FMA-Vorstand Helmut Ettl in das Management-Board der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) gewählt | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

FMA-Vorstand Helmut Ettl in das Management-Board der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) gewählt

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Wien (OTS) – Helmut Ettl, Vorstandsmitglied der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), wurde gestern für eine Periode von fünf Jahren in den Verwaltungsrat (Management Board) der in Paris domizilierten Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) gewählt. Dieses Kontrollgremium setzt sich aus dem EBA-Vorsitzenden sowie sechs weiteren stimmberechtigten Vertretern aus der Reihe der 28 nationalen Aufsichtsbehörden zusammen; weiters nehmen der EBA-Exekutivdirektor sowie ein Vertreter der Europäischen Kommission teil. Der Verwaltungsrat hat zu gewährleisten, dass die Behörde ihrem gesetzlichen Auftrag ordnungsgemäß nachkommt, und die ihr zugewiesenen Aufgaben angemessen wahrnimmt. Zu den Aufgaben gehören unter anderem das Jahresarbeitsprogramm, den Jahreshaushaltsplan, die Personalplanung der Behörde und den Jahresbericht vorzuschlagen.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority)

Als Bankenaufsichtsbehörde der EU ist es die vorrangige Aufgabe der EBA, das Funktionieren des Binnenmarktes für Banken durch geeignete, wirksame und harmonisierte Aufsicht und Regulierung auf europäischer Ebene zu verbessern. In erster Linie erfolgt dies durch die Erarbeitung verbindlicher technischer Standards und Leitlinien, um so zum Einheitlichen Europäischen Regelwerk für den Finanzsektor beizutragen. Dieses Einheitliche Regelwerk soll gemeinsame und harmonisierte Aufsichtsregeln für Finanzinstitute in der EU bereitstellen und damit zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen beitragen sowie den Schutz von Einlegern, Anlegern und Verbrauchern gewährleisten. Überdies hat sie die Angleichung der Aufsichtspraktiken zu fördern, um auch eine harmonisierte Anwendung der Aufsichtsregeln sicherzustellen. Weiters hat die EBA den Auftrag, Risiken und Schwachstellen im EU-Bankensektor insbesondere mit Hilfe regelmäßiger Berichte zur Risikobewertung und europaweiten Stresstests zu bewerten. Weitere Aufgaben umfassen Nachforschungen über die unzureichende Anwendung des EU-Rechts durch nationale Behörden, Entscheidungsbefugnis in Krisenfällen, Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden in grenzübergreifenden Fällen sowie die unabhängige Beratung von Europäischem Parlament, Rat und Kommission.

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