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Unterstützungen für Künstlerinnen und Künstler erneut ausgeweitet

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Wien (OTS) – Mit dem 1. April treten neue Richtlinien für die zwei zentralen Unterstützungsmaßnahmen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Kraft. Damit können die Zahlungen für das zweite Quartal 2021 starten.

„Ich habe zu Beginn meiner Amtszeit versprochen, dass wir den freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern in Österreich rasch und unbürokratisch helfen werden. Ich bin sehr froh, dass uns das bisher gut gelingt“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer heute. „Wir haben in Österreich ein Unterstützungsnetz für Künstlerinnen und Künstler geschaffen, das international seinesgleichen sucht. Und wir stellen schon jetzt die entsprechenden weiteren Auszahlungen bis zum Sommer sicher.“

SVS-Überbrückungsfinanzierung

Bei der Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler, die über die SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) abgewickelt wird, ist ab 1. April wie schon im ersten Quartal eine weitere Tranche von 3.000 Euro für drei Monate zu beantragen.

Darüber hinaus kann ebenfalls ab 1. April ein weiterer „Lockdown-Bonus“ für die Monate März und April beantragt werden. Es ist die dritte derartige Zusatzzahlung (jeweils für zwei Monate) in der SVS-Überbrückungsfinanzierung, die aufgrund des andauernden Lockdowns im Veranstaltungsbereich für besonders betroffene Künstlerinnen und Künstler gewährt werden.

Insgesamt wurden aus der Überbrückungsfinanzierung mittlerweile rund 97 Millionen Euro ausgezahlt. Dotiert ist der entsprechende Fonds mit 120 Millionen Euro.

Covid-19-Fonds des KSVF

Beim Covid-19-Fonds des KSVF (Künstler-Sozialversicherungsfonds) wird die Beihilfe für das Jahr 2021 mit 1. April von 1.500 Euro auf 3.000 erhöht. Die Auszahlung für Antragstellerinnen und Antragsteller, die bereits im ersten Quartal 2021 beantragt haben, erfolgt unter der Voraussetzung, dass nach wie vor eine besondere Notlage besteht, automatisch.

Der Covid-19-Fonds des KSVF ist als spezielles Auffangnetz für jene Künstlerinnen und Künstler konzipiert, die weder beim Härtefallfonds noch bei der SVS-Überbrückungsfinanzierung antragsberechtigt sind. In der Regel sind das jene Personen, deren reguläres künstlerisches Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze für die SVS liegt.

Aus dem Covid-19-Fonds wurden bisher rund 19 Millionen Euro an Beihilfen ausgezahlt. Dotiert ist der Fonds mit 40 Millionen Euro.

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