FPÖ-Landbauer: Öffnungs-Verordnung bringt Regel-Tohuwabohu
St. Pölten (OTS) – „Die heute von der Bundesregierung präsentierte Öffnungs-Verordnung ist nichts anderes als ein Regel-Tohuwabohu inklusive Verfassungswidrigkeiten“, sagte der FPÖ Landespartei- und Klubobmann im NÖ Landtag, Udo Landbauer. Alleine die geplante Registrierung von Gästen, die Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben müssten, wenn sie schnell zum Wirt um Eck wollen, sei von einer tatsächlichen Öffnung weit entfernt. „Was Kurz heute vorgelegt hat ist daher keine Öffnungs-Verordnung, und schon gar kein ‚großer Schritt in Richtung Normalität‘, sondern ein unadministrierbares Bürokratiemonster“, kritisierte Landbauer.
Damit werde die Verantwortung für die Kontrolle der absurden Regeln der heillos überforderten Bundesregierung, wieder einmal den Gastronomen und Geschäftsbetreibern umgehängt, zeigte sich Landbauer enttäuscht über die mangelnde Lernfähigkeit der Regierungskoalition. So habe der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits im März festgestellt, dass die im Vorjahr geltende Auskunftspflicht von Gastronomen bei Covid-19-Verdachtsfällen gesetzwidrig gewesen sei. „Unverständlich, dass die Bundesregierung genau das heute noch einmal versucht“, so Landbauer.
Auch sei die von Kurz als „Dreh- und Angelpunkt des Sicherheitskonzepts“ angepriesene Definition von Personen, von denen ein geringes epidemiologisches Risiko ausgehe – also jenen, die genesen, getestet bzw. geimpft seien, nichts anderes als die Spaltung der Gesellschaft in „brave Bürger und „böse Bürger“, so Landbauer. „Das ist de facto die Einführung der Impfpflicht durch die Hintertüre“, kritisierte Landbauer.
„Noch immer sind Discotheken, Clubs und Nachtlokale zu. Noch immer darf es keine Zusammenkünfte von mehr als 50 Personen geben. Hochzeiten, Partys Geburtstagsfeste, Firmenfeiern sind somit weiter abgesagt. Das ist keine Öffnungs-Verordnung. Das ist eine ‚Ich trau mich nicht-Verordnung‘“, sagte Landbauer, der die sofortige Öffnung aller Bereiche forderte.
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