Stellungnahme der Liebenwein Rechtsanwälte für DDr. Michael Tojner
Wien (OTS) – Zum heute medial veröffentlichten Schriftverkehr zwischen DDr. Tojner und Prof. Dr. Brandstetter möchten wir im Namen unseres Mandanten noch einmal in aller Deutlichkeit festhalten, dass es keinerlei Informationen von Prof. Dr. Brandstetter über eine bevorstehende Hausdurchsuchung gab!
Die in der Sicherstellungsanordnung von Prof. Dr. Brandstetter enthaltene und medial kolportierte Textnachricht vom 25. Juni 2019 ist eindeutig so zu verstehen, dass Prof. Dr. Brandstetter lediglich Empfehlungen über das Verhalten im Falle einer Hausdurchsuchung machte.
Dass eine solche Hausdurchsuchung bevor stand, war DDr. Tojner ja bereits seit 14. Juni 2019 bekannt, weil ab diesem Datum Medienvertreter direkt wegen einer Hausdurchsuchung anfragten.
Wir möchten auch nochmals festhalten, dass sich DDr. Tojner gegenüber der ermittelnden WKSTA voll kooperativ zeigte, indem er seinerseits die WKSTA über die Anwälte schriftlich darauf hinwies, dass von Journalistenseite Anfragen zu einer Hausdurchsuchung herangetragen wurden.
Auch im Zuge der Hausdurchsuchung wurde gegenüber dem anwesenden Oberstaatsanwalt festgehalten, dass DDr. Tojner von anfragenden Medien über die bevorstehende Hausdurchsuchung in Kenntnis gesetzt worden war.
Der Schriftverkehr zwischen DDr. Tojner und Prof. Dr. Brandstetter ab Jänner 2019 beschränkt sich bei genauer Betrachtung als selbstverständliche Abstimmung und juristische Beratung über das laufende Verfahren, mögliche nächste Schritte und eben das Verhalten im Falle einer Hausdurchsuchung.
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