Köstinger: Einschnitte in Grund- und Freiheitsrechte dürfen nie zum Selbstzweck werden
Wien (OTS) – Verwundert über die Aussagen von Gesundheitsminister Mückstein zeigt sich Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. „Der weitere Fahrplan ist klar und in der Regierung besprochen“, so Köstinger. „Der Bundeskanzler hat für 28. Mai die zuständigen Regierungsmitglieder und die Landeshauptleute in bewährter Art und Weise eingeladen, um über die nächsten Öffnungsschritte zu beraten und zu entscheiden. Das hat in den letzten Monaten und während der ganzen Pandemie hindurch sehr gut funktioniert. Minister Mückstein ist hier eingebunden und bei diesem Termin dabei“, so Köstinger.
Die derzeitigen Einschränkungen seien massive Eingriffe in Grund-und Freiheitsrechte, so Köstinger weiter. „Sie dürfen niemals zum Selbstzweck werden“, sagt Köstinger und kündigte an, mit Minister Mückstein ein Gespräch zu führen. „Wir können nicht auf Dauer erwachsenen Menschen vorschreiben, dass sie sich maximal zu viert treffen dürfen, insbesondere wenn sie geimpft sind. Auch das Vereins-, Sport- und Kulturleben sowie die Jugendarbeit müssen wir wieder zum Blühen bringen. Ich sehe dem gemeinsamen Termin am 28. Mai positiv entgegen, denn wir müssen und werden mit dem entsprechenden Impffortschritt – wie immer besprochen – weitere Lockerungen vornehmen, damit wir das Leben in Österreich im Sommer und damit eine Rückkehr zur Normalität ermöglichen können.
„In der ganzen Pandemiebekämpfung war und ist es das Ziel, eine Überlastung der Intensivstationen zu verhindern und die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher zu schützen. Am Donnerstag wurden wieder mehr als 100.000 Impfungen durchgeführt, die Inzidenz liegt derzeit bei 50, die Zahl der Neuinfektionen ist konstant niedrig und liegt auf einem geringen Niveau bei rund 600. Der Impffortschritt insgesamt ist sehr gut, deshalb müssen die massiven Einschränkungen in Grund- und Freiheitsrechte wie auch in anderen europäischen Ländern in aller Vorsicht und schrittweise abgebaut werden“, so Köstinger.
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