Köstinger/Nehammer/Haslauer: Kontrollen bei illegaler Beherbergung in Salzburg werden intensiviert
Wien (OTS) – „Touristische Beherbergung während des Lockdowns ist nicht erlaubt, da gibt es keinerlei Spielräume. Das gilt nicht nur für Hotels, sondern insbesondere auch für Privatquartiere oder AirBnB Vermietungen. Ich habe nicht das geringste Verständnis für Vermieter, die illegale Beherbergung ermöglichen“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. „Abgesehen davon, dass sich Gäste wie auch Gastgeber in diesen Fällen strafbar machen, verschärfen die Corona-Mutationen derzeit die Situation. Wir müssen verhindern, dass sich die illegale Beherbergung und damit auch die südafrikanische Virus-Vriante von Tirol auf ganz Österreich ausbreitet. Darum werden die Kontrollen in diesen Tagen intensiviert, um ’schwarze Schafe‘ rasch zu finden und Verstöße zu ahnden“, betont Köstinger. Gemeinsam mit Innenminister Karl Nehammer und Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer macht sie erneut darauf aufmerksam, dass die Beherbergung zu touristischen Zwecken weiterhin untersagt ist. Laufend aktuelle Informationen stehen auf [www.sichere-gastfreundschaft.at]
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In den vergangenen Wochen wurden aber immer wieder Einzelfälle publik, wo während des Lockdowns Zimmer an Personen vermietet wurden, die keinen beruflichen Grund hatten. Auch durch „Scheinanmeldungen“ an Zweitwohnsitzen wurde das Betretungsverbot umgangen. Zahlen aus dem Bundesland Salzburg verdeutlichen die Situation: Alleine im Bezirk Zell am Zee wurden seit Anfang Jänner über 360 Kontrollen von Beherbergungsbetrieben und über 100 Überprüfungen von Zweitwohnsitzen durchgeführt – etliche Anzeigen waren die Folge. Darum werden die Kontrollen in Salzburg intensiviert.
„Nachdem unsere Beherbergungsbetriebe geschlossen bleiben müssen und lediglich in Ausnahmefällen für Geschäftsreisende Unterkünfte zur Verfügung stehen, ist die touristische Beherbergung nicht zu tolerieren. Daher setzen wir in enger Absprache mit den Behörden, der Exekutive und der Plattform AirBnB Maßnahmen, um diese illegale Vermietung bestmöglich zu unterbinden“, so Landeshauptmann Haslauer. Die Salzburger Bezirkshauptmannschaften werden ihre Kontrolltätigkeit bei Übertretungen nach dem Meldegesetz daher weiter verstärken. Dazu gehören u.a. halbtägige Schwerpunktaktionen mit der Polizei. Stichprobenkontrollen werden bei Hotelbetrieben, insbesondere aber auch bei Privatquartieren und AirBnB Vermietung durchgeführt. Zudem wird die Stichprobenfrequenz an den Grenzen bei jenen Fahrzeugen erhöht, wo Verstöße nach der Einreiseverordnung oder Verdacht eines Verstoßes des Beherbergungsverbotes zu vermuten sind.
„Jegliche Umgehung der notwendigen Beschränkungen ist inakzeptabel. Während sich die Mehrheit der Menschen an die Regeln hält, versuchen manche diese zu umgehen. Die Polizei ist Partner der Menschen in unserem Land. Die Polizistinnen und Polizisten setzen aber auch konsequent Maßnahmen dort wo es erforderlich ist. Wer sich nicht an die Regeln hält muss auch mit strengen Strafen rechnen“, hält auch Innenminister Nehammer fest.
Die Rechtslage ist klar: Jeder Betrieb, aber auch jeder Gast verletzt die geltenden Einschränkungen und Betretungsverbote, wenn er Zimmer außerhalb der klar geregelten Ausnahmegründe vergibt bzw. diese Person sich z.B. als Geschäftsreisender ausgibt. Selbstverständlich gilt dies auch für Quartiere, die über private Buchungsplattformen angeboten werden (z.B. AirBnB). Die Strafe für Betriebe kann bis zu 30.000 Euro betragen, für Gäste bis zu 1.450 Euro.
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