai in der Hofburg Innsbruck

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Innsbruck (OTS/BHÖ) – Die Burghauptmannschaft Österreich eröffnet morgen am 28. Mai mit der Sonderausstellung „Maximilian1 – Der Kaiser und seine Turniere“ eine Erweiterung der 2019 eingerichteten Dauerausstellung. Mit diesem Themenschwerpunkt rückt das spätmittelalterliche Turnierwesen, eine der größten Leidenschaften Maximilians, ins Zentrum dieser modern gestalteten Ausstellung. Außergewöhnliche digitale Stationen und eigen geschaffene Museums-App machen die Inhalte für alle Altersgruppen zu einem spannenden Erlebnis.
Weiterführende Informationen zur Ausstellung finden Sie unter www.hofburg-innsbruck.at.

Bitte merken Sie vor:
Eröffnung der Sonderausstellung „Maximilian1 – Der Kaiser und seine Turniere“
Datum: Freitag, 28. Mai 2021, 10:00 Uhr
Ort: Hofburg Innsbruck, Rennweg 1, 6020 Innsbruck

Es sprechen:
Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck
Landesrätin Dr. Beate Palfrader
Projektleiter HR Mag. Markus Wimmer

Den Abschluss der Eröffnungsfeier bildet eine exklusive Preview der heurigen Sonderausstellung.

Wir laden alle Medienvertreterinnen und Medienvertreter zur Eröffnungsfeier ein und ersuchen auf Grund der aktuellen Einschränkungen durch die COVID-19 Gesundheitsmaßnahmen um vorherige Anmeldung unter presse@burghauptmannschaft.at. Es bestehen Film- und Fotomöglichkeiten.

COVID-19 Maßnahmen: Wir ersuchen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen gültigen Impf-, Test- oder Genesungsnachweis zur Veranstaltung mitzubringen. Dazu wird von der Burghauptmannschaft Österreich in Kooperation mit dem Roten Kreuz am Veranstaltungstag eine Screeningstraße in der Hofburg Innsbruck eingerichtet in der sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwischen 08:30 Uhr und 10:00 Uhr kostenlos testen lassen können. Bei der Veranstaltung gilt die FFP-2 Maskenpflicht. Auf die Einhaltung des 2 m Abstandes wird geachtet, weshalb die Besichtigung der Ausstellung nur in Kleingruppen erfolgen kann.

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