Hilfsmaßnahmen für Tourismus müssen beschleunigt und an EU-Fördergrenzen angepasst werden | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Hilfsmaßnahmen für Tourismus müssen beschleunigt und an EU-Fördergrenzen angepasst werden

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Wien (OTS) – Nachdem sich die Pandemie und die Lockdowns – mit Unterbrechungen – nun schon bald über ein Jahr hinziehen, haben die schwer betroffenen Tourismusbetriebe jede Hilfe bitter notwendig.

„Wir sind über alle bisherigen Unterstützungsmaßnahmen sehr froh und dankbar. Jetzt müssen aber noch die zur Verfügung stehenden und vielfach überfälligen Hilfsmaßnahmen flüssig gemacht werden, um den Betrieben in der momentanen Durststrecke das Überleben zu sichern und den Neustart zu ermöglichen“, betont Robert Seeber, Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Es handelt sich dabei insbesondere um die Erhöhung der Beihilfenrahmen beim Fixkostenzuschschuss von 800.000 auf 1,8 Mio Euro und beim Verlustersatz von 3 Mio. auf 10 Mio. Euro. Diese Erhöhungen wurden von der EU-Kommission Ende Jänner kundgemacht und müssen nun so rasch wie möglich in den nationalen Richtlinien angehoben bzw. auch den Firmen für die vorherigen Betrachtungszeiträume zugestanden werden.

Ebenso wurde die seit Monaten von der Branche geforderte Umwandlung von Garantien und Darlehen in nicht rückzahlbare Zuschüsse von der EU-Kommission für zulässig erklärt. Sie muss nun dringend im nationalen Beihilfenrecht Niederschlag finden, um die Betriebe vor unverschuldeter Insolvenz zu bewahren.

Erfreulicherweise wurde Ende Jänner der Schutzschirm für abgesagte Veranstaltungen in Kraft gesetzt. Bei der im ersten Schritt verankerten Höchstfördergrenze von 1 Mio. Euro ist jedoch ebenfalls eine Anpassung an die nun höheren EU-Fördergrenzen möglich und notwendig.

Seeber: „Die Unternehmen brauchen dringend Liquidität sowie Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals, damit die über Jahrzehnte aufgebauten wertvollen Strukturen, die vielen Familienbetriebe, die kompetenten Mitarbeiter und die für den Tourismus wichtigen regionalen Zulieferer erhalten bleiben.“

Dazu ist eine tourismusgerechte Verlängerung der Kurzarbeit notwendig. Auch was die versprochenen Hilfen für die Zulieferer betrifft, sei es wichtig, dass die Unterstützungen nun baldigst bei den betroffenen Betrieben ankommen, so Seeber.

Nach dem Motto „wer schnell hilft, hilft doppelt“ appelliert der oberste Tourismussprecher an die verantwortlichen Ressorts, die laut EU-Beihilfenrecht möglichen Hilfsmaßnahmen umzusetzen und die Förderungen rasch und unbürokratisch abzuwickeln. „Wir brauchen diese Unterstützungen jetzt dringend, damit der Tourismus bald wieder in die Gänge kommt, im harten internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleibt und – so wie in den vergangenen Jahrzehnten – als Konjunkturlokomotive und Beschäftigungsmotor die gesamte Volkswirtschaft ankurbeln kann.“ (PWK071/ES)

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