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UK-Reform : Reformoffensive in den Untersuchungskommissionen

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Wien (OTS/SPW-K) – „Wir wollen eine Untersuchungskommission, die noch minderheitenfreundlicher ist, nicht nur bei der Einsetzung der Mitglieder, sondern auch bei der Beweisbeantragung. Besonders in Tagen wie diesen, sieht man, wie wichtig und notwendig die parlamentarische Aufklärung ist. Obwohl wir Regierungspartei sind, gehen wir bewusst einen Schritt auf die Opposition zu. Es ist uns ein Anliegen, gemeinsam mit allen Fraktionen hier die Reformschritte einzuleiten“, so SP-Gemeinderat Stephan Auer-Stüger nach der Sitzung der Arbeitsgruppe zur UK-Reform.

„Wir haben bei wichtigen Punkten Einigkeit erzielt, wie den künftigen Startzeitpunkt einer UK. Damit sparen wir wertvolle Zeit. Auch das Recht auf Zeugenladungen durch Einsetzungsminderheit anstelle eines Mehrheitsbeschlusses ist ein wichtiger Schritt der Reform“ sagt SP-Gemeinderat Kurt Stürzenbecher.

„Wir haben in der Diskussion aller Fraktionen schon bei vielen Punkten Konsens erzielt“, hält NEOS Wien Transparenzsprecher Jörg Konrad fest. „Viele gute Reformschritte sind mittlerweile außer Streit gestellt, sodass künftige Untersuchungskommissionen effizienter, transparenter und nach klareren Regeln arbeiten können. Das haben wir als Oppositionspartei gefordert, das setzen wir in der Regierung nun um. Ich bin zuversichtlich, dass wir die Reform heuer mit möglichst breiter Mehrheit beschließen können.“

Erste Einigungen bei UK-Reform

Die Arbeit rund um die Reformierung der U-Kommissionen der Stadt geht in die nächste Runde. Die inhaltlichen Vorstellungen aller Fraktionen wurden rechtlich durch die Magistratsdirektion geprüft. Auf einen Großteil der Vorschläge und Wünsche konnten sich die Fraktionen einigen:

  • So etwa der Start der jeweiligen UK mit der konstituierenden
    Sitzung der UK statt schon mit dem Einsetzungsantrag um keine wertvolle Zeit zu verlieren
  • Die Verlängerbarkeit der UK um drei Monate soll möglich gemacht werden
  • Die Senkung der Einsetzungsminderheit um 25 % (bisher 30 der 100 GR*innen nötig, zukünftig 25)
  • Das Recht auf Zeugenladungen und ergänzende Beweismittel durch Einsetzungsminderheit (bisher nur durch Mehrheitsbeschluss möglich)
  • Die Anzahl der Mitglieder der UK abänderbar -> jede Partei vertreten

Details, bei denen es noch keine abschließende Rechtsmeinung gibt, werden in den nächsten Wochen behandelt. Danach folgt die finale Sitzung der Arbeitsgruppe zur UK-Reform.

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