Grüne/Voglauer: Weiterer Schritt zu mehr Transparenz bei Lebensmittelherkunft gesetzt
Wien (OTS) – „Die umfassende Überarbeitung der bisherigen Vorschläge zur Herkunftskennzeichnung von Seiten des Gesundheitsministeriums zeigt: entsprechende Verordnungsentwürfe könnten zeitnah an die Europäische Kommission übermittelt werden. Hierzu braucht es jetzt nur noch die Übermittlung versprochener Rechtsbegründungen bei der Kennzeichnung der verpackten Lebensmitteln, welche von der Landwirtschaftskammer Österreich und dem Landwirtschaftsministerium bereits zugesagt wurden“, freut sich die Agrarsprecherin der Grünen, Olga Voglauer.
Die letzten Monate konnten von Seiten des Gesundheitsministeriums genutzt werden, einen breiten Diskurs über offene Fragen bezüglich des möglichen Rechtsrahmens einer nationalen Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln zu führen und Rückmeldungen einzuarbeiten. „Die Gesprächsbasis ist gegeben, Vorschläge im Wortlaut des Regierungsprogrammes liegen vor, nun dürfen wir keine weitere Zeit verlieren“, appelliert Voglauer. Konkret hat der Gesundheitsminister am Donnerstag Vorschläge präsentiert, die verpflichtende Angaben zur Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden, vorsehen sowie Angaben der Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern als primäre Zutat in verpackten Lebensmitteln. „Das ist ein mutiger Schritt, mit dem Österreich zum Vorreiter in Europa werden kann“, betont Voglauer.
Der Vorstoß von Gesundheitsminister Rudolf Anschober kommt auch europäisch betrachtet genau zur richtigen Zeit. In der aktuellen Diskussion zur europäischen „Farm to Fork“ – Strategie setzt Österreich wichtige Impulse für die regionale Landwirtschaft. „Die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln macht auf lange Sicht dann Sinn, wenn wir auch europaweit eine transparente Kennzeichnung bekommen. Mit Spannung erwarte ich die Rückmeldungen der EU-Kommission zum österreichischen Verordnungsentwurf, um dann im europäischen Rechtsrahmen die Grundlage für die lang geforderte Herkunftskennzeichnung vorzulegen und ehest möglich auch umzusetzen“, sagt Voglauer.
In den letzten Monaten hatte das Gesundheitsministerium den Europarechtsexperten Prof. Obwexer mit einem Gutachten beauftragt, welches die rechtlichen Möglichkeiten einer nationalen Herkunftskennzeichnung prüfen sollte. Auf Grund des sehr engen Rahmens wurde ein Vorschlag des Gesundheitsministeriums als Diskussionspapier vorgelegt, welches nach Anhörung aller wichtigen Stakeholder überarbeitet wurde. Ausständig ist eine Begründung für den Zusammenhang Herkunft und Qualität, der für die Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln EU-rechtlich notwendig ist. Diese wurde von der Landwirtschaftskammer Österreich und dem BMLRT zugesagt und muss noch in den Vorschlag eingearbeitet werden. Nach einer Begutachtung wird die Europäische Kommission prüfen, ob den Vorschlägen EU-rechtlich etwas entgegensteht oder ob diese so umgesetzt werden können. „Wir sollten nun rasch ins Tun kommen und auch national die Vorarbeiten dazu leisten. Hierzu zählt die Freigabe durch das Wirtschaftsministerium bezüglich des Lückenschlusses bei „Business to Business“-Verkäufen. Bei diesem werden inländische Verarbeitungsbetriebe (Fleisch und Milch) dazu verpflichtet, das Ursprungsland in den Handelspapieren anzugeben. Nur so kann dann auch in der Gemeinschaftsverpflegung volle Transparenz entstehen. Ich rechne mit der tatkräftigen Unterstützung der ÖVP-Ministerien, da es hier ja um ein bereits paktiertes Thema geht“, stellt Voglauer fest.
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