Gesundheitsministerium legt 4. Novelle zur 4. Schutzmaßnahmenverordnung vor | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Gesundheitsministerium legt 4. Novelle zur 4. Schutzmaßnahmenverordnung vor

0 502

Wien (OTS) – Die von der Bundesregierung gemeinsam mit den Landeshauptleuten angekündigten kontrollierten Lockerungsschritte sollen mit Zustimmung des Hauptausschusses im Nationalrat ab 15. März 2021 gelten. Die Nachschärfungen im beruflichen Bereich sollen ab 1. April in Kraft treten, um die nötige Vorbereitungszeit zu gewährleisten. Vorgesehen sind Lockerungen unter strengen Vorsichtsmaßnahmen in ganz Österreich für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre im Bereich des Sports und in der Jugendarbeit. Weiters können sich Selbsthilfegruppen in ganz Österreich ab 15. März treffen. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Beitrag für das Wohlergehen der jungen Menschen in Österreich und für die psychische Gesundheit während der Pandemie.

Darüber hinaus beinhaltet die 4. Novelle zur 4. Schutzmaßnahmenverordnung die kontrollierte Öffnung in der Modellregion Vorarlberg, die ebenfalls ab 15. März 2021 starten soll. Des Weiteren enthält die Novelle Nachschärfungen im beruflichen Bereich.

Die nächtliche Ausgangsregelung wird für weitere 10 Tage verlängert. Alle sonstigen Maßnahmen in der 4. Novelle zur 4. Schutzmaßnahmenverordnung sind für weitere 4 Wochen gültig. Die Maßnahmen werden laufend evaluiert und können entsprechend der epidemiologischen Lage angepasst werden.

Folgende Regelungen sollen für die jeweiligen Bereiche ab 15. März 2021 gelten:

Außerschulische Jugendarbeit bis 18 Jahre

  • Darf in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden. Testverpflichtung für die Jugendlichen besteht nur in geschlossenen Räumen.
  • Gruppengröße beträgt maximal 10 Menschen plus bis zu 2 Betreuungspersonen.
  • Verpflichtendes Präventionskonzept
  • Registrierungspflicht

Sport bis 18 Jahre

  • Darf nur im Freien stattfinden. Es besteht keine
    Testverpflichtung für die Jugendlichen.
  • Gruppengröße beträgt maximal 10 Menschen plus bis zu zwei TrainerInnen
  • Erlaubt ist Sport ohne Körperkontakt.
  • Verpflichtendes Präventionskonzept
  • Registrierungspflicht

Treffen von Selbsthilfegruppen:

  • Können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
  • FFP2-Masken-Pflicht in geschlossenen Räumen

Nachschärfungen im beruflichen Bereich – diese gelten ab 1. April.

* Verpflichtendes Präventionskonzept für Betriebe ab 51
MitarbeiterInnen

Modellregion Vorarlberg

Einen Überblick zu den kontrollierten Öffnungen in der Modellregion Vorarlberg finden Sie in folgender Aussendung:
[https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210309_OTS0178/gesundheits
ministerium-kontrollierte-oeffnung-fuer-modellregion-vorarlberg]
(https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210309_OTS0178/gesundheits
ministerium-kontrollierte-oeffnung-fuer-modellregion-vorarlberg)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.