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„profil“: Staatsanwaltschaft Linz erhebt Anklage wegen Betrugsverdacht bei Wirtschaftskammerwahl

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Wien (OTS) – Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, erhebt die Staatsanwaltschaft Linz Anklage gegen einen Funktionär der Freiheitlichen Wirtschaft und gegen seine Frau. Der Mann, der eine oberösterreichische Pflegeagentur betreibt, kandidierte bei der Wirtschaftskammerwahl im März 2020. Gemeinsam mit seiner Frau soll er Stimmzettel von selbstständigen Pflegerinnen manipuliert haben, die bei seiner Agentur unter Vertrag stehen – die beiden Beschuldigten sollen den Namen des Mannes ins Feld für die Vorzugsstimmen geschrieben haben, um sein Ergebnis aufzubessern.

Die 24-Stunden-Betreuerinnen, die etwa aus der Slowakei oder der Ukraine stammen, sind als Selbstständige bei der Wirtschaftskammerwahl in der Fachgruppe Personenbetreuung wahlberechtigt. Doch die Frauen wussten offenbar gar nicht, dass sie an der Wahl teilgenommen hatten. Die Ermittler haben im vergangenen halben Jahr insgesamt 89 Pflegerinnen einvernommen. Eine von ihnen sagte aus: „Ich habe keine Wahlkarte beantragt.“ Ihr sei lediglich vom Agenturchef „ein Formular zum Unterschreiben vorgelegt“ worden. Eine andere erklärte der Polizei: „Ich selbst habe bewusst keine Briefwahl ausgeübt.“ Die Frau des Pflegeagenturchefs habe ihr ein „leeres Blatt Papier“ gegeben, „auf dem ich meinen Namen schrieb und meine Unterschrift setzte“. Andere Pflegerinnen berichteten davon, dass sie die Wahlkarten „blanko“ unterschrieben hätten. Laut einer Betreuerin half ihr die Frau des Agenturchefs beim Ausfüllen der Wahlkarte und schrieb in das Feld für die Vorzugsstimme den Namen ihres Mannes. Der ermittelnde Beamte des Landeskriminalamts Oberösterreich schreibt in seinem Endbericht an die Staatsanwaltschaft Linz, der „profil“ vorliegt, „dass ein beträchtlicher Teil der Zeugen/innen nicht wusste worum es sich bei den von ihnen unterfertigten Schriftstücken eigentlich handelt.“

Die Staatsanwaltschaft Linz wirft dem Agenturbetreiber und seiner Frau Täuschung und Fälschung bei einer Wahl vor. Sie stehen im Verdacht, zig Stimmzettel von Pflegerinnen unzulässigerweise selbst ausgefüllt zu haben – und die Frauen über den Zweck der Unterschriften getäuscht zu haben. In einem Schriftsatz ihres Rechtsanwalts an die Staatsanwaltschaft bestreiten die Beschuldigten die Vorwürfe, für sie gilt die Unschuldsvermutung. Bestätigt wird in dem Schrieb nur, dass die Stimmkarten der Pflegerinnen in der betroffenen Agentur „zwischengelagert wurden“ und der Betreiber sie am Wahltag gesammelt zur Wirtschaftskammer brachte. Der Rechtsanwalt der beiden ließ eine „profil“-Anfrage am Freitag unbeantwortet.

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