Click & Collect und B2B-Geschäft im Lockdown möglich
Wien (OTS) – „Geschäfte, die ab 1. April wegen des Lockdowns wieder schließen müssen, können ihre Waren zumindest per Click & Collect verkaufen und auch der B2B-Verkauf bleibt weiterhin möglich“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Es ist gelungen, wenigstens diese Bestimmungen in der Verordnung zu verankern. So können Kundinnen und Kunden zum Beispiel Ostergeschenke im Spielzeug-, Blumen- oder Papierfachgeschäft online oder telefonisch bestellen und dann abholen.
„Die Lage für die vom Lockdown betroffenen Betriebe ist dennoch dramatisch“, warnt der Handelssprecher. „Die Unternehmen werden unter diesen restriktiven Bedingungen nur einen Bruchteil des üblichen Osterumsatzes machen können.“ Das ist insofern ein drastischer Einschnitt, als Ostern nach Weihnachten der zweitwichtigste Kaufanlass für die Konsumentinnen und Konsumenten ist. Ohne die Möglichkeit, direkt in den Geschäften zu gustieren, ist ein dickes Umsatzminus vorprogrammiert – und das, nachdem die Geschäftslokale heuer bereits wochenlang geschlossen waren. Trefelik: „Die Branche liegt bereits am Boden und bekommt nun einen weiteren Tritt.“
Hilfe für den Handel ausweiten
Die Bundessparte Handel fordert daher mehr Unterstützung für die Handelsbetriebe. „Es bedarf nicht nur einer Fortführung der bestehenden Hilfen für die Betriebe, sondern einer Ausweitung“, betont Trefelik auch im Hinblick auf die schon beschlossene Verlängerung des Osterlockdowns in Wien.
In Anbetracht der steigenden Infektionszahlen verstehe man natürlich die Notwendigkeit für verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Dass das Schließen der Handelsgeschäfte dafür hilfreich ist, sei allerdings zu bezweifeln. Es gibt keine Analysen, die auf nennenswerte Ansteckungen im Handel hindeuten würden. Die meisten Kundinnen und Kunden sind nur so kurz in den Geschäften, dass eine Ansteckung kaum stattfinden kann. Außerdem werden in den Geschäftslokalen umfangreiche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen getroffen und eingehalten.
„Wohnzimmer-Tests“ anerkennen
Kritisch äußert sich Trefelik gegenüber den geplanten Eintrittstests im Handel: „Eintrittstests im Handel sind ein Quasilockdown. Die Umsätze hängen stark von den Kundenfrequenzen ab. Es kommt darauf an, dass die Menschen bei einem Einkaufsbummel in den Geschäften gustieren können. Bei Eintrittstests werden nur noch Zieleinkäufe erledigt. Die schon jetzt mauen Umsätze werden in den Keller rasseln. Wenn kein Weg daran vorbeiführt, dass Handelsgeschäfte nach dem Lockdown nur mit negativem Corona-Test betreten werden dürfen, dann müssen zumindest auch die Selbsttests anerkannt werden. Wir brauchen einen möglichst niederschwelligen Zugang. Daher sollten jedenfalls auch die Wohnzimmer-Tests, die zu Hause durchgeführt werden können, als Nachweis gültig sein.“ (PWK156/PM)
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