Kinderrechte sind universell
Wien (OTS) – Angesichts der erschütternden Situation von zwei SchülerInnen und einem Kindergartenkind, die in der Nacht auf Donnerstag aus Österreich abgeschoben wurden, angesichts der unfassbaren, aufrüttelnden und berührenden Bilder der Medien wurde schon viel gesagt und geschrieben.
Die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs nehmen diese Geschehnisse und die Tatsache, dass dies leider nicht zum ersten Mal passiert, zum Anlass, aus ihrer Sicht als unabhängige Ombudspersonen der Kinderrechte Folgendes zur kinderrechtlichen Dimension der Geschehnisse festzustellen:
Die goldene Regel der Menschenrechte, der Kinderrechte lautet:
„Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu.“ Sie ist Mindeststandard für ein sicheres, friedliches und humanitäres Zusammenleben. Darauf einigten sich die Vereinten Nationen, die Staaten der Welt, als sie die Menschenrechtskonvention und die Kinderrechtskonvention ins Leben riefen, um die Rechte der Menschen, der Kinder auszuformulieren, als kleinsten gemeinsamen Nenner.
Im Angesicht dieser Regel sollte jede Handlung gesehen und geprüft werden, wenn sie den Menschenrechten, den Kinderrechten entsprechen soll. Unter diesem Gesichtspunkt, anhand dieser Regel sollten alle Beteiligten ihre Handlungen prüfen und arbeiten: der Gesetzgeber, die Gerichtsbarkeit, die Vollziehung, die Politik, die Gesellschaft und auch Eltern, Verwandte, … Im Interesse der Kinder und ihres Wohls. Das im BVG-Kinderrechte festgeschriebene Prinzip der Vorrangigkeit des Kindeswohls besagt genau dies. Es ist ein essenzielles Grundprinzip der Kinderrechte. Und im Sinne der drei Grundprinzipien der Kinderrechtekonvention – Schutz, Versorgung und vor allem der erstmals durch die UN-KRK implementierten Mitbestimmung – ist es auch auszulegen.
Daher sind immer zahlreiche Fragen hinsichtlich der Anerkennung und Umsetzung der Kinderrechte zu stellen: Wurden sie umgesetzt? Wurden sie eingehalten? Vom wem wurden sie wann, wie und warum verletzt? Waren die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorhanden, sie einzuhalten? Wurde das Kind gehört? Wurde es gesehen, berücksichtigt?
Solche und viele weitere Fragen müssen sich die obgenannten Organe, muss sich die Gesellschaft, müssen wir alle uns stellen, wenn uns die Kinderrechte, jedes Kind und sein Wohl ernsthaft ein Anliegen sind. Wenn wir in einer humanitären Gesellschaft, in der jedes Kind eine Rolle spielen darf und soll, in der für jedes Kind seine Rolle gewahrt bleibt, sein Wohl gesichert wird, wenn wir in dieser Gesellschaft leben wollen, so braucht es von Anfang an einen humanitär geprägten Rechtsstaat.
Und das fordern die Kinder- und JugendanwältInnen so rasch als möglich und mit der erforderlichen Intensität. Denn einfach zum Tagesgeschäft überzugehen, wäre eine weitere Kinderrechtsverletzung. Es ist unumgänglich, es muss selbstverständlich sein in einem humanitären Rechtsstaat, diese Fragen zu stellen, kinderrechtskonforme Antworten zu finden und Handlungen im Interesse des Kindeswohls zu setzen.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften weisen abschließend noch auf ihre bereits zahlreichen [kinderrechtlichen Empfehlungen]
(https://www.kija.at/images/Offener%20Brief_Gefluechtete%20junge%20Me
nschen_f5eb8.pdf) zur Verbesserung der Situation der geflüchteten Kinder und Jugendlichen hin. Diese sollten nun in alle folgenden notwendigen Überlegungen miteinbezogen werden.
Mag.a Gabriela Peterschofsky-Orange, MA
DSA Dunja Gharwal, MA
für die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
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