Bauernbund begrüßt Verlustersatz für indirekt betroffene Betriebe
Wien (OTS) – Die pandemiebedingte Schließung der heimischen Gastronomie und Hotellerie verursacht in vorgelagerten Branchen schwere Umsatzeinbußen. Zu den von Schließungen indirekt betroffenen Betrieben gehören auch landwirtschaftliche Betriebe wie Schweinebauern, Weinbaubetriebe, Kartoffel- oder Eierproduzenten. „Schweinehalter, die im Betrachtungszeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 einen Rückgang von zumindest 30% des Deckungsbeitrages erleiden mussten, sowie Weinbaubetriebe mit einem Jahresumsatzrückgang von zumindest 40% können seit gestern Montag online einen Verlustersatz für indirekt betroffene Betriebe in der Landwirtschaft beantragen. Die genannten Branchen sind durch das Wegbrechen des Absatzes in der Gastronomie und im Tourismus nachweislich am stärksten betroffen. Die aktuelle Preisentwicklung schafft aber auch in anderen Branchen Betroffenheit, etwa bei Kartoffel- und Eierproduzenten“, betont Bauernbund-Präsident Georg Strasser.
„Mit dem Verlustersatz können wir Einkommensverluste indirekt betroffener landwirtschaftlicher Betriebe teilweise ersetzen. Um den am stärksten von der Corona-Krise betroffenen landwirtschaftlichen Branchen unter die Arme zu greifen, hat die Bundesregierung ein Gesamtvolumen von 60 Mio. Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Verfügung gestellt“, begrüßt Strasser den Verlustersatz für Bäuerinnen und Bauern.
„Mit der Verlängerung des Lockdowns ist für landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Produkte in die Gastronomie und Hotellerie liefern, noch kein klares Ende in Sicht. Der Verlustersatz von 70% ist daher ein erster Schritt, um entstandene Verluste auszugleichen und die landwirtschaftliche Produktion weiterhin sicherzustellen“, so Strasser.
Voraussetzung für die Unterstützung
Landwirtschaftliche Betriebe, die im Betrachtungszeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 einen entsprechenden Verlust erlitten haben, können den Verlustersatz über die Agrarmarkt Austria (AMA) beantragen. Als Vergleichszeitraum dienen dieselben Monate des Vorjahres. Ermittelt wird der Verlust auf Grundlage von Daten der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen. Da die verschiedenen Sparten in der Landwirtschaft unterschiedlich von Einkommensverlusten betroffen sind, wird der Verlust einzeln pauschal berechnet. (Schluss)
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