Unternehmensbefragung: Für Vereinbarkeit von Beruf und Familie fehlen in vielen Betrieben Standards
Wien (OTS) – Teilzeitmodelle, flexible Arbeitszeit und Entgegenkommen bei Termin- und Urlaubsplanung – für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind derartige Maßnahmen essenziell. Fehlen Standards für ein professionelles Vereinbarkeitsmanagement, wird das Thema oft einzelnen Führungskräften überlassen. Dann sind Eltern von deren „Goodwill“ abhängig, so das Ergebnis einer qualitativen Befragung der L&R Sozialforschung von 52 Unternehmensvertreter_innen im Rahmen des EU-Projekts „parents@work“.
„Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Eltern vor Diskriminierung am Arbeitsplatz, in der Praxis sind es jedoch oft die Vorgesetzten, die entscheiden. Haben diese genderstereotype Vorstellungen, kann dies zu Elterndiskriminierung führen etwa, wenn davon ausgegangen wird, dass Väter maximal drei Monate in Karenz gehen und ihre Vertretung selbst zu organisieren haben“, erklärt Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Neues Schulungsangebot
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät durchschnittlich 80 von Diskriminierung betroffene Eltern pro Jahr. Aus der vorliegenden Befragung entwickelt die staatliche Einrichtung zur Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleichstellung derzeit Schulungen für Unternehmen zur professionellen Abwicklung von Vereinbarkeitsthemen. Ziel ist es, das Wissen um Rechte und Pflichten der Unternehmen im Bereich Vereinbarkeitsmanagement zu stärken, und damit Elterndiskriminierung vorzubeugen. „Mit dem ersten einer Reihe von neuen Video-Clips auf unserer Website soll dieses Angebot der Gleichbehandlungsanwaltschaft bekannter werden“, ergänzt Konstatzky.
„Auch, wenn Maßnahmen wie Teilzeitbeschäftigung und flexible Arbeitszeiten mittlerweile vielerorts etabliert sind, so fehlt häufig ein professionelles Vereinbarkeitsmanagement“, zeigt Konstatzky ein gängiges Problem bei Arbeitgeber_innen in Österreich auf. Damit gemeint sind zum Beispiel Leitfäden zur Etablierung von Vereinbarkeitsstandards und die Einrichtung einer Ansprechstelle für Arbeitnehmer_innen mit Kinderbetreuungspflichten. „Außerdem möchten wir dazu beitragen, dass Vereinbarkeitsthemen grundsätzlich als Chance für jedes Unternehmen wahrgenommen werden, denn Eltern bringen wichtige Kompetenzen und Erfahrungen im Beruf ein.“
Über die Gleichbehandlungsanwaltschaft
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine selbstständige und unabhängige staatliche Einrichtung zur Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleichstellung und zum Schutz vor Diskriminierung. Ihre Expert_innen beraten und unterstützen diskriminierte Menschen bei der Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung, informieren und sensibilisieren in den Themenbereichen Diskriminierung, Gleichbehandlung und Gleichstellung und betreiben initiativ und aktiv die Weiterentwicklung der rechtlichen Standards. Neben der Zentrale in Wien hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft vier Regionalbüros in Graz, Klagenfurt, Linz und Innsbruck und berät österreichweit unter der gebührenfreien Hotline 0800 206 119.
Über das EU-Projekt parents@work
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft und das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung befragen in Österreich (sowie Schwesternorganisationen in Kroatien) von Mai 2019 bis Mai 2021 zunächst betroffene Eltern zu ihren Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz, in einer zweiten Erhebungsphase (2. HJ 2020) Unternehmen zu ihrem Umgang mit Vereinbarkeit. Ziele des Projektes sind Bewusstseinsbildung und Formulierung von Strategien zum Abbau von Elterndiskriminierung am Arbeitsplatz.
Projektvorstellungsvideo mit Erfahrungsberichten:
[Diskriminierung von Eltern am Arbeitsplatz: Was können Unternehmen tun?]
(https://www.ots.at/redirect/gleichbehandlungsanwaltschaft)
Projektdetails und Ergebnisse der Eltern- sowie der Unternehmensbefragung: [www.parentsatwork.eu] (http://www.parentsatwork.eu/)
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