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E-Wirtschaft zwischen Erneuerbaren-Ausbau und Energieeffizienz

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Wien (OTS) – Zum Auftakt von Oesterreichs Energie Kongress 2021 berichtete Präsident Michael Strugl über aktuelle Entwicklungen im Bereich der E-Wirtschaft. „Derzeit bewegen zwei große Gesetzesvorhaben die Branche. Einerseits warten wir auf das EAG, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das mittlerweile den Ministerrat passiert hat und im nächsten Schritt nun im Nationalrat beschlossen werden muss. Andererseits erwarten wir seit Jahresbeginn mit Spannung auf den Begutachtungsentwurf für das Energieeffizienzgesetz. Beide Gesetze spielen bei der Erreichung unserer Klimaziele eine wichtige Rolle“, so Strugl.

Österreich hat sich beim Ausbau der Erneuerbaren hohe Ziele gesteckt: 2030 soll der Strombedarf über das Jahr betrachtet vollständig aus nachhaltigen Energiequellen gedeckt und bereits 2040 Klimaneutralität erreicht werden. „Die Unternehmen der österreichischen E-Wirtschaft unterstützen diese Ziele mit vollem Einsatz. Für langfristige und umfassende Investitionen in unser Energiesystem brauchen wir aber klare und stabile Rahmenbedingungen“, erklärte Strugl.

Branche steht hinter Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sieht die Branche überwiegend positiv. Wesentliche Aspekte dabei sind die differenzierte Förderkulisse und die technologiespezifischen Ausbaupfade, die den gleichzeitigen Ausbau aller Erzeugungsformen sicherstellt. Zudem begrüßt die Branche die Anreize im Bereich Wasserstoff.

„Es gibt aber immer noch eine Reihe von Punkten, die die Branche kritisch sieht“, so Strugl. Dazu zählt die Einführung zusätzlicher ökologischer Kriterien im Bereich Wasserkraft, die nun auch auf Revitalisierungen angewendet werden oder die noch immer überbordenden Abschläge auf Freiflächen-PV-Anlagen. Strugl: „Wir haben das Gefühl, dass die Politik hier mit einem Fuß auf dem Gaspedal und mit dem anderen auf der Bremse steht. Um die Klima- und Energieziele zu erreichen, brauchen wir klare und zielgerichtete Regelungen ohne versteckten Haken.“ Auch bei Energiegemeinschaften, der Regelung der Netzzutrittskosten und in den Bereichen Wasserstoff und Grünes Gas gibt es aus Sicht der E-Wirtschaft noch offene Punkte.

Energieeffizienz: Potenziale bei Gebäuden und Mobilität

Das zweite große energiepolitische Gesetzesvorhaben, das die Rahmenbedingungen für unsere Branche in den nächsten Jahren maßgeblich mitgestalten wird, steht derzeit noch in den Startlöchern – das Energieeffizienzgesetz in Umsetzung der EU-Richtlinie 2018. Hier wartet die Branche mit Spannung auf den Begutachtungsentwurf.

Die im Dezember 2018 in Kraft getretene EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht eine Verringerung des energetischen Endverbrauchs um 32,5% gegenüber dem, in den Energieszenarien 2007 geschätzten Energieverbrauch, im Jahr 2030 vor. Gemäß der Richtlinie müssen bis dahin Energieeinsparungen von 0,8 % des Endenergieverbrauchs pro Jahr erreicht werden. Für Österreich bedeutet das eine Reduktion des Endenergieverbrauchs von 500 Petajoule bis 2030.

In den vergangenen Jahren hat die Branche einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Effizienzziele geleistet. Das ausgelaufene Regime selbst haben aber die Unternehmen als wenig effizient erlebt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Branchenumfrage, die ebenfalls im Rahmen der Pressekonferenz vorgestellt wurde. Wesentliche Kritikpunkte sind, die gestiegenen Aufwände für Administration und Bürokratie sowie zusätzliche Kosten durch die Lieferantenverpflichtung. Positive Effekte wie Innovationsschübe, eine erhöhte Nachfrage, neue Arbeitsplätze oder eine stärkere Kundenbindung bilden die Ausnahme.

„Die echten Potenziale im Bereich Energieeffizienz befinden sich heute aber in den Bereichen Wärme und Mobilität. Im Verkehrsbereich haben wir derzeit einen Erneuerbaren-Anteil von weniger als zehn Prozent. Im Bereich Wärme liegt der Anteil bei knapp über 30 Prozent – die Möglichkeiten für Effizienzsteigerungen durch Elektrifizierung sind hier also enorm“, erklärte Strugl.

Branchenbefragung zum Thema Energieeffizienz

Für das kommende Energieeffizienzgesetz hat die E-Wirtschaft bereits klare Vorstellungen: „Unsere Unternehmen unterstützen die Ziele im Bereich Energieeffizienz und werden sich auch bei der Gestaltung des neuen Regimes wieder inhaltlich einbringen. Dabei streben wir eine praxistaugliche, unbürokratische und effektive Regelung an“, so Strugl. Zentrale Punkte aus Sicht der Branche sind ein klarer Fokus auf Strom als Mittel zur Effizienzsteigerung und auf den breiten Einsatz strategischer Maßnahmen. Im Bereich der Lieferantenverpflichtung wünscht sich die E-Wirtschaft künftig eine effiziente und unbürokratischere Regelung. Eine Übererfüllung der EU-Vorgaben wird aufgrund der herausfordernden Marktsituation abgelehnt.

„Unsere Ziele im Bereich Energieeffizienz müssen erreichbar sein. Anstelle von Superlativen auf dem Papier sollten wir hier Ziele anstreben, die wir realisieren können und eine Regelung, die sich auch in der Praxis gut handhaben lässt“, betonte Strugl. „Unsere Unternehmen und unsere Konsumenten brauchen klare, transparente und einfache Vorgaben, die Rechtssicherheit und Planbarkeit schaffen. Stabile Rahmenbedingungen für den Zeitraum bis 2030 sind für uns essentiell“, so Strugl weiter.

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